Gewerbeanmeldung für einen EDV-Handel

Wer sich mit dem eigenen EDV-Handelsbetrieb selbstständig machen möchte, muss vor der Geschäftseröffnung zwingend ein Gewerbe anmelden bzw. einen Gewerbeschein beantragen. Es handelt sich um eine gewerbliche Geschäftstätigkeit, sofern sie dauerhaft mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Für die Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung (vergl. Paragraf 14 der Gewerbeordnung) spielt es keine Rolle, ob es sich um ein Ladenlokal oder einen Webshop handelt. Ferner ist es grundsätzlich unerheblich, ob das Gewerbe haupt- oder (zunächst nur) nebenberuflich ausgeübt werden soll. Nur Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden, wenn sie einer selbstständigen Tätigkeit im Sinne von Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes nachgehen.
 

Wo und mit welchen Unterlagen erfolgt die Gewerbeanmeldung für einen EDV-Handel?

Grundsätzlich erfolgt die Anmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Online ist die Adresse samt Öffnungszeiten schnell zu finden. Viele Gewerbeämter stellen online auch schon die benötigten Dokumente zur Verfügung, sodass der Anmeldeprozess schnell durchgeführt werden kann. Zentraler Bestandteil des Anmeldeprozesses ist das Formular zur Gewerbeanmeldung, das ausgefüllt mit einem gültigen Personalausweis einzureichen ist.

Für einige Gewerbeanmeldungen, wie sie auf diesem Portal auch beschrieben werden, ist eine besondere Erlaubnispflicht zu beachten, im Zuge derer weitere Dokumente und ggf. einschlägige Qualifikationsnachweise eingereicht werden müssen. Zu beachten ist, dass das mögliche Leistungsspektrum eines EDV-Handels sehr groß sein kann. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass dieses ohnehin bei jeder Gewerbeanmeldung exakt beschrieben werden muss. Ein Führungszeugnis oder ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann z.B. bei der Gewerbeanmeldung für einen EDV-Handel erforderlich werden, wenn gebrauchte Waren verkauft oder spezielle Dienstleistungen angeboten werden, die sensible Daten betreffen. Dies könnte der Fall sein, wenn mit dem Computerhandel auch Reparaturdienstleistungen angeboten werden sollen, im Rahmen derer persönliche Daten vertraulich behandelt werden müssen. Mit diesen Nachweisen soll rein formal die persönliche Eignung des Gewerbetreibenden überprüft werden, indem etwaigen früheren Verstößen nachgegangen wird. Insofern sollten die individuellen Voraussetzungen im Vorfeld der Gewerbeanmeldung rechtzeitig geprüft werden, damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt.

Praxistipp: Wer seine persönlichen Startvoraussetzungen für die Eröffnung eines Computerhandels mit Fachhilfe klären lassen möchte, sollte sich bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer erkundigen. Ohnehin besteht bei dieser nach der Gewerbeanmeldung eine Pflichtmitgliedschaft. Diese sollte gewinnbringend für das eigene Geschäft genutzt werden, indem das reichhaltige Informations- und Weiterbildungsangebot einbezogen wird.


Welche konkreten Angaben sind für den Gewerbeschein notwendig?

Interessenten sollten schon online nach den Formularen suchen, um diese in aller Ruhe und gewissenhaft ausfüllen zu können. Auf gewerbeanmeldung.de finden sich praxisorientierte Hilfestellungen rund um das Ausfüllen des Formulars zur Gewerbeanmeldung. In einigen Kommunen ist bereits eine Onlineanmeldung des Gewerbes möglich. Anzugeben sind persönliche Daten ebenso wie der Name des Unternehmens (hierzu beachte man die Richtlinien für einen rechtlich zulässigen Unternehmensnamen). Nach der Adresse des Unternehmenssitzes muss nun das eigentliche Gewerbe beschrieben werden: Welche Tätigkeiten werden angeboten? Sofern das Leistungsspektrum eines Computerhandels sehr breit aufgestellt ist, kann auch eine übersichtliche Liste eine sinnvolle Option sein. Diese Schilderungen sollten möglichst exakt und umfangreich sein, denn spätere Änderungen müssen beim Gewerbeamt angezeigt werden. Die Kosten für den Gewerbeschein sind übrigens deutschlandweit nicht einheitlich geregelt. Sie bewegen sich in der Regel in einem mittleren zweistelligen Bereich und sind somit sehr moderat. Höhere Kosten können im Einzelfall für etwaige Qualifikationsnachweise entstehen.
 

Computerhandel eröffnen: Weitere relevante Behörden neben dem Gewerbeamt

Ein späterer Kontakt mit dem Gewerbeamt ist unumgänglich, wenn sich das Leistungsspektrum, die Geschäftsführung oder der Betriebsort ändern. Im Zuge der Gewerbeanmeldung wird das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt informieren. An dieses sollte sich jeder Gewerbetreibende ohnehin zwecks steuerlicher Erfassung wenden. In Bezug auf die Umsatzsteuerpflicht ist eine Nummer zu beantragen, sofern nicht auf die Kleinunternehmerregelung zurückgegriffen wird. Zudem muss im Zuge der Gewerbeanmeldung für einen Computerhandel die Berufsgenossenschaft zwecks Unfallversicherung informiert werden. Dies ist vor allem für Mitarbeiter von großer Bedeutung. Daneben wird auch die Industrie- und Handelskammer informiert, in der sich eine Pflichtmitgliedschaft ergibt (in den ersten Jahren sind die Beiträge reduziert). Sofern mit einer Rechtsform und nicht als eingetragener Kaufmann gegründet wird, ist der Gang zum Amtsgericht für den Handelsregistereintrag einzuplanen. Das Gewerbeaufsichtsamt kann auf den Plan treten, wenn es um die Räumlichkeiten des Computerhandels und die Einhaltung von gesetzlichen Rahmenbedingungen geht (man denke hierbei in erster Linie an die gesetzlichen Öffnungszeiten).
 

Relevantes Praxiswissen auf einen Blick: Gewerbe anmelden für einen Computerhandel

  • Vor der Eröffnung eines Computerhandels muss ein Gewerbe angemeldet werden (unabhängig davon, ob es sich um ein Ladenlokal, einen Webshop, einen Haupt- oder Nebenerwerb handelt)
  • Der vollständig ausgefüllte Antrag ist mit einem gültigen Personalausweis beim zuständigen Gewerbeamt einzureichen
  • Zentraler Bestandteil des Formulars zur Gewerbeanmeldung ist die Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit bzw. des konkreten Leistungsspektrums
  • Hieraus können sich weitere Nachweise ergeben, die bei der Gewerbeanmeldung vorzulegen sind (polizeiliches Führungszeugnis oder Gewerbezentralregisterauszug). Die persönlichen Voraussetzungen können mit Hilfe der Industrie- und Handelskammer geklärt werden
  • Weitere relevante Behörden im Zuge der Gewerbeanmeldung für einen Computerhandel: Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Industrie- und Handelskammer, ggf. Amtsgericht und Gewerbeaufsicht (in aller Regel wird das Gewerbeamt diese Behörden automatisch informieren).

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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