Gewerbeanmeldung als Eventmanager

Grundsätzlich sollten Existenzgründer wissen, dass die Berufsbezeichnung ‚Eventmanager‘ momentan (noch) nicht geschützt ist, sodass sich eigentlich jeder unabhängig von seinem beruflichen Hintergrund so nennen darf. Generell ist eine selbstständige Berufstätigkeit in den allermeisten Fällen gewerbepflichtig und somit gegenüber dem zuständigen Gewerbeamt anzuzeigen. Grundsätzlich ist jede Tätigkeit gewerblich, wenn sie selbstständig mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
 

Der formale Start in die berufliche Selbstständigkeit als Eventmanager

Für dieses Berufsfeld reicht eine einfache Anmeldung aus, denn in der Gewerbeordnung als maßgeblicher Rechtsgrundlage ist nicht davon die Rede, dass eine solche Tätigkeit einer Erlaubnispflicht bedarf oder sogar ein überwachungsbedürftiges Gewerbe darstellt (diesbezüglich gibt Paragraf 38 der Gewerbeordnung Auskunft). Insofern sollte der Anmeldeprozess recht schnell von statten gehen, zumal nicht wie in vielen anderen Bereichen spezifische Fachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Über die möglichen Kosten informiert dieses Portal an anderer Stelle.
 

Wann geht es los mit der Selbstständigkeit?

Rein formal betrachtet darf die Tätigkeit erst aufgenommen werden, sobald der Gewerbeschein vorliegt. Hierbei handelt es sich um nichts anderes als das eingereichte Antragsformular, das bearbeitet und genehmigt von einem Sachbearbeiter zurückgeschickt wird. Man beachte, dass die Gewerbesteuer erst ab einem Freibetrag von 24.500 Euro greift, wobei der individuelle Hebesatz in einer Stadt/Gemeinde für die konkrete Berechnung entscheidend ist. Mit der Anmeldung informiert das Gewerbeamt automatisch weitere Behörden, mit denen sich angehende Eventmanager dann auseinandersetzen müssen. Wer ein Gewerbe im Eventmanagement betreibt und es nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Bußgeldern und fälligen Nachzahlungen geahndet werden kann. Die Höhe der Einkünfte bzw. der zeitliche Umfang der Tätigkeit spielt diesbezüglich keine Rolle.
 

Eine freiberufliche Tätigkeit wird nur in seltenen Fällen anerkannt

Als Eventmanager geht es um das Werben, Organisieren und die Kundengewinnung, sodass eine gewerbliche Tätigkeit in der großen Mehrheit der Fälle anzunehmen ist. Wer sich für eine Rechtsform entscheidet, unterliegt ohnehin der Gewerbepflicht. Diesbezüglich sind auch betriebswirtschaftliche Aspekte und Perspektiven hinsichtlich der Haftung und Befugnisse zu bedenken. Im Zweifelsfall gilt es, einen Antrag beim Finanzamt zu stellen, in dem die Tätigkeit und insbesondere die persönliche Qualifikation geschildert werden. Sofern ein Studium oder eine relevante Ausbildung zugrunde liegt, könnte aufgrund besonderer Fähigkeiten eine freiberufliche Tätigkeit anerkannt werden.
 

Im Grunde kann nur eine Einzelfallprüfung Orientierung herbeiführen

Da sich aber eigentlich jeder Eventmanager nennen darf, wird eine Differenzierung sehr schwierig. Analysiert man die Stellungnahmen in Foren, so ist in der großen Mehrheit der Fälle von einer Gewerbepflicht auszugehen. Im Übrigen wird im Formular zur Gewerbeanmeldung ja auch die Tätigkeit möglichst breit und präzise geschildert, sodass sich hieran meistens schon ablesen lässt, wie Finanzämter entscheiden werden. Wenn die Tätigkeit einen künstlerischen Hintergrund hat und nur beratender Natur ist, ließe sich eine freiberufliche Einstufung wohl eher rechtfertigen. Da aber ohnehin der Freibetrag greift und die durch die Gewerbepflicht ebenfalls eintretende Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) in den ersten zwei Jahren kostenlos ist, ergibt sich durch die Gewerbepflicht kein unmittelbarer Startnachteil, zumal sich die Kosten für die Anmeldung stark in Grenzen halten.
 

Gewerbe anmelden: Weitere mögliche strategische Aspekte im Auge behalten

Viele Eventmanager sind zunächst nebenberuflich tätig, um sich ein tragfähiges Netzwerk aufzubauen. In einem solchen Fall ist darauf zu achten, die Einverständniserklärung des Arbeitgebers einzuholen, da dieser eine solche Tätigkeit theoretisch untersagen dürfte, sofern die eigentliche Arbeitsleistung nachweislich darunter leidet. Die erzielten Einkünfte sind aber ebenfalls gewerbepflichtig und bei der jährlichen Steuererklärung an entsprechender Stelle anzugeben. Sofern die Umsätze sich zu Beginn unter 17.500 Euro im Jahr bewegen (im Folgejahr unter 50.000 Euro), kann die Kleiunternehmerregelung in Anspruch genommen werden, sodass die formale Pflicht zum Ausweis der Umsatzsteuer entfällt. Im Rahmen der selbstständigen Berufsausübung ist insbesondere auch an Versicherungsaspekte zu denken, um sich vor möglichen finanziellen bzw. vertraglichen Risiken zu schützen. Diese und weitere nützliche Tipps aus der Gründerperspektive können Interessenten hier (http://www.selbststaendig.de/selbststaendig-machen-als-eventmanager) nachlesen.
 

Alles Wichtige zur Gewerbeanmeldung als Eventmanager in der Übersicht

  • eine selbstständige (auch nebenberufliche) Tätigkeit als Eventmanager unterliegt grundsätzlich der Gewerbepflicht
  • es reicht aus, das Formular zur Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt einzureichen
  • fehlende Zugangshürden erlauben einen schnellen Start: es handelt sich weder um ein erlaubnispflichtiges noch um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe mit Blick auf die Rechtsgrundlage ‚Gewerbeordnung (GewO)‘
  • rein formal darf die selbstständige Tätigkeit erst aufgenommen werden, wenn der Gewerbeschein vorliegt
  • die Höhe der Gewerbesteuer hängt neben der Gewinnhöhe vor allem vom geltenden Hebesatz in der Stadt/Gemeinde ab
  • auch eine nebenberufliche Tätigkeit ist grundsätzlich gewerbepflichtig
  • nur in Ausnahmefällen werden Finanzämter in diesem Bereich den Status ‚Freiberufler‘ gewähren (etwa aufgrund besonderer Fähigkeiten oder eines vollkommen künstlerisch-beratenden Leistungsspektrums)

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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