Gewerbe anmelden im Bereich Garten- / Landschaftsbau
Wer sich im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus selbstständig machen möchte, muss neben aller notwendigen Planung mit der erforderlichen Gewerbeanmeldung einen wichtigen formalen Schritt gehen. Erst nachdem Gründer ihren Gewerbeschein in den Händen halten, sollten sie mit dem operativen Geschäftsbetrieb starten. Der Gewerbeschein ist dabei nichts anderes als das bearbeitete bzw. bewilligte Formular zur Gewerbeanmeldung. Auf diesem wird vor allem das Tätigkeitsspektrum möglichst umfassend und detailliert beschrieben. Generell besteht für einen Gärtnereibetrieb kein besonderer Bedarf an Genehmigungen, wie es für überwachungsbedürftige und zulassungspflichtige Gewerbe etwa der Fall ist. Ein Meistertitel ist nicht nötig zur Gewerbeanmeldung für einen Gartenbaubetrieb, es sei denn, im Betrieb sollen auch Lehrlinge ausgebildet werden. Da der Beruf ‚Gärtner‘ geschützt ist, sollte eine Berufsausbildung bzw. eine entsprechende berufspraktische Erfahrung vorhanden sein. Je nach Schwerpunkt und Leistungsumfang können sich spezifische Nachweispflichten ergeben, auf die im weiteren Verlauf noch eingegangen werden soll. Man denke hier etwa an den Landschaftsgärtner, der für seine gestaltende Tätigkeit mitunter auch schweres Gerät sicher bedienen können muss. Auch mit Blick auf Baumfällarbeiten greifen spezielle Sicherheitsbestimmungen.
Notwendige Unterlagen für die Gewerbeanmeldung gemäß Paragraf 14 der Gewerbeordnung (GewO)
Wer sich über die formalen Voraussetzungen und Grundlagen ein aussagekräftiges Bild verschaffen möchte, sollte einen Blick in die Gewerbeordnung werfen. Für die notwendige Gewerbeanmeldung ist insbesondere Paragraf 14 zu beachten. Neben einem Personalausweis ist das Anmeldeformular für das zu gründende Gewerbe ein zentraler Bestandteil des Prozesses. Ausländische Antragsteller müssen eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können. Genehmigungen und Nachweise, die mit der Gewerbeanmeldung einzureichen sind, ergeben sich konkret aus der Art des Gewerbes und dem konkreten Leistungsangebot. Für überwachungsbedürftige Gewerbe sind in aller Regel ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Gewerbezentralregisterauszug einzureichen. Sofern es um vertrauliche Geldangelegenheiten geht, ist auch eine Unbedenklichkeitserklärung des Finanzamtes erforderlich. Für ein Gewerbe als Gärtner ist jedoch nicht mit solchen Nachweisen zu rechnen. Ein Handelsregisterauszug ist nur dann nötig, wenn das gegründete Unternehmen dort eingetragen ist respektive werden muss.
Besondere Nachweise je nach Leistungsspektrum bei der Gewerbeanmeldung als Gärtner
Sofern der Gewerbebetrieb Baumfällarbeiten anbietet, müssen Vorschriften beachtet bzw. relevante Kenntnisse nachgewiesen werden. Zu denken ist in diesem Kontext insbesondere an Unfallverhütungsvorschriften, Baumschutzverordnungen der örtlichen Verwaltung, Kompostier- und Abfallentsorgungsvorschriften sowie etwaige Transportgenehmigungen seitens der Bezirksregierung. Sofern für den Geschäftsbetrieb große Fahrzeuge und schwere Güter bewegt werden, so kommt eine Fachkundeprüfung für den Güterkraftverkehr in Betracht. Gerade im Bereich des Landschaftsbaus ist frühzeitig an diese Nachweise zu denken, wohingegen sich Friedhofsgärtner in aller Regel nicht mit solchen Dingen beschäftigen brauchen. In Bezug auf die genannten Baumfällarbeiten ist auch an einen Sachkundenachweis für den fachmännischen Einsatz von Motorsägen und Hebebühnen zu denken. Wer sich unsicher ist und die persönlichen Startvoraussetzungen klären will, sollte sich an die örtliche Industrie- und Handwerkskammer (IHK) wenden. Dort können auch weitere Beratungsangebote genutzt und erforderliche Fachnachweise erworben werden.
Kurzer Exkurs zu den möglichen Rechtsformen für ein Gärtnereigewerbe
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit wagt, sollte neben den formalen Erfordernissen rund um die Gewerbeanmeldung auch an eine geeignete Rechtsform als rechtlichen Rahmen für die Unternehmung denken. Aus der Rechtsform ergeben sich insbesondere unternehmerische Handlungsspielräume und Haftungsverhältnisse. Wer als Ein-Mann-Unternehmen gründen will, ist in der Regel ein Einzelunternehmer (die Rechtsform ist dann der eingetragene Kaufmann). Eine Handelsregistereintragung ist nicht vorgesehen, sodass ein solcher Nachweis auch nicht zu erbringen ist für die Gewerbeanmeldung. Wer sich mit mehreren Gärtnern zusammenschließen und einen größeren Geschäftsbetrieb hochziehen will, kann sich für eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) entscheiden. Bei solchen Personengesellschaften besteht alleine aufgrund des Status immer eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung. Die GbR wird nicht in das Handelsregister eingetragen, sodass der Gesellschaftsvertrag als Existenznachweis bei der Gewerbeanmeldung in der Regel vorgelegt werden muss. Bei der GmbH ist ein Handelsregisterauszug im Zuge der Gewerbeanmeldung mit einzureichen. Ist das Unternehmen noch nicht in das Handelsregister eingetragen, so ist der notariell beglaubigte Gesellschaftsvertrag einzureichen.
Kompaktes Praxiswissen: Zusammenfassung zur Gewerbeanmeldung im Bereich des Garten- und Landschaftsbaus
- Für eine hauptberufliche Tätigkeit im Bereich der (Landschafts)gärtnerei ist ein Gewerbe anzumelden (dies gilt auch, wenn es sich nur um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt)
- Zu beachten ist, dass die Berufsbezeichnung ‚Gärtner‘ geschützt ist. Um diese Bezeichnung zu führen, sind also eine relevante Berufsausbildung und/oder einschlägige Berufserfahrungen nötig
- Für die Selbstständigkeit bzw. Gewerbeanmeldung in diesem Bereich ist kein Meistertitel erforderlich, sofern es sich nicht um einen Ausbildungsbetrieb handeln soll
- Paragraf 14 der Gewerbeordnung regelt, welche Dokumente im Zuge der Gewerbeanmeldung einzureichen sind
- Im Falle des Gärtnereigewerbes ist nicht mit großartigen Erlaubnispflichten zu rechnen, sodass ein Personalausweis und der Antrag zur Gewerbeanmeldung in den meisten Fällen ausreichen dürften
- eventuell erforderliche Nachweise ergeben sich konkret aus dem Leistungsspektrum, das in der Gewerbeanmeldung ohnehin dargelegt werden muss
- Für Baumfällarbeiten sind beispielsweise Sachkenntnisse in Bezug auf relevante Sicherheitsbestimmungen nachzuweisen
- Wer im Bereich des Landschaftsbaus schweres Gerät bedient, muss bei der Gewerbeanmeldung erforderliche Kenntnisse nachweisen können.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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