Konzessionen und Genehmigungen in der Gastronomie

Gastronomin lächelt in Kamera

Den Wunsch, eine eigene Gaststätte zu haben, ein Restaurant zu eröffnen, haben viele Hobbyköche, Hobbykonditoren oder einfach Menschen, die eine gute Idee, ein vielversprechendes Konzept aufweisen. Sie wollen die eigenen Ideen umsetzen, Kunden überraschen, Gäste bewirten. Das kann ein Schnellimbiss mit überraschenden Gerichten sein, ein gemütliches Café oder ein elegantes Restaurant.

Doch nur gut kochen zu können und den innigen Wunsch zu haben, Gäste zu verwöhnen, reicht nicht ganz aus für eine Selbstständigkeit in der Gastronomie. In dieser Branche hat der Gesetzgeber strenge Auflagen erarbeitet, die alle Betriebe und Betreiber erfüllen müssen. Diese betreffen in erster Linie juristische Themen: Genehmigungen, Konzessionen und Lizenzen. Dabei sollten Sie unbedingt alle behördlichen Vorgaben und Vorschriften einhalten. Das gibt Ihnen von Anfang an die Möglichkeit, sich auf Ihr Geschäft, auf die Wünsche Ihrer Kunden zu konzentrieren.

Egal, welche Gastronomie Sie eröffnen wollen, ob es ein kleiner Imbiss mit ein paar Stehplätzen wird, ein großes Restaurant oder ein kleines edles Café, die Planung ist wichtig. Planen Sie alles detailliert und schreiben Sie einen Businessplan, der Ihr Konzept, Ihr Vorhaben und den damit einhergehenden Finanzierungsbedarf enthält. Sie brauchen diese Planung nicht nur bei der Bank, um eine Finanzierungsanfrage vorzunehmen. Sie benötigen ihn auch, wenn Sie die Lizenzen und Genehmigungen beantragen wollen. Denn der Businessplan erleichtert es Ihnen, die gesetzlichen Vorgaben einfacher zu erfüllen und alle mit der Beantragung in Zusammenhang stehenden Fragen zu beantworten.
 

Die Gaststättenkonzession

Die zentrale Genehmigung für den Betrieb einer Gaststätte ist die Gaststättenkonzession. Diese erhält nur, wer seine persönliche Zuverlässigkeit und die fachliche Eignung nachweisen kann. Überdies muss das Objekt selbst bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Gaststättenkonzession oder -erlaubnis brauchen Sie immer dann, wenn Sie ein Restaurant oder eine Gaststätte mit Alkoholausschank planen. Den Antrag für die Konzession stellen Sie beim Gewerbeamt, wenn Sie Ihr Gewerbe anmelden. Zuständig ist das Gewerbeamt, das für den Unternehmensstandort verantwortlich ist. Wenn Sie keinen Ausschank von Alkohol planen, ist eine Gaststättenkonzession nicht notwendig und der aufwendige Prozess für die Beantragung entfällt. Sie können nach der Gewerbeanmeldung sofort den Gastgewerbebetrieb aufnehmen.
 

Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit

Die Gaststättenkonzession dürfen die Mitarbeiter des Gewerbeamtes lediglich unter bestimmten Voraussetzungen erteilen. Sie müssen Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen. Dazu benötigen Sie:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • polizeiliches Führungszeugnis

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung von Finanzamt und Gewerbesteuerbehörde.

Sie gelten als persönlich zuverlässig, wenn es in Ihrem Führungszeugnis keine Eintragungen von Straftaten gibt und wenn es mit einem früheren Gewerbe keine Gesetzeskonflikte gab. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Sie keine Steuerschulden haben.
 

Der Nachweis der fachlichen Eignung

Für die Gaststättenkonzession müssen Sie auch Ihre fachliche Eignung belegen. Dazu bietet die IHK entsprechende Seminare an, die über die lebensmittelrechtlichen Vorgaben aufklären. Außerdem müssen Sie an einer Erstbelehrung des zuständigen Gesundheitsamtes teilnehmen. Es geht dabei ausschließlich um Lebensmittelbereich, Hygienevorschriften und Gesundheitsschutz. Die fachliche Eignung in Bezug auf das Zubereiten von Speisen ist hier nicht von Interesse. In der Gastronomie Fuß zu fassen, ist leichter, wenn Sie eine einschlägige Ausbildung im Restaurantbereich absolviert haben, beispielsweise Koch oder Restaurantfachkraft. Diese Qualifikation müssen Sie den Behörden jedoch nicht vorlegen. Sie könnten theoretisch auch einen Mitarbeiter einstellen, der für Sie das Kochen übernimmt, wenn Sie selbst das nicht können.
 

Die ortsbezogenen Vorgaben überprüfen

Wenn Sie die persönliche Zuverlässigkeit und Ihre fachliche Eignung belegt haben, müssen Sie noch die ortsbezogenen Voraussetzungen erfüllen. Dabei beurteilen die Behörden die gewählten Räumlichkeiten auf ihre Eignung. Als Erstes brauchen Sie den Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag. Darüber hinaus müssen Sie nachweisen, dass das Objekt die Konditionen erfüllt für ein Gastgewerbe. Dazu gehört beispielsweise, dass Sanitäranlagen für Gäste und Mitarbeiter vorhanden sind. Sie müssen außerdem prüfen, ob bauliche Veränderungen notwendig sind.

Wenn die Räume, die Sie für Ihr Gastgewerbe nutzen wollen, zuvor anders genutzt wurden, müssen Sie das zuständige Bauamt darüber informieren. Dies gilt auch, wenn Sie vorhaben, bauliche Veränderungen vorzunehmen. Die Mitarbeiter des Bauamtes geben Ihnen detaillierte Informationen, ob und welche Anträge Sie stellen müssen und welche Unterlagen Sie brauchen. Wenn Sie innerhalb Ihrer Betriebsstätte Neuerungen ausführen, fragen Sie am besten immer zuerst beim Bauamt nach. Sollten Sie hier notwendige Genehmigungen versäumen, schließt die Behörde schlimmstenfalls den Betrieb. Deshalb sollten Sie bei der Überprüfung der ortsbezogenen Vorschriften sehr sorgfältig sein.
 

Weitere wichtige Auflagen sind zu erfüllen

Die Gaststättenkonzession ist die wichtigste Genehmigung. Darüber hinaus gibt es im Gaststättenbereich weitere Auflagen zu erfüllen. Vom ersten Tag an müssen Sie strenge Hygienevorschriften einhalten. Dazu hat der DEHOGA Fachverband weitere Informationen. Überdies müssen Sie die Jugendschutzvorschriften und die Vorschriften zum Rauchverbot, die in öffentlichen Gebäuden gelten, beachten.

Das Jugendschutzgesetz ist in der Gastronomie eine maßgebliche Vorgabe und dient dem Schutz junger Menschen. Das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden gilt erst seit ein paar Jahren. Die Gäste fühlen sich wohler, wenn das Ambiente rauchfrei bleibt.

Außerdem müssen Sie sich an die Preisauszeichnungsverordnung halten. Das ist eine Vorschrift, die regelt, dass alles mit Preisen ausgezeichnet sein muss, falls Sie dafür Entgelte verlangen.
 

 

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


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