Auswirkungen der Gewerbeanmeldung auf Sozialversicherung?

Mit der Gewerbeanmeldung startet ein neuer Lebensabschnitt, der in formaler Hinsicht auch Auswirkungen auf die Sozialversicherung haben wird. Denn anders als im Angestelltendasein, haben Selbstständige Vorsorge im Bereich der Sozialversicherung selbst zu tragen bzw. zu organisieren. Eine Ausnahme gilt nur, wenn es sich um ein Nebengewerbe handelt und weiterhin einer hauptberuflichen Tätigkeit nachgegangen wird. In diesem Fall läuft die Sozialversicherung weiter über den Hauptberuf.

Werfen wir hier beginnend mit einer übersichtlichen Checkliste einen Blick auf die wichtigsten Aspekte und auch Fragen zur Auswirkung der Gewerbeanmeldung auf die Sozialversicherung.
 

Checkliste: Das passiert nach der Gewerbeanmeldung in der Sozialversicherung

  • Nach der Gewerbeanmeldung werden Finanzamt sowie IHK oder Handwerkskammer automatisch informiert, die gesetzliche Unfallversicherung ist sicherzustellen!
  • Kosten für die Sozialversicherung als Selbstständiger nicht unterschätzen, sie müssen zu 100 % selbst getragen werden. Aus diesem Grund müssen Selbstständige auch formal gesehen mehr verdienen.
  • Mit dem Status „Selbstständiger“ ist es möglich, der Krankenversicherungspflicht (!) auch im privaten System nachzukommen. Andernfalls bleibt eine freiwillige Krankenversicherung im gesetzlichen System.
  • Für Gewerbetreibende gilt die Rentenversicherungspflicht nur für einige handwerkliche Berufe. Alle anderen können und sollten sich langfristig nach der Gewerbeanmeldung um die Altersvorsorge kümmern.
  • Liegt wirklich eine selbstständige Tätigkeit oder eher eine Scheinselbstständigkeit vor? Die Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung liefert Antworten.
  • Nebenberufliche Selbstständigkeit (Kleingewerbe): In diesem Fall läuft die Sozialversicherung weiter über den Hauptjob, es findet im Regelfall keine Anrechnung statt. Sobald das Nebengewerbe wirtschaftlich wichtiger ist, greifen die hier zusammengefassten Regelungen.


Grundsätzlich: Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben und nach ca. 2 Wochen den Gewerbeschein in den Händen halten, dürften Sie die Geschäftstätigkeit offiziell aufnehmen. Mit der Gewerbeanmeldung werden die Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer automatisch informiert, auch das Finanzamt. Insofern ist in dieser Hinsicht nichts zu tun, wobei sich Gründer frühzeitig selbst um die steuerliche Erfassung der selbstständigen Tätigkeit kümmern sollten. Schließlich hängen von den Schätzungen die zukünftigen steuerlichen Belastungen ab!

Was die Sozialversicherung angeht, werfen wir im Folgenden einen differenzierten Blick auf die Auswirkungen der Gewerbeanmeldung. Die persönlichen Voraussetzungen sind so früh wie möglich in Erfahrung zu bringen.
 

Auswirkungen der Gewerbeanmeldung auf die Krankenversicherung

In Deutschland herrscht Krankenversicherungspflicht, sodass Gewerbetreibende um diesen Punkt und anfallende Kosten nicht umher kommen. Mit dem Weg in die Selbstständigkeit eröffnet sich die Option der privaten Krankenversicherung. Wer vorher privat krankenversichert war, kann es weiterhin bleiben. Allerdings wird der Anteil des Arbeitgebers entfallen, die Kosten sind zu 100 % selber zu tragen. Das gilt aber auch für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung, die die Alternative wäre. Im Gegensatz zum gesetzlichen System müssen in der PKV Einkünfte und deren Höhe nicht nachgewiesen werden: Versicherungsumfang und Gesundheitsprüfung sind alleine entscheidend für den Beitrag in der privaten Krankenversicherung.

Da sich nur der Status durch die Gewerbeanmeldung ändert, ist in den meisten Fällen nicht mit einer erneuten Gesundheitsprüfung zu rechnen. Das erfragen Sie zwecks Planungssicherheit am besten frühzeitig bei Ihrer Versicherung.


Auswirkungen der Gewerbeanmeldung auf die Rentenversicherung

Wer sich mit der Gewerbeanmeldung selbstständig macht, ist selber für die eigene Altersvorsorge zuständig. Die Sozialversicherung kann in vielen Fällen frei und flexibel gestaltet werden, wobei es grundsätzlich immer möglich ist, freiwillige Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten. Aufgrund der höheren Rendite entscheiden sich viele Gewerbetreibende bzw. Selbstständige aber für andere auf dem Markt verfügbare Lösungen.

Mit Blick auf die Rentenversicherung ist je nach Tätigkeit aber die Versicherungspflicht zu prüfen! In vielen Handwerksberufen besteht auch nach der Gewerbeanmeldung die Pflicht, sich gesetzlich rentenversichern zu lassen. Ein Blick in das verlinkte sechste Sozialgesetzbuch erlaubt Ihnen bereits hier an dieser Stelle eine konkrete Einschätzung.
 

Versicherungspflicht für Selbstständige


Nebenberuflich selbstständig machen: Was gilt für ein Kleingewerbe?

Die Option bedeutet, den größten Teil des Lebensunterhaltes mit einem Job im Angestelltendasein zu verdienen. Die nebenberufliche Selbstständigkeit mit einem Kleingewerbe hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Sozialversicherung, wenn sie dem Haupteinkommen zeitlich und finanziell klar untergeordnet ist. Ändert sich das irgendwann, wird dies auch Auswirkungen auf die Sozialversicherung haben. Wird das Gewerbe zur hauptsächlichen Einkommensgrenze, gelten die hier beschriebenen Inhalte. Die Sozialversicherung muss dann zu 100 % selbst getragen und organisiert werden, der Arbeitgeberanteil fällt weg.
 

Bin ich mit einem Kleingewerbe sozialversicherungspflichtig?

Grundsätzlich greift die Sozialversicherungspflicht für jede Tätigkeit, insbesondere die Krankenversicherung ist alternativlos. Bei der Rentenversicherung ist deutlich mehr Flexibilität nutzbar, sofern die gewerbliche Tätigkeit nicht zu einer Rentenversicherungspflicht führt.


Gewerbetreibende als Arbeitgeber und die Sozialversicherung

Die Gewerbeanmeldung hat in puncto Sozialversicherung auch Auswirkungen mit Blick auf die Rolle als Arbeitgeber. Sobald Gewerbetreibende Personal beschäftigen, sind sie für die fristgerechte Abführung aller Sozialversicherungsbeiträge je nach Beschäftigungsform zuständig. Wer dieses Thema vorbereitend vertiefen möchte, kann das unter dem hinterlegten Link tun. Auf diesem Wege können auch die Lohnnebenkosten berechnet werden, damit der fixe Kostenblock „Personal“ von Beginn an keine finanziellen Überraschungen bereithält.
 

Gewerbeanmeldung alleine kein Nachweis für Selbstständigkeit!

Wenn wir hier über die Auswirkungen der Gewerbeanmeldung auf die Sozialversicherung(spflicht) reden, gehen wir von einer tatsächlichen Selbstständigkeit aus! Zu beachten ist, dass viele Geschäftsmodelle schnell in die Scheinselbstständigkeit führen, die für Gewerbetreibende erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringt. Vor allem Subunternehmen sollten das Geschäftsmodell und den daraus resultierenden Status genau prüfen!

Sobald eine Tätigkeit weisungsgebunden ist bzw. Gewerbetreibende nur von einem Kunden abhängig sind, liegt mit großer Wahrscheinlichkeit eine Scheinselbstständigkeit vor. Hieraus ergeben sich Nachteile, da solche Gewerbetreibende Kosten für die Sozialversicherung zu 100 % selbst tragen, obwohl der „Arbeitgeber“ sich defacto mit einem Anteil beteiligen müsste.

Bei einer Betriebsprüfung könnten solche Modelle auffallen und zu mitunter hohen Nachzahlungen führen. Wer Planungssicherheit nach der Gewerbeanmeldung nicht nur mit Blick auf die Sozialversicherung herstellen möchte, sollte bei Zweifeln die Clearingstelle der deutschen Rentenversicherung kontaktieren.
 

Folgen der Scheinselbstständigkeit


Arbeitslosengeld / Bürgergeld trotz Kleingewerbe bzw. Gewerbeanmeldung?

Nicht selten entscheiden sich Menschen aus der Arbeitslosigkeit heraus für den Schritt in die Selbstständigkeit. Wer neben dem Arbeitslosengeld ein Gewerbe anmelden möchte, darf nicht mehr als 15 Stunden pro Woche arbeiten. Für ein Nebeneinkommen gibt es einen monatlichen Freibetrag von 165 Euro.

Grundsätzlich können auch Gewerbetreibende bzw. Selbstständige Bürgergeld beziehen, ohne ihre Tätigkeit aufgeben zu müssen. Somit ließen sich wirtschaftlich schlechte Zeiten überbrücken. 100 Euro sind pro Monat anrechnungsfrei. Liegt das Einkommen neben dem Bürgergeld zwischen 520 und bis zu 1.000 Euro, werden hiervon 30 % nicht angerechnet. Es ist im Einzelfall auch je nach Einkommensverhältnissen zu prüfen, ob die Arbeitsagentur zeitweilig die Kosten für Krankenversicherung übernimmt.


Fazit

Die Auswirkungen der Gewerbeanmeldung auf die Sozialversicherung sind mit den Kapiteln aus diesem Ratgeber überschaubar und gut beherrschbar. Liegt eine selbstständige Tätigkeit vor, haben Gewerbetreibende bei der Wahl der Krankenversicherung freie Wahl. Das gilt auch für die Rentenversicherung, sofern es sich nicht um einen der hier genannten Tätigkeiten mit Rentenversicherungspflicht handelt.

Eine wichtige finanzielle Auswirkung ist, dass Selbstständige bzw. Gewerbetreibende die Kosten für die Sozialversicherung selbst zu tragen haben, es gibt keinen Arbeitgeberanteil wie beim Angestelltendasein. In ihrer Funktion als Arbeitgeber müssen Gewerbetreibende / Unternehmen sicherstellen, dass die Beiträge zur Sozialversicherung von Mitarbeitern rechtzeitig überwiesen werden. Alles andere kann teuer werden!

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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