Konzessionen und Genehmigungen für Krankentransporte

Konzessionen und Genehmigungen für Krankentransporte sind Ländersache. Sie sollten sich deshalb bei der zuständigen Stelle in Ihrer Gemeinde melden, um Fragen zu klären und um die jeweiligen Formulare zu erhalten. Als zuständige Stelle kommt zum Beispiel der Landkreis, die Stadt oder eine vergleichbare Behörde in Frage. Die folgenden Informationen orientieren sich an der Situation im Bundesland Baden-Württemberg. Das kann bedeuten, dass in ihrem Bundesland einige Abweichungen gelten. Bitte informieren Sie sich deshalb stets individuell.
 

Welche Konzessionen und Genehmigungen brauchen Krankentransporte?

  • Sie benötigen die Genehmigung zum Krankentransport, zu beantragen beim Land oder beim Kreis.

  • Sie müssen eine Prüfung zum Rettungssanitäter abgelegt haben, als Notfallsanitäter, Rettungsassistenten oder Rettungssanitäter tätig gewesen sein.

  • Ihr Fahrzeug muss entsprechend als Krankentransportwagen mit amtlichen Kennzeichen ausgewiesen und mit gültigem TÜV/AU angemeldet sein.

Eine Genehmigung gilt immer für die antragstellende Person, die als Unternehmer auftritt, für den Krankentransport in einem bestimmten Betriebsbereich und für ein einzelnes Fahrzeug, gekennzeichnet mit dem amtlichen Kfz-Kennzeichen. Eine Genehmigung läuft über einen Zeitraum von vier Jahren. Wollen Sie die Genehmigungsdauer verlängern, beantragen Sie frühzeitig eine neue Genehmigung.
 

Die Nebenbestimmungen der Genehmigung

Eine erteilte Genehmigung umfasst weitere Nebenbestimmungen. Dazu gehören

  • die Betriebs- und Beförderungspflicht

  • die Festlegung der Betriebszeiten

  • die Gewährleistung hygienischer Verhältnisse

  • die Einhaltung von Vorschriften der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrt Unternehmen im Personenverkehr

  • der Abschluss einer Vereinbarung über die Finanzierung mit den Kostenträgern im Rettungsdienst (gesetzliche Krankenkassen)

  • das Vermittlungsmonopol der integrierten Leitstelle/Rettungsleitstelle

Bitte berücksichtigen Sie, dass Ihre Genehmigungsbehörde jederzeit weitere Nebenbestimmungen erlassen darf. Diese können sich zum Beispiel auf die Kooperationen der Unternehmen untereinander oder auf die Dokumentationspflichten und die Abwicklung von Krankentransporten beziehen. Es ist auch Ihre Aufgabe, dass die Bereitstellung der Krankentransporte in den Bereitschaftsplan der Rettungsdienste aufgenommen wird.
 

Die Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag

Um eine Konzession zu erhalten müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Zum einen müssen Sie die Leistungsfähigkeit und die Sicherheit in Ihrem Betrieb sicherstellen. Dabei kommt es auf die wirtschaftlichen Verhältnisse an. Hierbei geht es darum, Geschäftseinrichtung, Fahrzeuge und Personal nachzuweisen, welches in wirtschaftlicher und in Leistungshinsicht ausreichend ist. Sie selbst müssen Ihre Zuverlässigkeit nachweisen. Es gelten strenge Regeln, da Sie mit dem Leben und Gesundheit zu tun haben. Die fachliche Eignung ist durch eine Prüfung nachzuweisen. Alternativ darf eine angemessene Beschäftigung in einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen angeführt werden. Zudem müssen Sie entweder eine Rettungssanitäterprüfung erfolgreich abgelegt haben, selbst drei Jahre bei einem Rettungsdienst gearbeitet haben, wobei Sie als Notfallsanitäter, Rettungsassistenten oder Rettungssanitäter tätig waren. Ihre Krankentransportwagen müssen entsprechend eingerichtet und auch offiziell im Fahrzeugschein als Krankentransportwagen eingetragen sein. Jedes Fahrzeug ist mit zwei geeigneten Personen zu besetzen, wobei mindestens einer als Rettungssanitäter die Patienten im Rettungswagen betreut.
 

Ablauf der Antragstellung

Antragstellung erfolgt persönlich bei der zuständigen Stelle in Ihrem Bundesland. In Abhängigkeit von der Behörde werden die Antragsformulare online zum Download bereitgestellt. Es ist zu empfehlen, dass Sie den Antrag persönlich abgeben und offene Fragen in einem Termin klären. Diese Information muss der Antrag enthalten:

  • die vollständigen Kontaktdaten

  • den Betriebsbereich

  • Betriebszeiten und Vorhaltezeiten

  • Auflistung der Krankentransportwagen mit Kennzeichen
     

Unterlagen für die Antragstellung

Zur Antragstellung sind eine Vielzahl unterschiedlicher Unterlagen erforderlich. Die folgende Auflistung verschafft einen Überblick:

  • zur Identifikation einen Personalausweis oder Reisepass

  • zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Betriebes sind folgende Infos und Belege beizubringen:

    • Eigenkapitalnachweis, dieser kann durch einen Steuerberater erbracht werden

    • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt sowie von der Gemeinde

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherungsträger; hier wird bescheinigt, dass Sie die Beiträge zu den Sozialversicherungen regelmäßig und ordnungsgemäß entrichtet haben

    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft, dient ebenfalls zum Nachweis über die Entrichtung der Beiträge

    • gegebenenfalls beglaubigte Abschrift von Handelsregisterauszügen bzw. Genossenschaftsregisterauszügen

    • gegebenenfalls Gesellschaftervertrag mit Gesellschafterliste

  • Um die eigene Zuverlässigkeit der antragstellenden Person nachzuweisen sind ein Führungszeugnis, gegebenenfalls einen Auszug aus dem Verkehrszentralregister sowie dem Gewerbezentralregister vorzulegen

  • Zur fachlichen Eignung der antragstellenden Person verlangt das Rettungsdienstgesetz bei erstmaliger Antragstellung je nach Ausgangssituation eines oder mehrere der folgenden Unterlagen und Informationen:

  • Nachweis der dreijährigen leitenden Tätigkeit in einem Straßenpersonenverkehrsunternehmen

  • Nachweis der bestandenen Prüfung für den Straßenpersonenverkehr

  • Nachweis der Prüfung zum Sinn Rettungssanitäter

  • Nachweis der dreijährigen aktiven Tätigkeit als Sanitäter

  • Hinzu kommen sonstige Nachweise wie zum Beispiel Kopien der Fahrzeugscheine, Nachweise für TÜV und AU, Nachweis über die Besetzung der Krankentransportwagen mit zwei geeigneten Mitarbeitern, Nachweis der hygienischen Verhältnisse sowie die Vergütungsvereinbarung mit den Kostenträgern. Die sonstigen Nachweise dürfen Sie nachreichen.

Zusätzlich zu den genannten Unterlagen kann eine Behörde weitere Unterlagen verlangen, um konkrete Fragen zu klären.

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