Konzessionen und Genehmigungen für Heilpraktiker

Heilpraktikerin im Gespräch

Um sich als Heilpraktiker selbstständig zu machen braucht es eine grundlegende, fundierte Ausbildung, die allerdings nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Das bedeutet, dass im Prinzip jeder Heilpraktiker werden kann, ohne eine staatliche Ausbildungsstätte zu besuchen. Gerade deshalb ist es so wichtig, sich umfassend um die eigene Aus- und Weiterbildung zu bemühen, um stets up-to-date zu sein und sich positiv und professionell zu präsentieren.


Ausbildung absolvieren

Wer es ernst meint, absolviert die Vorbereitung zur Prüfung im Rahmen eines Fernstudiums oder besucht eine Heilpraktikerschule, zum Beispiel in Wochenend- oder Abendkursen. Alternativ ist auch ein Selbststudium möglich. Doch die Praxis zeigt, dass viele die Prüfung nicht schaffen, die sich ohne didaktische Unterstützung vorbereiten. Ein wesentlicher Grund ist, dass ein breites medizinisches Wissen erforderlich ist, um die später anstehende Prüfung erfolgreich zu bewältigen.

Zugelassen zur Prüfung werden nur Anwärter und Anwärterinnen, die mindestens 25 Jahre alt sind, ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Gesundheitszeugnis und mindestens einen Hauptschulabschluss vorweisen können. Die Prüfung selbst wird beim Amtsarzt abgelegt. Der Vorgang heißt offiziell „Überprüfung zum Heilpraktiker“, wird im Volksmund aber Heilpraktikerprüfung genannt. Die Prüfung ist schriftlich und mündlich abzulegen. Sie wird in der Regel halbjährlich angeboten. Wenn Sie die Prüfung bestehen, benötigen Sie aufbauend darauf eine Heilpraktikererlaubnis, um Ihren Beruf selbstständig ausüben zu dürfen.


Die Heilpraktikererlaubnis

Wer Heilkunde ausüben will, aber kein Arzt bzw. keine Ärztin ist, braucht die Heilpraktikererlaubnis. Von Heilkunde ist die Rede, wenn jemand Krankheiten oder körperliche Schäden an Menschen diagnostiziert, heilt oder lindert.

Die Überprüfungstermine zur Heilpraktikererlaubnis brauchen eine gewisse Vorlaufzeit. Je nach Gemeinde können bis zu zwei Jahre nach Antragstellung verstreichen. Deshalb sollten Sie rechtzeitig alles notwendige auf den Weg bringen. In Anlehnung an den Service der Stadt Köln bezüglich der Heilpraktikererlaubnis werden im Folgenden die wichtigsten Unterlagen und Informationen aufgelistet, die Sie benötigen, um die Heilpraktikererlaubnis zu beantragen.

  • der ausgefüllte und unterschriebene Antrag der zuständigen Gemeinde

  • ein tabellarischer Lebenslauf

  • Nachweis über den erfolgreichen Hauptschulabschluss bzw. einen vergleichbaren Abschluss.
    die Kopie muss beglaubigt sein. Eine einfache Kopie reicht nicht aus.

  • Amtliches Führungszeugnis. Da ein amtliches Führungszeugnis stets aktuell sein muss, kann es sein, dass die Gemeinde das Dokument erst später anfordert. Fragen Sie konkret nach, wann sie es einreichen sollen und beantragen sie es nicht zu früh. Falls im Führungszeugnis schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen eingetragen sind, wird die Heilpraktikererlaubnis nicht erteilt. Solche Eintragungen bedeuten, dass ihre persönliche Zuverlässigkeit zweifelhaft ist.

  • Gesundheitszeugnis/ärztliche Bescheinigung. Mit diesem Dokument wird nachgewiesen, dass keine gesundheitlichen Bedenken in Bezug auf die Ausübung der Heilpraktikertätigkeit bestehen. Auch hier gilt, dass das Zeugnis eine gewisse Aktualität haben muss. Fragen Sie bei ihrer zuständigen Stelle nach, wann Sie den Nachweis erbringen sollen und wie alt die Bescheinigung maximal sein darf.


Besondere Regelungen bezüglich der Praxistätigkeit

Wer in Deutschland in der Heilkunde tätig ist, muss feste Praxisräume vorweisen. Das bedeutet, dass Hausbesuchspraxen in der Regel nicht genehmigt werden. Wenn Sie sich als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker selbstständig machen, müssen Sie das Vorhaben beim zuständigen Gesundheitsdienst in Ihrem Bundesland anmelden. Dort wird eingetragen, an welchem Standort Sie die Räume beziehen wollen. Eine Heilpraktikerpraxis muss konkreten Hygieneanforderungen entsprechen. Diese beziehen sich auf die Art der Behandlungen, die in der Praxis durchgeführt werden. Ein Auszug soll zeigen, welche Maßnahmen zu ergreifen und inwiefern Hygieneanforderungen zu erfüllen sind:

  • Aderlass (Blut aus einer offenen Vene wird in einem Gefäß aufgefangen)
    Hierzu müssen Sie entsprechende Einweggefäße, Desinfektionsmittel und Sterilisationsmittel für Haut, Hände und Geräte sowie Flächen bereithalten. Prinzipiell muss ihre Praxis die Hygienemaßnahmen erfüllen, die auch bei einem typischen Arztraum für invasive Maßnahmen Vorschrift sind.

  • Blutegeltherapie (Einsatz von Tieren zum Saugen von Blut)
    Sie müssen Handschuhe und Desinfektionsmittel für Flächen und Haut bereithalten. Außerdem brauchen Sie Abfallentsorgungsbehälter und Wundverband. Hier orientieren sich die Vorgaben an den invasiven Maßnahmen wie bei einem Physiotherapeuten.

  • Faltenunterspritzungen (Einspritzen von Präparaten wie Hyaluron in die Gesichtshaut)
    Hierzu benötigen Sie Handschuhe, Hautdesinfektion, Sterilgutlagerung, getrennte Entnahme- und Injektionskanülen, Abfallentsorgung und gezielte Flächendesinfektion. Prinzipiell muss der Raum so ausgestattet sein wie ein Arztraum oder ein Untersuchungsraum für invasive Maßnahmen.

Bitte informieren Sie sich über die Einzelheiten beispielsweise beim Verband Deutscher Heilpraktiker e. V. Dieses kooperiert mit Gesundheitsämtern und hält einen Leitfaden für Sie bereit.


Fazit: Nach der Heilpraktikerprüfung die Heilpraktikererlaubnis beantragen

Im Prinzip müssen Heilpraktiker, die sich selbstständig machen wollen, lediglich die Heilpraktikererlaubnis nach erfolgreich absolvierter Heilpraktikerprüfung besorgen. Unter Beachtung der spezifischen Hygienevorschriften in Abhängigkeit von den geplanten Tätigkeiten können Sie praktisch sofort mit Ihrer Arbeit beginnen.

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