Die Gewerbeordnung
Die Gewerbeordnung ist ein noch heute gültiges Relikt aus dem Jahr 1869. Damals wurde die Gewerbeordnung für alle Länder verhängt, die Mitglied des Norddeutschen Bundes waren. Natürlich gab es Änderungen und Anpassungen, aber die Grundintention, die hier im Fokus stehen soll, ist noch immer gleich geblieben.
Die Gewerbeordnung ist die alte Bibel der Gewerbetreibenden
Grundsätzlich begrüßt Deutschland den Gründungswillen vieler Gewerbetreibender. Und auch wenn die Gewerbeanmeldung im Grunde ausreichend ist, so gibt es doch die Notwendigkeit, Einzelbestimmungen schriftlich zu fixieren. So geht es beispielsweise um Vorschriften, die die Themen Arbeits- und Vertragsverhältnis oder Zeugnis berühren, und die einmal zentral festgehalten werden müssen. Auch gibt es allgemeingültige Bußgeld- und Strafvorschriften, die es zu dokumentieren gilt. Der Ort für alle diese Festlegungen ist die Gewerbeordnung, kurz GewO.
Ganz eng verknüpft ist die Gewerbeordnung auch mit der Gewerbefreiheit, obgleich dies auf den ersten Blick widersprüchlich zu sein scheint. Die Gewerbefreiheit geht in der Gewerbeordnung auf. Ihr wird ein Passus von vielen gewidmet, schließlich fungiert sie als Ordnungsprinzip der Wirtschaft.
So gliedert sich die Gewerbeordnung
Den Beginn der Gewerbeordnung macht der allgemeine Teil, der sich unter anderem mit diesen einzelnen Paragrafen (§ 1 bis 13) beschäftigt:
- Grundsatz der Gewerbeordnung
- Betrieb verschiedener Gewerbe
- Dienstleistungserbringung, Niederlassung
- Zulassungsbeschränkungen
- Anwendungsbereich
- Entscheidungsfristen, Genehmigungsfiktion
- Europäischer Berufsausweis, Verordnungsermächtigung
- Informationspflichten für Dienstleister
- Aufhebung und Auflösung von Rechten und Abgaben
- Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung personenbezogener Daten
- Insolvenzverfahren
- Anerkennung ausländischer Unterlagen, Bescheinigungen und Befähigungsnachweisen
Darüber hinaus gibt es diese Inhalte, die die Gewerbeordnung bündelt:
Stehendes Gewerbe § 14 bis § 40 |
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Stehendes Gewerbe § 41 bis § 52 |
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Reisegewerbe § 55 bis 61 a |
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Messen, Ausstellungen, Märkte § 64 bis § 71 b |
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Arbeitnehmer § 105 bis § 142 |
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Straf- und Bußgeldvorschriften § 143 bis § 148 b | Verletzung von Vorschriften
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Gewerbezentralregister § 149 bis § 153 b | Gewerbezentralregister
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Bei der Durchsicht der mächtigen Gesetzeswerks fällt vor allem eines auf: Zahlreiche Überarbeitungen haben die Gewerbeordnung mittlerweile zum Flickenteppich gemacht. Paragrafen wurden außer Kraft gesetzt, andere wurden angepasst. Da ist es nur verständlich, dass Kritiker nach einer grundlegenden Reform der Gewerbeordnung rufen. Doch erst kürzlich wurde die Reform der Gewerbeordnung vertagt. Ob und wann die Gewerbeordnung reformiert wird, bleibt abzuwarten.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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