Selbstständig machen nach vorheriger Anstellung – Tipps und Hinweise

Schilder angestellt und selbstständig
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Manchmal ist die Entscheidung für eine selbstständige Tätigkeit ein Sachzwang. Ein Ende der Arbeitslosigkeit ist häufig nicht in Sicht, der einzige Ausweg scheint es zu sein, die Selbstständigkeit zu wagen. Viele Studierende haben schon während des Studiums eine zündende Idee und wollen ihren beruflichen Weg selbstbestimmt und ohne die Einmischung eines Chefs gehen, selbst Verantwortung übernehmen. Auch so mancher Angestellter trägt sich mit dem Gedanken, sein eigener Chef zu sein. Die Gründung aus einem bestehenden Anstellungsverhältnis heraus ist mit einigen Risiken verbunden. Eine Festanstellung für eine riskante berufliche Selbstständigkeit aufzugeben, ist eine mutige Entscheidung. Damit es gelingt, sind viele Vorüberlegungen notwendig. Als Gründer sollten Sie wissen, mit welchen Maßnahmen Sie Ihr finanzielles Risiko reduzieren können. Hier lohnt sich meistens eine Beratung, für die es Fördermöglichkeiten gibt.

Alle Vor- und Nachteile kennen

Als festangestellter Mitarbeiter in einem Unternehmen haben Sie jeden Monat Ihr festes Einkommen. Damit stemmen Sie in der Regel Ihre Lebenshaltungskosten problemlos. Sie tragen die Verantwortung für Ihren Aufgabenbereich und sind verpflichtet, die vorgegebenen Aufgaben ordentlich zu erledigen. Mit grundsätzlichen Entscheidungen, die das gesamte Unternehmen betreffen, haben Sie nichts zu tun.

Doch manchmal ist das nicht genug. Wenn Sie eher ein Macher sind, mehr Verantwortung suchen und außerdem eine vielversprechende Geschäftsidee haben, sind das Gründe genug, über eine selbstständige Tätigkeit nachzudenken. Der Schritt in die Selbstständigkeit sollte stets wohlüberlegt erfolgen. In finanzieller Hinsicht ergibt sich dadurch eine völlig neue Situation. Die monatliche Gehaltsüberweisung bleibt plötzlich aus. Gerade in der ersten Zeit der Gründung sind Ersparnisse sehr schnell aufgebraucht. Wenn dann zusätzlich unerwartete Schwierigkeiten auftreten, kann das die Selbstständigkeit leicht ins Wanken bringen. Erst wer sich nicht nur mit den Vorteilen intensiv auseinandergesetzt hat, sondern auch die Nachteile kennt, kann sich bewusst für diesen Schritt entscheiden. Dann bringen anfängliche Unwägbarkeiten nicht gleich das gesamte Unternehmen in Gefahr.

 FestanstellungSelbstständigkeit
Einkommenfestes Monatsgehalt, planbarschwankend, anfangs oft gering
Zeit & Arbeitgeregelte Arbeitszeitenfrei einteilbar, meist mehr Aufwand
Verantwortungauf den eigenen Aufgabenbereich begrenztfür das gesamte Unternehmen
Aufgabenfeldfachliche Tätigkeit im Vordergrundzusätzlich Akquise, Marketing, Buchhaltung
Soziale Absicherungüber den Arbeitgeber organisiertselbst zu regeln (Kranken-, Renten-, Pflegeversicherung)

Tipp: Finanzierung gründlich klären

Lassen Sie sich insbesondere beim Thema Unternehmensfinanzierung gründlich beraten. Hierzu stehen beispielsweise die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern oder auch privatwirtschaftliche Beratungsstellen zur Verfügung. In vielen Fällen existieren Förderprogramme, die die Kosten für diese Beratungen vollständig oder größtenteils übernehmen.

Der Start in die Selbstständigkeit oder doch lieber angestellt bleiben?

Es gibt Pros und Kontras bei der Entscheidung für ein eigenes Unternehmen. Sie haben als Angestellter finanzielle Sicherheit, aber auf der anderen Seite vielleicht schwierige Kollegen oder sogar schwierige Vorgesetzte. Sind Sie selbstständig, können Sie Ihre Arbeit frei einteilen und dabei auch Ihre privaten Belange berücksichtigen. Sie müssen nicht nine-to-five im Büro verbringen, sondern erledigen Ihre Arbeit, wann es am besten passt, beispielsweise auch nachts oder an den Wochenenden. Als Selbstständiger haben Sie allerdings auch ein Mehr an Arbeit. Plötzlich sind Sie auch für die Kundenakquise zuständig oder das Marketing. Kommunikation beherrscht Ihren Arbeitsalltag mehr als zuvor.

Übrigens muss die Entscheidung keine endgültige sein. Stellen Sie nach einiger Zeit fest, dass die Selbstständigkeit doch nicht das Richtige ist, steht Ihnen der Weg zurück in ein Angestelltenverhältnis offen. Wer ein Gewerbe wieder abmeldet und sich erneut anstellen lässt, sollte lediglich die steuerlichen Folgen im Blick behalten und das Finanzamt über das Ende der selbstständigen Tätigkeit informieren.

Tipp: Für und Wider abwägen

Um hier eine gute Entscheidungsgrundlage zu bekommen, sollten Sie sich die verschiedenen Punkte notieren und das Für und Wider gewichten und gegenüberstellen. Wenn Sie sicher sind, dass Sie die Selbstständigkeit wirklich wollen, können Sie die nächsten Schritte angehen.

Für einen nahtlosen Übergang – der Gründungszuschuss

Wenn Sie sich aus einer Anstellung heraus oder kurz danach selbstständig machen und dafür selbst kündigen, bekommen Sie zunächst kein Geld von der Agentur für Arbeit. Aus Sicht der Behörde haben Sie die Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt, und es wird eine Sperrzeit verhängt. Diese beträgt bei einer Eigenkündigung ohne wichtigen Grund in der Regel zwölf Wochen und verkürzt zugleich die Gesamtdauer Ihres Arbeitslosengeldanspruchs um ein Viertel.

Die zentrale Förderung beim Sprung in die Selbstständigkeit ist heute der Gründungszuschuss. Er hat die früheren Leistungen Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss („Ich-AG") abgelöst, die seit der Zusammenlegung zum 1. August 2006 nicht mehr beantragt werden können. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung der Agentur für Arbeit (§§ 93, 94 SGB III): Selbst wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, besteht kein Rechtsanspruch – die Agentur entscheidet im Einzelfall.

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Wann haben Sie gegründet – oder planen Sie es?

Voraussetzungen für den Gründungszuschuss

Damit die Förderung in Betracht kommt, müssen einige Bedingungen zusammenkommen. Wichtig ist vor allem, dass Sie aus dem Bezug von Arbeitslosengeld I gründen – aus einer ungekündigten Festanstellung heraus ist der Gründungszuschuss nicht möglich.

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld I (nicht Bürgergeld, nicht Krankengeld).
  • Bei Aufnahme der Selbstständigkeit haben Sie noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I.
  • Sie nehmen eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit mit mindestens 15 Wochenstunden auf.
  • Sie weisen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens durch eine fachkundige Stellungnahme nach – etwa von IHK, Handwerkskammer, Bank oder einem Gründungsberater.
  • Sie verfügen über die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten, um das Unternehmen zu führen.

Höhe und Dauer

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt. In der ersten Phase erhalten Sie sechs Monate lang Ihr bisheriges Arbeitslosengeld I weiter, zuzüglich einer Pauschale von 300 Euro im Monat zur sozialen Absicherung. In der zweiten Phase können – auf gesonderten Antrag und bei nachgewiesener Geschäftstätigkeit – für weitere neun Monate erneut 300 Euro monatlich bewilligt werden.

PhaseDauerLeistung
Phase 16 Monatebisheriges ALG I + 300 € pauschal pro Monat
Phase 2 (gesonderter Antrag)9 Monate300 € pauschal pro Monat

Tipp: Der Zuschuss ist steuerfrei

Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt – er erhöht also nicht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte. Wie hoch Ihr Zuschuss konkret ausfallen kann, lässt sich vorab überschlagen.

Gründungszuschuss-Rechner: Mögliche Förderhöhe berechnen

Antrag immer vor der Gründung stellen

Stellen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss unbedingt, bevor Sie das Gewerbe anmelden bzw. die selbstständige Tätigkeit aufnehmen – eine rückwirkende Bewilligung ist ausgeschlossen. Besprechen Sie den genauen Zeitpunkt vorher mit Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. So vermeiden Sie, dass der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wird.

Risiken mindern, Stärken herausstellen

Es gibt einige sinnvolle Strategien, mit deren Hilfe Sie Ihre Risiken mindern können. Gute Vorbereitung ist dabei das A und O. Nehmen Sie sich viel Zeit, um Ihren Businessplan inklusive des Finanzplans aufzustellen. Sie erhalten im Verlauf der Bearbeitung ein konkretes Bild von allen Chancen und Risiken, die sich aus Ihrer Gründung ergeben. Der Businessplan ist zugleich die Grundlage für die fachkundige Stellungnahme, die Sie für den Gründungszuschuss benötigen.

Suchen Sie sich einen Partner für die Gründung. Wenn Sie einen Mitgesellschafter gewinnen oder sogar ein ganzes Gründerteam bilden können, verteilen sich Arbeit, Entscheidungen sowie Risiken auf mehreren Schultern.

Meistens besteht außerdem die Möglichkeit, die Gründung im Nebenerwerb zu starten. Dies sollte natürlich in Abstimmung mit Ihrem Arbeitgeber erfolgen, da der Nebenerwerb eine Zusatzbelastung darstellt. Wenn Sie während einer Testphase merken, dass die Kunden Ihr Angebot gut annehmen, können Sie in die Vollzeit-Selbstständigkeit wechseln. Insofern muss der Übergang kein abrupter Sprung sein – er lässt sich auch behutsam gestalten.

Franchise als Chance für eine selbstständige Tätigkeit

Wenn Sie in Ihrer Selbstständigkeit etwas vollkommen anderes machen möchten als jetzt in Ihrer Anstellung, können Sie sich verschiedene Franchisesysteme anschauen. Viele Franchisegeber erwarten kein branchenspezifisches Know-how und geben den neuen Franchisenehmern viel Unterstützung, beispielsweise in Form von Schulungen.

Bei einem Franchise-System erhalten Sie ein bereits markterprobtes Konzept an die Hand. Ihre Aufgabe ist es, den Erfolg zu replizieren. Die Unterstützung durch den Franchisegeber erleichtert den Start und führt nachhaltiger und schneller zum Unternehmenserfolg.

Zuletzt aktualisiert: 16.06.2026

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