Welche Steuern müssen Selbstständige zahlen?

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Bevor Sie sich selbstständig machen, sollten Sie sich damit auseinandersetzen, welche Steuern auf Sie zukommen. Nur so gelingt es Ihnen, alle Ausgaben im Blick und damit den Cashflow im Griff zu behalten. Wissen Sie, ob Sie Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Kirchensteuer, Körperschaftsteuer oder Lohnsteuer zahlen müssen? Der Beitrag klärt die wichtigsten Steuerarten.
 

Kleinunternehmerregelung ist weitreichend in Bezug auf die Umsatzsteuer

Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater über das Thema Kleinunternehmerregelung, bevor Sie die Anmeldung beim Finanzamt ausfüllen. Denn wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Auf der anderen Seite haben Sie keinen Anspruch auf Vorsteuer.

Die Kleinunternehmerregelung kann in Abhängigkeit vom Kundenkreis sogar eine wirtschaftlich sinnvolle Entscheidung sein. Das gilt vor allem dann, wenn Sie an Privatkunden verkaufen oder an Unternehmen, die ebenfalls keine Vorsteuer geltend machen können. Immer dann, wenn Sie Waren einkaufen und aus ihrem Verkauf Gewinne erzielen, können Sie sich einen leichten Vorteil gegenüber der Konkurrenz durch die Kleinunternehmerregelung verschaffen. Bei den Kunden können Sie dann nämlich günstigere Preise machen als die Konkurrenz, die die Mehrwertsteuer ausweisen müssen. Das macht Ihre Produkte im direkten Vergleich preisliche attraktiver.
 

Diese Steuerarten sind für Selbstständige wichtig:

Die folgende Auflistung soll knapp zeigen, welche Steuerarten für wen zutreffen und wann diese zu zahlen sind. Danach werden die genannten Steuerarten ausführlicher erläutert.
 

  • Umsatzsteuer

Prinzipiell muss jeder Unternehmer Umsatzsteuer zahlen, es gibt allerdings einige Ausnahmen, wie zum Beispiel Ärzte oder Physiotherapeuten. Der allgemeine Umsatzsteuersatz liegt bei 19 Prozent, der ermäßigte Satz liegt bei 7 Prozent. Dieser gilt beispielsweise für die Leistungen von Kunst- und Medienberufen oder für Lebensmittel. Wer nur geringe Umsätze pro Jahr erzielt, kann sich von der Verpflichtung des Umsatzsteuerausweises durch die Kleinunternehmerregelung befreien lassen. Dies ist in Paragraf 19 Umsatzsteuergesetz geregelt. Normalerweise müssen Umsatzsteuervoranmeldungen zum zehnten des Folgemonats angemeldet und bezahlt werden. Durch eine Dauerfristverlängerung lässt sich die Zahlung um einen Monat verschieben.
 

  • Vorsteuer

Die Vorsteuer hängt mit der Umsatzsteuer zusammen. Es handelt sich dabei um die Beträge, die Sie zahlen, wenn Sie einer Eingangsrechnung, auf der die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist, ausgleichen. Analog zur Umsatzsteuer sind Ärzte und Physiotherapeuten und andere befreite Berufe davon nicht betroffen. Jeder Unternehmer, der Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einreichen muss, erklärt auf den Formularen seinen Vorsteueranspruch. Dieser wird mit der vereinnahmten Umsatzsteuer verrechnet. Entsprechend der Erläuterung im Absatz über die Umsatzsteuer wird die Vorsteuer fällig.
 

  • Einkommensteuer

Die Einkommensteuer muss jede natürliche Person bezahlen. Wenn Ihr Unternehmen beispielsweise nicht in der Rechtsform einer GmbH firmiert, sondern Sie als Einzelunternehmer ein Gewerbe auf Ihren eigenen Namen angemeldet haben, müssen Sie Einkommensteuer abführen. Die Jahresmeldung wird nach Ablauf eines Kalenderjahres erstellt und beim Finanzamt eingereicht. Als Unternehmer werden Sie zu vierteljährlichen Vorauszahlungen veranlagt. Diese werden mit der Jahresabschlusszahlung verrechnet.
 

  • Kirchensteuer

Kirchensteuer wird für all diejenigen fällig, die ein Einkommen haben und der evangelischen oder katholischen Kirche angehören. Die Kirchensteuer variiert von Bundesland zu Bundesland zwischen 8 und 9 Prozent. Kirchensteuer wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung nach Ablauf des Kalenderjahres festgesetzt und gegebenenfalls mit vierteljährlichen Vorauszahlungen verrechnet.
 

  • Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer gilt für juristische Personen und wird analog zur natürlichen Person der Einkommensteuer gehandhabt. Insofern betrifft die Körperschaftssteuer nur Unternehmen, die in eine juristisch eigenständige Form gegossen wurden. Dazu gehört zum Beispiel die GmbH, die UG, die AG oder eine Genossenschaft. Körperschaftssteuer wird wie die Einkommensteuer nach Ablauf des Kalenderjahres erklärt. Während des Jahres werden vierteljährliche Vorauszahlungen seitens des Finanzamts festgesetzt. Die Vorauszahlungen werden mit der Jahresmeldung verrechnet. Die Differenz wird zurückerstattet oder ist nachzuzahlen.
 

  • Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ist von allen Gewerbetreibenden abzuführen, die eine Selbstständigkeit im Industriezweig, als Händler oder Handwerker sowie Dienstleister ausüben. Ausnahmen sind freie Berufe nach § 18 Einkommensteuergesetz und Tätigkeiten in der Landwirtschaft. Hier wird keine Gewerbesteuer fällig. Gewerbesteuer wird im Rahmen der Jahreserklärung festgesetzt und unterjährig quartalsweise vorausgezahlt. Die Verrechnung erfolgt im Rahmen der Jahressteuererklärung wie bereits von den anderen erwähnten Steuerarten bekannt.
 

  • Lohnsteuer

Jeder Arbeitgeber muss für seine Mitarbeiter Lohnsteuer abführen. Die Rechtsform des Unternehmens spielt keine Rolle. Fällig wird die Lohnsteuer abhängig vom Zeitraum der Lohnzahlung.


Im unteren Abschnitt gehen wir auf die Besonderheiten der jeweiligen Steuerformen ein.


Was ist Umsatzsteuer, was ist Vorsteuer?

Immer dann, wenn Sie etwas verkaufen und eine Rechnung schreiben, müssen Sie Umsatzsteuer auf dem Beleg ausweisen – vorausgesetzt, Sie sind kein Kleinunternehmer und gehören nicht zu den umsatzsteuerfreien Ausnahmeberufen. Bei den Begriffen Mehrwertsteuer, Vorsteuer und Umsatzsteuer handelt es sich um ein und dieselbe Steuerform, jedoch entscheidet die Art der Anwendung über die Begrifflichkeit.

Umsatzsteuer wird auch als Mehrwertsteuer bezeichnet und sie wird auf nahezu jeden Umsatz fällig. Sie greift beim Verkauf von Waren genauso, wie beim Verkauf von (Dienst-) Leistungen. Es gibt zwei Steuersätze, den allgemeinen Steuersatz in Höhe von 19 Prozent und den ermäßigten Steuersatz. Welche Umsätze mit dem ermäßigten Steuersatz zu versehen sind, finden Sie in § 12 Umsatzsteuergesetz.

Im Rahmen der Umsatzsteuer gibt es einen Spezialfall, nämlich die Versandkosten. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich danach, welche Produkte verschickt wurden. Wenn Sie beispielsweise Bücher verschicken, die mit 7 Prozent besteuert werden, werden die Versandkosten auch mit 7 Prozent besteuert. Schicken Sie Schuhe mit der Post, werden die Versandkosten genauso wie die Schuhe mit 19 Prozent versehen. Es ist zwingend erforderlich, dass Sie stets den Steuersatz und den Betrag gesondert ausweisen. Hierzu müssen Sie die gesetzlichen Rechnungsanforderungen beachten.
 

Wann wird keine Umsatzsteuer fällig?

Wie eingangs erwähnt gibt es Berufsgruppen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Heilberufe wie Ärzte, Physiotherapeuten und Hebammen. Im § 4 Umsatzsteuergesetz steht, welche Leistungen ohne Umsatzsteuer verkauft werden dürfen.

Es gibt eine Vereinfachungsregelung innerhalb des Warenverkehrs und des Dienstleistungsverkehrs zwischen EU-Mitgliedstaaten. Zu diesem Zweck beantragen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und geben Sie auf der Rechnung an. In diesem Fall müssen Sie keine Umsatzsteuer ausweisen und der Empfänger muss keine Vorsteuer geltend machen. Wichtig ist, dass ein entsprechender Hinweis auf der Rechnung notiert wird, damit das Finanzamt in Deutschland weiß, aus welchem steuerlichen Grund Sie keiner Umsatzsteuer ausgewiesen haben. Ein solcher Hinweis wäre zum Beispiel die innergemeinschaftliche Lieferung. Liefern Sie in ein Drittland außerhalb der EU, wird ebenfalls keine Umsatzsteuer fällig.
 

Verkauf an private Endverbraucher

Verkaufen Sie Waren an Privatpersonen, müssen die Preisangaben stets inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. Kommen weitere Kosten hinzu, zum Beispiel Versandkosten, sind diese entweder einzuberechnen oder es ist darauf hinzuweisen, dass Versandkosten hinzukommen. Auch darf der Hinweis nicht fehlen, dass alle Angaben inklusive Mehrwertsteuer erfolgen. Die Preisangabenverordnung ist die Grundlage, die die Kostenstruktur auch in Onlineshops vorschreibt!
 

Wann fällt Vorsteuer an?

In dem Moment, indem Sie einen beliebigen Einkauf für Ihr Geschäft tätigen, bezahlen Sie Vorsteuer. Damit Sie diese zurückfordern können, muss sie auf der Rechnung ausgewiesen sein. Nur dann haben Sie die Möglichkeit die Vorsteuer im Rahmen der Umsatzsteuervoranmeldung geltend zu machen.
 

Was trage ich in der Umsatzsteuervoranmeldung ein?

In der Umsatzsteuervoranmeldung tragen Sie die Umsatzsteuer und die Vorsteuer ein. Sie bezahlen an das Finanzamt nur die Differenz aus beiden Steuern. Die Übertragung erfolgt elektronisch direkt an das zuständige Finanzamt.
 

Was ist die Soll-Besteuerung?

Bei der Soll-Besteuerung wird im Amtsdeutsch nach „vereinbarten Entgelten“ besteuert. Im Klartext heißt das, dass Sie die Umsatzsteuer mit Blick auf das Rechnungsdatum abführen müssen und nicht erst dann, wenn die Kunden die Rechnung bezahlt haben. Bei der Soll-Besteuerung gehen Sie also in Vorleistung.
 

Was ist die Ist-Versteuerung?

Bei der Ist-Versteuerung leiten Sie die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt weiter, wenn das Geld auf Ihrem Konto eingegangen ist, der Kunde also Ihre Rechnung ausgeglichen hat. Sie tragen die Umsatzsteuer erst dann in das Umsatzsteuervoranmeldung-Formular ein und melden Sie dem Finanzamt. Hier spricht man im Amtsdeutsch von vereinnahmten Entgelten.

Sie haben die Wahl, ob Sie nach Soll- oder Ist-Besteuerung veranlagt werden. Wenn der Jahresumsatz unter 500.000 Euro liegt oder Sie von der Buchführungspflicht befreit sind können Sie frei wählen.
 

Wie können Sie die Ist-Versteuerung beantragen?

Sie können die Ist-Versteuerung mit einem einfachen Brief beim Finanzamt beantragen. Das geht formlos. Sie können zum Beispiel schreiben:

„Hiermit beantrage ich die Ist-Versteuerung zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“

Das Finanzamt muss darauf reagieren und wird Ihnen ein Bescheid schicken, aus dem der Termin hervorgeht, zu dem Sie das erste Mal per Ist-Versteuerung arbeiten können. Falls Sie gerade erst die gewerbliche Tätigkeit aufnehmen und den steuerlichen Fragebogen ausfüllen, kreuzen Sie an entsprechender Stelle das Kästchen für die Ist-Versteuerung an.
 

Einkommensteuer

Jedes erwirtschaftete Einkommen einer natürlichen Person unterliegt der Einkommensteuer. Die Höhe des Einkommensteuersatzes orientiert sich an dem Gewinn, den Sie mit einem Gewerbe erwirtschaften. Im ersten Jahr der Geschäftstätigkeit orientiert sich das Finanzamt an den Angaben, die Sie im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung schätzungsweise eingetragen haben.
 

Bis wann müssen Selbstständige die Einkommensteuer erklären?

Sie müssen Ihre Einkommensteuer bis zum 31. Juli des Folgejahres einreichen. Das gilt immer dann, wenn Sie die Steuererklärung selbst erledigen. Schalten Sie einen Steuerberater ein, haben Sie länger Zeit. Dann wird die Abgabe erst im Februar des übernächsten Jahres fällig. Im Rahmen der Einkommensteuererklärung werden sämtliche Einkunftsarten abgebildet und mit den Einkünften ausgewiesen.
 

Die Einnahmenüberschussrechnung

Falls Sie im Rahmen einer Personengesellschaft tätig sind (z. B. GbR) müssen Sie lediglich den Anteil am Gewinn, der im Rahmen der Personengesellschaft erwirtschaftet wurde, in der Steuererklärung angegeben. Jetzt wird es ein wenig kompliziert: Für die Personengesellschaft muss die sogenannte „einheitliche Feststellung des Gewinns“ erfolgen und beim Finanzamt eingereicht werden. Aus diesen Informationen geht für das Finanzamt hervor, welche Personen beteiligt sind und zu welchen Teilen die Gewinne aufgeteilt werden. Die Ermittlung der Steuererklärung erfolgt wie gewohnt online an die Finanzbehörde.
 

Wann werden Einkommensteuervorauszahlungen fällig

Anhand der gemeldeten Zahlen wird die Einkommensteuer berechnet und auf dieser Basis die Vorauszahlungen für das neue Jahr festgesetzt. Diese werden in vier gleich große Raten aufgeteilt, die vierteljährlich zu zahlen sind. Die Vorauszahlungen werden mit Einreichung der nächsten Steuererklärung verrechnet.
 

So beantragen Sie eine Anpassung der Vorauszahlungen

Wenn Sie feststellen, dass die Einkünfte im Folgejahr voraussichtlich höher als erwartet sind, müssen Sie mit einer Steuernachzahlungsrechnung. Nun können Sie beim Finanzamt einen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen stellen. Damit bewahren Sie sich davor, eine überraschende Nachzahlung leisten zu müssen. Auf der anderen Seite können Sie auch eine Herabsetzung beantragen. Wenn Sie auf Basis der aktuellen Entwicklung feststellen, dass die Einkünfte voraussichtlich deutlich unter den geschätzten Werten liegen wird, können die Vorauszahlungen auf Antrag herabgestuft werden. Ihr Herabsetzungsantrag sollte die Erklärung beinhalten, weshalb Sie die Herabsetzung wünschen. Der Hinweis auf voraussichtliche Einkommenseinbußen sollte der Höhe nach beziffert werden.

Tipp: Prüfen Sie quartalsweise, ob die gewählte Vorauszahlung tatsächlich zutrifft. Falls nicht, stellen Sie einen Antrag auf Herabsetzung oder Anpassung.

Die Kirchensteuer wird auf die ermittelte Einkommensteuer erhoben. Sie ist daran gekoppelt. Ein Herabsetzungsantrag wirkt sich somit ebenfalls auf die Höhe des Zahlbetrags der Kirchensteuer aus. Je nach Bundesland werden 8 oder 9 Prozent fällig. Steuerpflichtige, die aus der Kirche ausgetreten sind oder gar nicht drin waren, müssen nichts bezahlen.
 

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer muss von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften bezahlt werden. Kapitalgesellschaften sind zum Beispiel GmbHs, haftungsbeschränkte UGs oder auch Aktiengesellschaften. Wenn ein Unternehmen einen Gewinn erwirtschaftet, wird dieser mit der Körperschaftsteuer belegt. Der Körperschaftsteuersatz liegt für alle Unternehmen gleich hoch, nämlich bei 15 Prozent. Hinzu kommen 5,5 Prozent bezogen auf die Körperschaftsteuer für den Solidaritätszuschlag.
 

Zahlung der Körperschaftssteuer an das Finanzamt

In der Regel bezahlen Unternehmen quartalsweise die Körperschaftssteuer in Form einer Vorauszahlung. Die Bemessungsgrundlage ist die Körperschaftssteuer-Jahreserklärung des Vorjahres. Bei der darauf folgenden Jahreserklärung werden die Vorauszahlungen verrechnet.
 

Wann liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?

Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt vor, wenn an einen Gesellschafter der Kapitalgesellschaft eine unverhältnismäßige Zahlung geleistet wird. Dabei kann es sich um Gehalt, um eine Nutzungsvergütung oder um Sachleistungen handeln. Das Finanzamt prüft die Zahlungen an Gesellschafter und ermittelt, ob über diesen Umweg eine verdeckte Gewinnausschüttung vorgenommen wird, die zu besteuern wäre. Als überhöhte Zahlung wird gewertet, was ein fremder Dritter nicht auch in gleicher Höhe und Art von der Kapitalgesellschaft erhalten würde. Stellt das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung fest, dann wird der Betrag dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und dann mit 15 Prozent Körperschaftsteuer versehen.
 

Gewerbesteuer

Jeder Händler, Handwerker oder Dienstleister und jedes Industriegewerbe ist Gewerbesteuerpflichtig. Nur freie Berufe sowie Betriebe der Forst und Landwirtschaft sind von der Gewerbesteuerpflicht befreit. Wie hoch die Gewerbesteuer ausfällt, hängt vom Firmensitz ab. Die Kommunen legen die sogenannten Hebesätze fest, die die Höhe der Gewerbesteuer beeinflussen. Wenn mehr als ein Firmensitz infrage kommt empfiehlt es sich, sich über die herrschenden Hebesätze in deutschen Städten und Gemeinden zu informieren.

Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich über die Hebesätze in ihrer Region zu informieren. Sie können entweder auf die Website gewerbesteuer.de surfen und in der Kategorie Gewerbesteuerhebesatz über die Bundeslandauswahl zu den Landkreisen und dann zu den Städten und Gemeinden weiter klicken. Die DIHK veröffentlich auf ihrer Webseite Hebesätze von Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern. Die regionalen IHKs informieren über die Hebesätze kleinerer Gemeinden. Die Prüfung lohnt sich bei Zweifelsfragen in vielen Fällen, denn die Hebesätze können in aneinander grenzenden Gemeinden stark unterschiedlich sein.
 

Wie werden die Hebesätze ermittelt?

Wie Gewerbesteuer-Hebesätze beschlossen werden, ist einfach erklärt: Alljährlich gibt es Haushaltsbesprechungen in Kommunen. Wenn das Geld nicht reicht, um die Pflichtaufgaben zu erfüllen oder wichtige Investitionen umzusetzen, wird an der Steuerschraube gedreht, um über die Anhebung der Hebesätze mehr Einnahmen zu generieren. Zum Gewerbesteuerrechner geht es hier.
 

Welche Freibeträge gibt es?

Der Fiskus hat einen Freibetrag für Personengesellschaften und Einzelunternehmer vorgesehen. Dieser liegt bei 24.500 Euro. Dieser Wert mindert den ermittelten Gewerbeertrag. Lediglich die Differenz wird zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen. In der Praxis bedeutet das, dass viele Betriebe kleiner Größenordnung keine Gewerbesteuer zahlen, weil ihr Gewinn unterhalb von 24.500 Euro pro Jahr liegt.
 

Wie kommt die Gewerbesteuer zum Finanzamt?

Die Gewerbesteuer wird über einen Umweg ermittelt, doch die Zahlung erfolgt direkt ans Finanzamt. So läuft es ab:

  1. Sie geben eine Gewerbesteuererklärung beim Finanzamt ab.

  2. Das Finanzamt erlässt einen Gewerbesteuermeßbescheid und informiert die Gemeinde.

  3. Auf Grundlage des Gewerbesteuermeßbescheids wird der Gewerbesteuerbescheid erstellt und Ihnen zugeschickt.

  4. Sie zahlen den ermittelten Betrag an das Finanzamt, nicht an die Gemeinde.

Auch bei der Gewerbesteuer gilt die Regel, dass auf Basis des Vorjahres die Höhe der Vorauszahlungen festgesetzt wird. Am Ende des Jahres werden die Vorauszahlungen mit der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer verrechnet und die Differenz erstattet oder nachgefordert.

Tipp: So lässt sich die Gewerbesteuer senken

Natürlich haben Gewerbetreibende ein gesteigertes Interesse daran, möglichst wenig von ihrem Gewinn zu versteuern. Deswegen steht auch immer häufiger die Frage im Raum, wie sich die Gewerbesteuer senken lässt.

Einige Optionen sind folgende:

Da die Gewerbesteuer vom Hebesatz der Kommune mitbestimmt wird, ist es für Gründer wie erwähnt ratsam, sich vor der Gewerbeanmeldung über die Höhe der Hebesätze zu informieren. Grundsätzlich gilt: In Großstadtnähe klettern die Hebesätze meist in große Höhen. In ländlichen Gegenden versuchen Kommunen mit niedrigen Hebesätzen Anreize zu schaffen, Gewerbe anzusiedeln. Wer standort-ungebunden das Gewerbe betreiben kann, hat die Wahl, an welcher Adresse der Standort sein soll. Doch Vorsicht: Sie sollten dabei die Kosten Bedenken, die sich aufgrund des Standorts für Sie ergeben. Es ist nichts gewonnen, wenn sie in einer Kommune mit einem niedrigen Hebesatz angesiedelt sind, aber die Lieferwege zu ihren Kunden viel Zeit und Geld kosten. Unterm Strich kann es günstiger sein, den Betrieb in einer Gemeinde mit höherem Hebesatz anzusiedeln, der aber eine perfekte Infrastruktur mit direkter Anwandlung zur Autobahn oder Bundesstraße hat.

  • Wer noch vor der Gründung und der Gewerbeanmeldung steht, sollte sich die Gesellschaftsform/Rechtsform gut überlegen – und zwar mit Blick auf den oben erläuterten Freibetrag.

  • Ein weiterer Kniff, um die Gewerbesteuerforderungen zu senken, sind Ausgaben in Leasing-Verträgen. Da Leasingraten für Autos und Maschinen als Betriebsausgabe gelten, wirken sie sich mindernd auf den Gewinn aus.

  • Wer mit dem Gewinn deutlich über dem Freibetrag liegt, kann auch eine Splittung des Unternehmens in Betracht ziehen. Möglich ist dies allerdings nur, wenn die Teilung auch inhaltlich nachvollziehbar ist. Es dürfen nach der Teilung nicht in beiden Betrieben dieselben Leistungen angeboten werden.


Lohnsteuer

Jeder Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibender, der Mitarbeiter beschäftigt, muss Lohnsteuer bezahlen. Prinzipiell ist die Lohnsteuer keine eigenständige Steuer, sie ist eine Art der Einkommensteuer. Man bezeichnet sie auch als Quellensteuer, weil sie direkt an der Quelle, nämlich am Lohn eines Arbeitnehmers, erhoben wird. Das Geld gelang gar nicht erst zum Arbeitnehmer, sondern wird vom Arbeitgeber direkt an das Finanzamt abgeführt. Selbstständige müssen die Einkommensteuer auf Basis des Ertrags der selbständigen Tätigkeit abführen. Die Unterschiede zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer liegen in zwei Punkten:
 

1. Die Erhebung der Lohn- bzw. Einkommensteuer

Sie halten die Lohnsteuer bei Ihrem Mitarbeiter ein und führen sie monatlich ab. Ihre Einkommensteuer leisten Sie per Vorauszahlungen selbst.

2. Steuersenkende Möglichkeiten

Steuerpflichtige haben die Möglichkeit, die Steuerbemessungsgrundlage zu senken, auf der die Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer erhoben wird. Gewisse Abzüge können das Arbeitnehmer-Gehalt oder den Gewinn eines Selbstständigen senken. Je geringer die Bemessungsgrundlage, desto geringer die Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Es liegt auf der Hand, dass ihre Mitarbeiter andere Abzugsmöglichkeiten haben als Sie.

  • Arbeitnehmer können auf ihrer Steuerkarte Lohnsteuerabzugsmerkmale einsetzen lassen. Diese Lohnsteuerabzugsmerkmale mindern den monatlich abzuführen Betrag. Das Finanzamt legt anhand der übermittelten Daten eines Arbeitnehmers die Steuerklasse fest und entscheidet auch, welche Freibeträge berücksichtigt werden können. Wesentliche Grundlage dafür bildet zum Beispiel das Geburtsdatum oder die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, eine Heirat oder eine Scheidung. Hinzu kommen Freibeträge, die Arbeitnehmer ergänzen lassen können. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Werbungskosten, Pauschalbeträge für Behinderungen, Entlassungsbeträge für Witwen oder Sonderausgaben für Krankheiten und anderes mehr.

  • Der Grundfreibetrag zur Besteuerung der Einkommen wird jährlich angepasst. Wer die Steuererklärung 2019 noch zu erledigen hat, kann von einem Grundfreibetrag in Höhe von 9168 Euro profitieren.

  • Selbstständige können auf Betriebsausgaben gewinnmindernd ansetzen. Zusätzlich bietet die Einkommensteuererklärung die Möglichkeit, bestimmte Freibeträge zu beanspruchen. Alleinerziehende Selbstständige können beispielsweise eine Entlastungsbetrag ansetzen, der Kinderfreibetrag wird zusätzlich wirksam.

  • Wenn Sie Ihr Unternehmen verkaufen, können Sie einen sogenannten Veräußerungsfreibetrag gelten machen. Mit diesem Freibetrag senken Sie die Steuerlast um bis zu 45.000 Euro. Daran sind bestimmte Bedingungen geknüpft so zum Beispiel. dass Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs älter als 55 Jahre sind oder dauerhaft berufsunfähig. Der Freibetrag verringert sich in Abhängigkeit von der Höhe des erzielten Gewinns. Der Veräußerungsfreibetrag wird nur einmalig gewährt.

Mit Zahlung der Lohnsteuer erbringen Arbeitnehmer eine Vorauszahlung auf die jährliche Einkommensteuer. Arbeitnehmer reichen nach Abschluss eines Jahres eine Einkommensteuererklärung bei ihrem Finanzamt ein, bei der die bereits bezahlte Lohnsteuer angerechnet wird. Wie hoch die monatliche Zahlung ist, hängt im Wesentlichen davon ab, welche Steuerklasse ein Arbeitnehmer hat. Tipp: Auf der Seite smart-rechner.de finden Sie einen nützlichen Lohnsteuerrechner.


Die Steuerklassen in Deutschland

Das deutsche Steuerrecht kennt sechs Steuerklassen. Diese sind die Basis für die monatliche Berechnung der abzuführende Lohnsteuer.

  • Steuerklasse I ist in erster Linie für Alleinstehende gedacht. In dieser Steuerklasse wird ein Grundfreibetrag angerechnet.

  • Steuerklasse II kommt für Alleinerziehende infrage. Hier wird ein Entlastungsbetrag bewährt.

  • Die Steuerklassen III, IV und V sind für verheiratete Arbeitnehmer reserviert. Diese haben die Wahl zwischen den Kombinationen III/V, IV/IV und seit 2010 IV (Faktor)/IV (Faktor). Bei der zuletzt genannten Kombinationen werden die Freibeträge bezüglich der Kinder, Versorgungspauschalen und anderes mehr zu gleichen Teilen zwischen den Ehepartnern gesplittet. Welche Kombination am besten ist, hängt von den Einkommen der Ehegatten ab. Es ist hilfreich, einen Steuerberater zurate zu ziehen, um die beste Kombination zu ermitteln. In der Steuerklasse III werden zwei Grundfreibeträge für beide Partner gewährt. Steuerklasse IV bietet je einen Grundfreibetrag für jeden Ehepartner. Steuerklasse V bietet einen Grundfreibetrag für einen der beiden Partner.

  • Steuerklasse VI nutzen Arbeitnehmer, die mehrere Beschäftigungsverhältnisse unterhalten. Die Steuerklasse VI darf ab dem zweiten Arbeitsverhältnis für jedes weitere Arbeitsverhältnis angewendet werden. Hier ist die Belastung am höchsten. Steuerklasse VI wird auch dann angewendet, wenn ein Mitarbeiter die notwendigen Informationen nicht beibringen kann, die für die korrekte Berechnung der Lohnsteuer erforderlich sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel das Geburtsdatum oder die steuerliche Identifikationsnummer.

Der steuerfreie Grundbetrag wird jedes Jahr neu angepasst. Lag er im Jahr 2018 noch bei glatten 9000 Euro, stieg er 2019 auf 9168 Euro an und 2020 auf 9408 Euro. Verheiratete profitieren jeweils vom doppelten Betrag. Der Grundfreibetrag wird vom Einkommen abgezogen. Jeder Euro, der über den Grundfreibetrag verdient wird, wird steuerlich belastet. Ab dem ersten Euro werden 14 Prozent Einkommensteuer fällig. Der Fiskus wendet die sogenannte Steuerprogression ab an. Das bedeutet, dass der Steuersatz mit steigendem Einkommen immer höher wird. Der Spitzensteuersatz liegt bei 42 Prozent, die Reichensteuer bei 45 Prozent.
 

Was ist die Reichensteuer?

Die Reichensteuer wird für besonders hohe Verdienste fällig. Es handelt sich dabei um einen Aufschlag von 3 Prozent, der auf den Spitzensteuersatz von 42 Prozent gerechnet wird. Der Aufschlag wird auf Einkommen ab 250.731 Euro angewendet, bei Eheleuten gilt ein Betrag von 501.468 Euro jährlich. Die Reichensteuer wurde entwickelt, um besonders wohlhabende Menschen zu besteuern, die als Vielverdiener zahlreiche Möglichkeiten haben, Steuervergünstigungen zu beanspruchen. Seit 2007 steht die Reichensteuer im Steuergesetz. Der Bundesregierung war es damals wichtig, dass der dreiprozentige Aufschlag nur diejenigen betrifft, die von dieser Mehrsteuer keine signifikanten Abstriche in Bezug auf ihr Leben hinnehmen müssen.
 

Die Anwendung der Reichensteuer

Die Finanzämter wenden die Regel selbstständig an. Sobald ein Gewinn von mehr als 250.000 Euro in der Einkommensteuer erklärt wird, wird der Fiskus aktiv. Für Steuerpflichtige, die an der 250.000-Euro-Grenze verdienen gibt es verschiedene steuerliche Möglichkeiten, das Einkommen unter der magischen Grenze zu halten. Sie zahlen nach wie vor 42 Prozent Spitzensteuersatz. Bei einem Einkommen von 250.000 Euro wären das 107.500 Euro.
 

Was ist der Lohnsteuerjahresausgleich?

Der Lohnsteuer-Jahres Ausgleich ist nichts anderes als die abschließender Erhebung der Einkommensteuer. Im Rahmen der Prüfung wird die abgeführte Lohnsteuer mit der tatsächlichen Einkommensteuer verrechnet und die Differenz erstattet oder nachgefordert.
 

Lohnsteuer Anmeldung durch den Arbeitgeber

Wie bereits erwähnt müssen Sie als Arbeitgeber für jeden einzelnen Arbeitnehmer Lohnsteuer abführen und dazu eine Lohnsteueranmeldung einreichen. Sie sind verpflichtet, die Lohnsteueranmeldung rechtzeitig einzureichen, damit das Finanzamt die fälligen Beträge ebenfalls rechtzeitig einziehen kann. Erst, wenn ein Arbeitnehmer ausscheidet, entfällt die Pflicht zur Lohnsteueranmeldung. Sie müssen die Abmeldung beim zuständigen Finanzamt vornehmen. Grundlage für die Abgabe der Lohnsteueranmeldung ist das Einkommensteuergesetz.
 

Wann muss die Lohnsteuer angemeldet werden?

Generell sieht das Gesetz vor, dass Arbeitgeber die Lohnsteueranmeldung spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des Monats bzw. dass Anmeldungszeitraums beim Finanzamt einreichen. Der Anmeldungszeitraum kann differieren, er richtet sich danach, wie viel Lohnsteuer Sie im Vorjahr an das Finanzamt abgeführt haben.

  • Wurden mehr als 5000 Euro im Vorjahr an Lohnsteuer bezahlt, muss eine monatliche Anmeldung erfolgen.

  • Lag die Summe der gemeldeten Lohnsteuerbeträge zwischen 1080 und 5000 Euro, muss die Lohnsteuer quartalsweise eingereicht werden.

  • Bei weniger als 1080 Euro müssen Sie nur einmal im Jahr eine Lohnsteueranmeldung durchführen.

Falls Sie Ihr Unternehmen nicht zum 1. des Vorjahres gegründet haben, sondern irgendwann im Laufe des Jahres, rechnen Sie die Lohnsteuerbeträge auf den vollen Zwölfmonatszeitraum hoch, um den für Sie zutreffenden Anmeldungszeitraum zu ermitteln.

Die Ausweitung der Anmeldungszeiträume ist kein Entgegenkommen seitens der Finanzbehörden, sondern eine pragmatische Entscheidung. Der Bearbeitungsaufwand für geringfügige Beträge ist im Verhältnis gesehen einfach zu hoch und rechnet sich für die Finanzbehörden nicht.
 

Besonderheiten: Nullmeldung, Pauschalierung, Mini-Jobber

Angenommen, Sie beschäftigen einen Mitarbeiter nach entstehendem Arbeitsaufwand. Dann kann es geschehen, dass innerhalb eines Monats keine Arbeit für den Mitarbeiter anfällt. Somit fällt weder Lohn- noch Lohnsteuer an. In diesem Fall müssen Sie zwar auch keine Lohnsteuer abführen, aber Sie müssen dem Finanzamt den Sachverhalt melden. Hierbei handelt es sich um die so genannte Nullmeldung. Sie dürfen nicht vergessen, jeden Monat die Anmeldung zu machen, auch wenn null Euro gemeldet werden, da das Finanzamt sonst mit Sicherheit Rückfragen stellt.

Pauschalierungsregelung

In manchen Fällen dürfen Sie pauschale Lohnsteuer anmelden. Das gilt zum Beispiel für Aushilfskräfte oder Teilzeitkräfte. Auch, wenn Sie mit diesen Mitarbeitern eine pauschale Lohnversteuerung abgesprochen haben, müssen Sie jeden Monat den Betrag beim Finanzamt melden. Sie sind nicht berechtigt, die Meldung aufgrund der monatlichen Gleichheit zu unterlassen, es ist Pflicht.

Ausnahme von Pflichtmeldungen: der Minijob

Für den Fall, dass Sie ausschließlich Minijobber beschäftigen, die von der Minijob-Zentrale einheitlich mit 2 Prozent besteuert werden, können Sie eine Ausnahmeregelung nutzen. Einzig in diesem Fall brauchen Sie keine monatliche Lohnsteueranmeldung einreichen.
 

Wie erfolgt die Meldung der Lohnsteuer?

Die Übermittlung der Lohnsteueranmeldung muss auf einem amtlich vorgeschriebenen Formular in elektronischer Form erfolgen. Sie können es beispielsweise auf dem kostenfreien ELSTER-Portal nutzen. Sie können online alle Angaben machen und unmittelbar an Ihr zuständiges Finanzamt schicken. Für Einsteiger empfiehlt sich aber ein Lohnsteuerprogramm zu verwenden, weil dort Hilfen und Erklärungen für die Richtigkeit der Angaben sorgen. Für Betriebe, in denen verschiedene Arbeitsverhältnisse bestehen, die mit unterschiedlichen Tatbeständen, wie zum Beispiel Kfz-Pauschale, Altersvorsorgebeiträge, Spesen und anderes mehr versehen sind, dürfte die Übergabe der Lohnbuchhaltung an ein Steuerberater eine gute Wahl sein. Fehler sind schnell gemacht und rächen sich teuer.
 

Die Zahlung der Lohnsteuer an das Finanzamt

Die gemeldete Lohnsteuer muss spätestens am Tag des Fristablaufs an das Finanzamt abgeführt werden. Eine Zahlung in Teilbeträgen wird regelmäßig nicht akzeptiert. Gängige Praxis ist es, dass die Finanzämter per Lastschriftverfahren die angemeldete Lohnsteuer rechtzeitig entziehen. Falls Ihr Konto nicht gedeckt ist und das Finanzamt deshalb nicht rechtzeitig in den Besitz der fälligen Lohnsteuer kommt, wird ein Säumniszuschlag fällig. Dieser beträgt ein Prozent bezogen auf den offenen Steuerbetrag. Ein Prozent hört sich zunächst recht moderat an, doch wenn Sie den Wert auf das ganze Jahr hochrechnen, müssen Sie einen Wucher-Zins von 12 Prozent in Kauf nehmen.

Das Problem ist, dass Arbeitnehmer dem Staat gegenüber eine treuhänderische Position innehaben. Aus diesem Grund werden Stundungen oder dauerhafte Verlängerungen zur Abgabe nicht gewährt. Kurz gesagt: Wenn Sie in Zahlungsschwierigkeiten sind, können Sie in der Regel nicht erwarten, dass das Lohnsteuer-Finanzamt Ihnen entgegen kommt. Sie sollten zuerst alle anderen Möglichkeiten ausschöpfen, bevor Sie zum letzten Mittel greifen und mithilfe eines Steuerberaters und einer sehr ausgefeilten Erklärung um die vorübergehende Verschiebung der Lohnsteuerzahlung bitten.

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