Was ist die Industrie- und Handelskammer (IHK)?
Unter der Industrie- und Handelskammer (IHK) versteht man die offizielle Interessensvertretung von Unternehmern, Unternehmen sowie Selbstständigen (Gewerbetreibenden) in Deutschland. Vertretungen in ganz Deutschland bzw. vielen großen Städten stellen einen konkreten Anlaufpunkt dar, um verschiedenste Leistungen rund um den geschäftlichen Alltag in Anspruch nehmen zu können. Auf konkrete Unterstützung können vor allem Existenzgründer und auch insbesondere Auszubildende hoffen. Durch die regionale Gliederung ist es in der Arbeitspraxis der IHK so, dass vor allem landes- und regionsspezifische Ziele gefördert werden. Einen wichtigen Stellenwert nimmt die IHK aber insbesondere als zentrales Ausbildungsorgan in Deutschland ein. So bestimmt die IHK Standards für Lerninhalte und sie nimmt Fachprüfungen ab, die in der Wirtschaft ein hohes Ansehen genießen und der Türöffner für so manch attraktive Stelle sein können. Vereinfachend kann man sagen, dass die IHK das Pendant der Dienstleistungsbranche zur Handwerkskammer ist. Aktuell sind ca. 3,6 Millionen Gewerbebetriebe Mitglied in der IHK. Im Gegensatz zu anderen Wirtschaftsorganisationen vertritt die IHK das wirtschaftliche Gesamtinteresse aller Mitglieder. Grundlage für die Finanzierung der Aufgaben ist eine gesetzlich geregelte Pflichtmitgliedschaft.
Was ist die IHK? Auf welche Fragen dieser Beitrag Antworten liefert
- Welche Aufgaben hat die IHK?
- Welche Leistungen bietet sie an?
- Wie gestalten sich die Beiträge?
- Inwiefern können Gewerbetreibende von der obligatorischen Mitgliedschaft in der IHK profitieren?
Worin bestehen die wichtigsten Aufgaben der Industrie- und Handelskammer?
Wie bereits angedeutet, agieren die Landesverbände mit einer zum Teil starken regionalen Ausrichtung, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so attraktiv wie nur möglich zu gestalten. Die ersten Vorstufen der IHK reichen bis ins 16. Jahrhundert zurück, als bereits Interessensvertretungen für Kaufleute gegründet wurden. Heutzutage hat die IHK bundesweit ein breites Netz gespannt, sodass in jeder wichtigen Region eine Niederlassung zu finden ist. Konkret lässt sich dies auch damit begründen, dass die Industrie- und Handelskammer die Pflicht hat, die Interessen ihrer Mitglieder in der jeweiligen Region zu vertreten. Betrachtet man das operative Tagesgeschäft, so lassen sich folgende Hauptbereiche identifizieren:
- Wirtschaftsförderung durch gezielte Lobbypolitik
- Aushändigung von Urkunden und Zeugnissen (Beglaubigungen) und Fachberatung zu allen Aspekten des gewerblichen Handels
- Initiativen zur Wahrung der ‚kaufmännischen Etikette‘
- Ausbildungs- und Weiterbildungsangebot für verschiedenste Berufsbereiche (Zertifikatskurse und professionelle Berufsausbildungen)
Gerade Gewerbetreibende können von der IHK beim Start in den Geschäftsalltag profitieren
Wer ein Gewerbe anmeldet, wird automatisch Mitglied in dieser Interessensvertretung (zu den Beiträgen später mehr). Gerade unerfahrene Gewerbegründer können von der Fachberatung profitieren, die wertvolle Hilfestellungen für eine erfolgreiche Existenzgründung mit Nachhaltigkeit bietet. Seminare und persönliche Ansprechpartner liefern in vielen Fällen wertvolle Impulse für wichtige strategische Weichenstellungen.
Ein kompakter Überblick: Themengebiete und Interessen der IHK
- Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen von Gewerbetreibenden in der Region
- Maßnahmen zur Förderung der örtlich ansässigen gewerblichen Wirtschaft
- Überwachung und Steuerung mit dem Ziel eines fairen Wettbewerbs
- öffentliche Bestellung von Sachverständigen (inkl. Vereidigung)
- Erstellen von Gutachten für Behörden und Gerichte
- Erteilung von Erlaubnissen für die Gewerbeanmeldung (Beispiel: Immobilienmakler)
- Fort- und Weiterbildungen, die mit begehrten IHK-Abschlüssen enden
- Förderung und Überwachung der gewerblichen Berufsausbildung
- arbeitsrechtliche und sozialpolitische Aufgaben zählen dagegen nicht zum Interessenbereich der IHK
Wie hat sich die Industrie- und Handelskammer grundsätzlich entwickelt in den letzten Jahren?
Viele Jahr lang operierte die IHK als Verein. Mit staatlicher Unterstützung wurde sie schließlich in eine so genannte Körperschaft des öffentlichen Rechts umgewandelt. Geführt wird die IHK durch gewählte Vorstandsmitglieder, die in der Zentrale oder auch den vertretenen Regionen aktiv sein können. An der schon angesprochenen Mitgliedspflicht ist in den letzten Jahren immer wieder Kritik aufgekommen. Sobald ein Gewerbe angemeldet wird, erhält der Gewerbetreibende in diesem Kontext eine Nachricht von der IHK (mehr darüber erfahren: Welche Behörden werden bei der Gewerbeanmeldung automatisch benachrichtigt, welche nicht?). Da die IHK aber die einzige große und durchaus auch mächtige Interessenvertretung ist, steht sie mehr oder wenig konkurrenzlos da.
Wissenswertes zu den obligatorischen Beiträgen für die Industrie- und Handelskammer
Die Beiträge für die IHK setzen sich aus einem Grundbeitrag und einer Umlage zusammen, wobei der Grundbetrag nach Erträgen gestaffelt wird. Daher ist es generell so, dass höhere Gewinne zu höheren Beiträgen führen. Keinen Beitrag leisten müssen natürliche Personen sowie Personengesellschaften, die nicht im Handelsregister eingetragen sind und deren Ertrag kleiner als 5.200 Euro ist. Existenzgründer, die zum ersten Mal selbstständig werden, sind innerhalb der ersten beiden Jahre beitragsfrei. Sofern in den Jahren 3 und 4 der Ertrag jeweils nicht höher als 25.000 Euro ist, so wird nur der Grundbeitrag erhoben. Unterschiedliche Hebesätze sorgen ähnlich wie bei der Gewerbesteuer dafür, dass regionale Unterschiede möglich sind. Interessenten sollten sich also bei der IHK vor Ort informieren, um mit aussagekräftigen Zahlen kalkulieren zu können.
Was ist die IHK? Aufgaben und Möglichkeiten für Gewerbetreibende in der kompakten Zusammenfassung:
- die Industrie- und Handelskammer fungiert in Deutschland als Interessensvertretung für Unternehmen bzw. Gewerbetreibende
- die IHK zählt aktuell etwa 3,6 Millionen Mitglieder
- die Finanzierung der Aufgaben der IHK wird durch eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtmitgliedschaft für Gewerbetreibende sichergestellt
- neben der Interessensvertretung und regionalen Wirtschaftsförderung ist die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs eine weitere wichtige Schlüsselfunktion der IHK
- Existenzgründer können ein breites Seminar- und Beratungsangebot nutzen
- das Bildungsangebot (Fort- und Weiterbildung) spielt für den Wirtschaftsstandort Deutschland eine bedeutende Rolle
- erstmalig selbstständig Tätige zahlen in den ersten beiden Jahren keine Beiträge
- ansonsten sind die Beiträge regional verschieden, sie hängen konkret von der Ertragslage ab
- Mitglieder mit Erträgen von weniger als 5.200 Euro sind von der Beitragspflicht befreit
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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