Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen 2.700 Euro und 12.607 Euro. (Stand 2024 - Mindest- und Höchstbeitrag GKV).

Wichtig: Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen seit 2018 einer Nachzahlungspflicht (siehe §240 SGB V). Somit erhalten Mitglieder bei gestiegenem Einkommen einen Bescheid über höhere Vorauszahlungen und gleichzeitig eine Beitragsnachzahlung für das vergangene Jahr. Forderungen der Krankenkasse von bis zu mehreren tausend Euro sind keine Seltenheit und stellen viele Selbstständige vor ernsthafte Liquiditätsprobleme.


Viele Selbstständige sind privat versichert

Als Selbstständiger sind Sie von der Versicherungspflicht befreit, und dürfen in die private Krankenversicherung wechseln. Diese bietet Ihnen eine erstklassige medizinische Versorgung, losgelöst vom begrenzten Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Schnelle Terminvergaben und kurze Wartezeiten beim Arztbesuch sind ein Privileg vieler Privatpatienten. Anders als in der gesetzlichen KV werden die Beiträge in der PKV nicht nach Ihrem Einkommen erhoben und fallen deswegen oftmals viel günstiger aus. Beitragsnachforderungen gibt es hier nicht. Vielmehr bieten Ihnen viele Anbieter sogar jährliche Beitragsrückerstattungen an, wenn Sie die Versicherung nicht oder nur gering beanspruchen.
 

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