Ist eine Gewerbeanmeldung rückwirkend möglich?
Wer ein Gewerbe betreibt, der muss dieses auch ganz offiziell anmelden. Zu den typischen Gewerbeberufen zählen Handelsunternehmen, Handwerker, Betriebe des Gastgewerbes, Unternehmen aus dem Dienstleistungssektor sowie aus der Vermögensbranche. Kein Gewerbe anmelden müssen etwa Freiberufler. Was Pflicht ist und was passiert, wenn ein Gründer vom vorgeschriebenen Weg abkommt, verrät dieser Beitrag.
Die Gewerbeanmeldung ist der offizielle Startschuss
Im Paragraf 14 der Gewerbeordnung ist eindeutig geregelt, wann ein Gewerbe anzumelden ist – und zwar dann, wenn der Betrieb startet. Soweit die juristische Theorie. In der Praxis gibt es bei einem zeitlichen Versatz von wenigen Tagen kaum eine Sanktion. Allerdings könnte im Extremfall auch eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro anstehen – für diejenigen, die das Gewerbe nicht ordnungs- und fristgerecht anmelden. Eine verpasste Gewerbeanmeldung ist letztlich eine Ordnungswidrigkeit.
In der Praxis gewähren kommunale Behörden häufig eine mündlich vereinbarte Frist auf Kulanz. Wer also voller Euphorie ins Abenteuer Selbstständigkeit gestartet ist, ohne ein Gewerbe anzumelden, sollte direkt bei der Behörde nachfragen, wie kulant hier agiert wird. Experten erklären: Der Ton macht die Musik. Wer also verpasst, das Gewerbe anzumelden, sollte freundlich um "Verzeihung" bitten – und kommt dann vielleicht mit einer Verwarnung davon. Ohne ein gesprochenes Wort, flattert vermutlich der Bußgeldbescheid ins Haus. Ein eingelegter Einspruch könnte die Höhe minimieren.
Warum es interessant sein könnte, das Gewerbe rückwirkend anzumelden, liegt meist an großen Ausgabeposten. Wer eine teure Anschaffung getätigt hat, die wichtig für den Beruf ist, der kann diese Anschaffung als Ausgabe geltend machen – wenn eine offizielle Gewerbeanmeldung vorliegt. Bezüglich steuerlicher Themen – beispielsweise dem Vorsteuerabzug – ist das Finanzamt der richtige Ansprechpartner. Hier gibt es valide Auskünfte darüber, in welcher Form die Steuer auszuweisen, zu erheben oder zu erstatten ist.
Zwei wichtige Schritte auf dem Weg zur Gewerbeanmeldung
Für Gründer ist es hilfreich, diese wenigen wichtigen Schritte zur Gewerbeanmeldung zu kennen und zu gehen. Vielleicht wird so die Frage, ob es rückwirkend möglich ist, ein Gewerbe anzumelden, direkt vom Tisch gefegt.
1.) Wer die Pflicht hat, ein Gewerbe anzumelden – Ausnahmen sind beispielsweise Freiberufler – muss das Gewerbe beim Gewerbe-/Ordnungsamt anzeigen. Das Gewerbe wird zum Geschäftsstart, bei der Übernahme, beim Umzug, bei der Gründung einer Zweigstelle oder bei inhaltlichen Änderungen an-/umgemeldet.
2.) Das Gewerbeamt überprüft die Daten. Dabei wandert der Blick vor allem auf etwaige Zulassungsbeschränkungen. Darüber hinaus informiert das Gewerbeamt weitere relevante Behörden wie etwa IHK oder HWK, die Bundesagentur für Arbeit, die Gesetzliche Unfallversicherung, das zuständige Registergericht und andere.
Wann muss der Gründer aktiv werden?
Den Weg zum Gewerbeamt muss ein Gründer in diesen Fällen gehen:
- Neugründung eines Gewerbes.
- Übernahme eines Betriebs.
- Umzug eines laufenden Betriebs.
- Eröffnung einer Niederlassung oder Zweigstelle.
- Änderung des Tätigkeitsbereiches.
Praxistipp: Die Tätigkeitsbeschreibung zur Gewerbeanmeldung zu erstellen, ist eine große Aufgabe, denn natürlich sollte das Gewerbe möglichst detailliert dargestellt werden. Andererseits kann sich der Gründer damit auch doppelte Arbeit machen, denn bei jeder Änderung der Tätigkeit (oder Erweiterung des Leistungsportfolios) muss er das Gewerbe neu anmelden oder ummelden. Es ist wichtig, die Branche möglichst genau zu erfassen – beispielsweise Handel mit Hard- und Software – dabei aber nicht zu detailliert zu werden. Die Ausführung, dass nur Tablets verkauft werden, ist zu kurz gedacht. Wer dann das Produktportfolio auf Smartphones ausweitet, muss in seiner Beschreibung nochmal nachjustieren. Das macht zusätzliche Arbeit oder birgt Gefahren, dass vergessen wird, Inhaltliches nachzumelden.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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