Gewerbe anmelden in Oldenburg

Mit knapp 170.000 Einwohnern ist Oldenburg eine Großstadt im westlichen Niedersachsen. Sie ist das Zentrum des Oldenburger Landes und hinter Hannover und Braunschweig die drittgrößte Stadt im Bundesland Niedersachsen. Mit Hannover, Bremen, Osnabrück, Wilhelmshaven und dem niederländischen Groningen liegen viele wirtschaftlich bedeutsame Großstädte in Reichweite von Oldenburg. Seit 2016 zählt Oldenburg zur so genanntenMetropolregion Nordwest. Dass es sich um eine ehemalige Residenzstadt handelt, ist dem Stadtbild heute noch vielerorts anzusehen.
 

Keine Existenzgründung ohne Gewerbeschein: Diese Formalie ist zu erledigen!

Bevor angehende Selbstständige die geplante Geschäftstätigkeit offiziell aufnehmen dürfen, ist ein Gewerbeschein notwendig. Dieser kann nur erteilt werden, wenn eine fristgerechte Gewerbeanmeldung in Oldenburg unter Vorlage aller notwendigen Nachweise erfolgt. Die Pflicht zur Gewerbeanmeldung gemäß § 14 GewO entfällt nur, falls es sich um einen freien oder katalogähnlichen Beruf oder eine Tätigkeit in der Forstwirtschaft/landwirtschaftlichen Urproduktion handelt.
 

Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung in Oldenburg

Eine Gewerbeanzeige ist in Oldenburg notwendig, falls es sich um eine gewerbliche Tätigkeit und nicht etwa nur um ein ‚Hobby‘ handelt. Von einer gewerblichen Tätigkeit ist auszugehen, wenn diese erlaubt ist, selbstständig ausgeübt wird, dauerhaft und mit klarer Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird. Eine Gewerbeanmeldung ist unabhängig von der Frage erforderlich, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Auch vermeintlich geringe Einkünfte in der Startphase sind kein Grund, keinen Gewerbeschein in Oldenburg zu beantragen.

Eine Gewerbeanmeldung ist grundsätzlich notwendig, wenn eine neue Tätigkeit aufgenommen oder eine weitere Zweigstelle eröffnet wird. Auch bei der Umfirmierung ist eine Gewerbeanmeldung notwendig. Bei einer späteren Änderung des Geschäftsgegenstandes besteht ebenfalls Anzeigepflicht (Stichwort Gewerbeummeldung). Obwohl in Deutschland grundsätzlich Gewerbefreiheit besteht, gibt es strengere Auflagen für so genannte erlaubnispflichtige oder überwachungsbedürftige Gewerbe. Diese werden ab § 30 GewO vorgestellt. Falls Gründer eine solche Geschäftsidee verfolgen, sind besondere behördliche Erlaubnisse zu erwirken.
 

Standortfaktoren/wirtschaftliche Rahmenbedingungen: Was spricht für Oldenburg?

Oldenburg ist mit zwei Autobahnen an das Netz angeschlossen, sodass in puncto Infrastruktur leistungsstarke Voraussetzungen genutzt werden können. Das gilt vor allem mit Blick auf die eingangs skizzierte Lage mit vielen Großstädten und der niederländischen Grenze in Reichweite. Was die Branchen angeht, so spielen in Oldenburg der Einzelhandel, die Verwaltung und das Gesundheitswesen eine große Rolle. Die niedersächsische Stadt genießt zudem den Ruf als Zentrum der Informationstechnologie, sodass innovative Start-ups auf gründungs- und wachstumsfreundliche Geschäftsperspektiven hoffen dürfen.

Die Wirtschaftsförderung in Oldenburg ( https://www.oldenburg.de/startseite/wirtschaft/wirtschaftsfoerderung.html ) zielt neben der IT-Branche auf die Bereiche erneuerbare Energien und Gesundheitswirtschaft ab. In Bezug auf den Handel ist Oldenburg auch über die Stadtgrenzen hinaus ein wichtiges Zentrum in dieser Region. Der Hafen von Oldenburg zählt zu den wichtigsten in Niedersachsen, sodass Gründer auf einen leistungsstarken Umschlagsplatz für den Warenverkehr bauen können. In den letzten Jahren zeichnet sich die Entwicklung ab, dass der zukunftsorientierte Bereich der regenerativen Energiegewinnung in Oldenburg eine immer wichtigere Rolle einnehmen wird.
 

Wie kann ich in Oldenburg ein Gewerbe anmelden?

Auf der offiziellen Seite der Stadt Oldenburg ist die Rede davon, dass die Gewerbeanmeldung persönlich oder per Post erfolgen kann. Bei einem Termin im Gewerbeamt Oldenburg lässt sich die Chance nutzen, offene Fragen zu klären und den Antrag vollständig einreichen zu können. Ist das der Fall, erhalten Gründer den Gewerbeschein in aller Regel sofort oder binnen weniger Tage. Stand Oktober 2020 ist auf der Internetpräsenz der Stadt noch keine Option verfügbar, um das Gewerbe online anmelden zu können. Immer mehr Städte bietet mit der elektronischen Gewerbeanzeige eine digitale Alternative. Insofern kann eine kurze Recherche zeigen, ob diese Option mittlerweile auch in Oldenburg nutzbar ist.
 

Gewerbeanmeldung in Oldenburg: Wichtige Informationen auf einen Blick

Anschrift Gewerbeamt:
Pferdemarkt 14
26121
Oldenburg
Niedersachsen
Gewerbesteuer-Hebesatz:
2020: 439% | 2019: 439%
Kosten / Gebühr für Gewerbeanmeldung:
ca. 30 Euro
Webseite Gewerbeamt:
Gewerbeanmeldung Formular (PDF):
Öffnungszeiten / Bemerkungen:

Mo: 08:00 - 15:30

Di: 08:00 - 15:30

Mi: 08:00 - 15:30

Do: 08:00 - 18:00

Fr: 08:00 - 12:00

Telefon:
0441 / 235-4444

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...