Als Freiberufler ins Ausland gehen - diese Dokumente sind wichtig

Viele Freiberufler sind nicht örtlich an Deutschland gebunden und können ihre Arbeit theoretisch auch in anderen Ländern ausüben. Vor allem innerhalb der EU wird es ihnen leicht gemacht, ihren Wohnsitz zu verlegen.

Als Freiberufler auswandern

Freiberufler, die auswandern möchten, sollten sich stets über ihre individuellen steuerrechtlichen Pflichten informieren. Üblicherweise müssen sie genauso wie Arbeitnehmer dort Steuern zahlen, wo sie ihren gewöhnlichen Wohnsitz haben. Es gibt jedoch auch Ausnahmefälle sowie Sonderregelungen für spezielle Gegebenheiten. Deswegen sollte vor dem großen Schritt unbedingt ein Steuerberater konsultiert werden. Dieser kann außerdem direkt weitere Hinweise darauf geben, welche Dokumente für die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit benötigt werden. Denn die Anforderungen können von Land zu Land variieren. Zudem ist zu klären, ob die selbstständige Tätigkeit auch im Zielland unter den Status der Freiberuflichkeit fällt oder ob gegebenenfalls eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.


Welche Dokumente werden benötigt?

Welche Dokumente für die Anmeldung des Wohnsitzes sowie für die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit im Ausland vorzulegen sind, hängt vom Zielland ab. Sinnvoll sind unter anderem diese Papiere:

  • Personalausweis und Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Führerschein
  • Zeugnisse und Referenzschreiben
  • Abmeldebescheinigung
  • Nachweis über finanzielle Mittel


Um reibungslose Anmeldungsprozesse bei den zuständigen Finanzämtern, Gewerbeämtern und Sozialversicherungen zu gewährleisten, ist eine Übersetzung der entsprechenden Dokumente sinnvoll. Diese sollte unbedingt durch in Deutschland beeidigte Übersetzer durchgeführt werden. Eine umfassende Lösung für die Übersetzung von Dokumenten bietet ein professionelles Übersetzungsbüro. Das kann Anfragen in der Regel schnell bearbeiten und binnen kurzer Zeit eine einwandfreie Übersetzung liefern.
 

Dokumente zur Identifikation

Wer im Ausland eine freiberufliche Tätigkeit oder ein Gewerbe anmelden möchte, wird sich mit großer Sicherheit ausweisen müssen. Um die eigene Identität zu beweisen, genügt innerhalb der EU in der Regel der Personalausweis. In Drittstaaten wird oft nur der Reisepass akzeptiert. Sofern dieser noch nicht vorliegt, muss er zunächst beantragt werden. Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt, die meist der erste Schritt bei der Auswanderung ist und noch vor der Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit erfolgt, wird in manchen Ländern sogar eine Geburtsurkunde gefordert. Da diese später auch für andere Anliegen wie zum Beispiel eine Hochzeit benötigt werden könnte, gehört sie also ebenfalls in die Dokumentenmappe eines Freiberuflers, der auswandern möchte.
 

Führerschein

Freiberufler, die zur Ausübung ihrer Tätigkeit einen Führerschein benötigen, sollten auch diesen vorsichtshalber übersetzen lassen oder im Zielland umschreiben lassen. Gegebenenfalls ist ein internationaler Führerschein zu beantragen. Dieser wird zum Beispiel in der Regel außerhalb der EU benötigt. Allerdings sollten sich Auswanderer nicht darauf verlassen, dass ihr Führerschein in einem fremden Land gültig ist und sich immer vorher informieren, welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Oft gelten der deutsche Führerschein oder der internationale Führerschein aber zumindest für eine Übergangszeit.
 

Zeugnisse und Referenzschreiben

Freiberufler, die ins Ausland gehen und vor Ort neue Kunden gewinnen möchten, sollten außerdem Zeugnisse und Referenzschreiben übersetzen lassen. Auch wenn sie sich nicht klassisch bei einem Arbeitgeber bewerben, erhöhen solche Unterlagen die Chancen, neue Aufträge zu erlangen und sich das Vertrauen der Auftraggeber vor Ort zu sichern. Da ein Freiberufler kein Zeugnis von seinen alten Geschäftspartnern ausgestellt bekommt, kann er um ein Referenzschreiben bitten. Sollte er über Studienabschlüsse oder eine abgeschlossene Ausbildung verfügen, die im Zusammenhang mit seiner selbstständigen Tätigkeit stehen, können die Abschlusszeugnisse ebenfalls übersetzt werden. Auch hier ist unbedingt auf eine beglaubigte Übersetzung zu achten.
 

Abmeldebescheinigung

Bevor Freiberufler einen neuen Wohnsitz im Ausland anmelden können, müssen Sie sich in Deutschland abmelden. Um im Zielland weiterhin Personalausweise oder Reisepässe beantragen zu können, wird eine Abmeldebescheinigung benötigt. Zudem können Freiberufler damit nachweisen, dass sie sich ordentlich in Deutschland abgemeldet haben und sich ihr gewöhnlicher Wohnsitz jetzt woanders befindet, was zum Beispiel für die Steuer sowie für die Sozialversicherungen von Belang ist. Falls bei einer der Behörden im Zielland ebenfalls eine Abmeldebescheinigung vorgelegt werden muss, sollte diese übersetzt werden.
 

Nachweis über finanzielle Mittel

In Drittstaaten muss unter Umständen ein Arbeitsvisum beantrag werden. Das wird oft nur bewilligt, wenn der Freiberufler ausreichend finanzielle Mittel nachweisen kann. Üblich sind zum Beispiel Kontoauszüge oder Bescheinigungen von der Bank. Gegebenenfalls sind auch hier beglaubigte Übersetzungen notwendig.

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