Große Wirkung mit kleinem Aufwand: Steuertipps für Gründer
Die Gründung eines Unternehmens ist aus vielerlei Hinsicht ein spannendes Vorhaben. Von der Entwicklung eines lukrativen Geschäftsmodells über die Ausarbeitung eines zielgerichteten Marketingkonzepts bis hin zu Kundenakquise und den tagtäglichen Verwaltungsaufgaben – wer ein Unternehmen aufbaut, muss viel bedenken. Auch in puncto Steuern sollte einiges berücksichtigt werden, denn Gründer müssen heutzutage jeden Cent optimal nutzen. Durch eine geschickte Steuerplanung und -optimierung können selbst kleine Betriebe erhebliche finanzielle Vorteile erzielen. Von der richtigen Wahl der Rechtsform bis hin zur Nutzung von Steuervorteilen bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, um die Steuerlast zu minimieren.
In diesem Artikel geben wir Ihnen effektive Steuertipps an die Hand und zeigen auf, wie Sie die finanziellen Ressourcen Ihres Unternehmens bestmöglich nutzen können.
Die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen
Sobald Sie Ihre Firma anmelden, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Aber was bedeutet das überhaupt? Eine Rechtsform oder auch Unternehmensform genannt skizziert den rechtlichen Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit. Der rechtlichen Rahmen umfasst Pflichten und Rechte, unter anderem eben auch die Steuerpflicht. Außerdem hängen einige Faktoren mit der jeweiligen Rechtsform zusammen wie beispielsweise die Höhe des Eigenkapitals oder die persönliche Haftung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Rechtsformen können im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie im Handelsgesetzbuch (HGB) nachgelesen werden.
Gut zu wissen: Der Begriff „Gesellschaftsformen“ taucht häufig im Zusammenhang mit den verschiedenen Rechtsformen auf; er wird dann verwendet, wenn sich mehrere Personen als Gesellschafter zusammenschließen.
Bevor Sie eine Rechtsform wählen, sollten Sie alle Rahmenbedingungen kennen sowie die Vor- und Nachteile. Es empfiehlt sich, einen Termin bei einem Rechtsanwalt oder Steuerberater zu vereinbaren, um Unklarheiten zu klären – denn, wenn Sie sich erst einmal für eine Rechtsform entschieden haben, ist eine Änderung im Nachhinein mit viel Aufwand verbunden.
Diese Rechtformen gibt es:
Einzelunternehmen
- Freiberufler
- Einzelkaufleute
- Kleinunternehmer
Diese Anhaltspunkte unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung:
- Sie gründen Ihr Unternehmen alleine und möchte kein festgeschriebenes Mindestkapital beisteuern.
- Ihr Umsatz liegt bei maximal 22.000 Euro im Gründungsjahr. Somit können Sie als Einzelunternehmer von der Kleinunternehmerregelung profitieren und haben einen sehr geringen Verwaltungsaufwand.
Personengesellschaften
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Kommanditgesellschaft (KG)
Diese Anhaltspunkte unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung:
An dem Unternehmen beteiligen sich mehrere Personen, die entweder gemeinsam die Geschäftsführung innehaben oder diese durch einen der Gesellschafter übernommen wird.
Es soll kein Mindestkapital eingebracht werden.
Kapitalgesellschaften
- Aktiengesellschaft (AG)
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Diese Anhaltspunkte unterstützen Sie bei Ihrer Entscheidung:
Ihnen steht das benötigte Mindestkapital zur Verfügung und Sie möchten dieses in Ihr Unternehmen investieren.
Entweder sind Sie alleiniger Inhaber oder es gibt mehrere Inhaber und sie möchten nicht selbst die Geschäftsführung übernehmen.
Vorteil Kapitalgesellschaft: Sie haften nicht mit Ihrem Privatvermögen.
Diese Steuervorteile sollten Sie kennen:
Dienstwagen
Nicht nur die Anschaffungskosten oder Leasingraten, sondern auch die Unterhaltungskosten eines Firmenwagens können als Betriebsausgaben steuerlich abgesetzt werden. Allerdings ist die private Nutzung von Dienstwagen ein geldwerter Vorteil, der durch die Mitarbeiter versteuert werden muss.
Dienstwagen haben nicht nur steuerliche Vorteile – nebenbei steigern interessante Mobilitätsangebote die Attraktivität eines Unternehmens.
E-Dienstwagen
Elektromobilität gewinnt zunehmend an Bedeutung – und das auch für Betriebe. Die Ladeinfrastruktur in Deutschland wird stetig verbessert, die Reichweite der E-Autos nimmt zu und es gibt zudem attraktive Kauf- und Leasingangebote. Auch wenn die finanzielle Förderung der Bundesregierung im Dezember 2023 gestrichen wurde, bringen E-Dienstwagen Vorteile mit sich. Unternehmen, die auf E-Mobilität setzen und das Thema Nachhaltigkeit fokussieren, können Ihr Image entsprechend verbessern, was sie wiederum für potenzielle Arbeitnehmer attraktiver macht. Aber zurück zu den finanziellen Vorteilen: E-Dienstwagen haben langfristig betrachtet niedrigere Betriebskosten und es gibt verschiedene regionale Förderungen sowie Aktionen der Hersteller. Bei E-Dienstwagen gilt im Übrigen nicht die 1-Prozent-Regelung, sondern die 0,25- bzw. 0,5-Prozent-Regelung. Arbeitnehmer profitieren daher von steuerlichen Vorzügen, da der geldwerte Vorteil bei einem E-Fahrzeug geringer ist, als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor.
Die Förderung von E-Dienstwagen wurde im Rahmen des Wachstumschancengesetztes Anfang 2024 auf 70.000 Euro (Bruttolistenpreis) gesetzt. Mit dem Gesetz der Bundesregierung soll die Wirtschaft in Deutschland gestärkt und Unternehmen steuerlich entlastet werden.
Betriebsausgabenoptimierung
Die Ausgaben eines Unternehmens mindern den Gewinn und somit auch die Steuerlast. Betriebskosten können dementsprechend von der Steuer abgesetzt werden, sie müssen allerdings durch die betriebliche Tätigkeit veranlasst sein.
Beispiele für Betriebskosten:
- Miete für Büroräume
- Versicherungen
- Personalkosten
- Fortbildungskosten
- Kosten für Marketing
- Geschäftsreisen
- Reparatur und Instandhaltung
- Materialkosten
- usw.
Pauschbeträge und Freibeträge
Pauschalen und Freibeträge reduzieren die zu versteuernden Einnahmen und außerdem den Verwaltungsaufwand – daher ist es wichtig, diese zu kennen.
Beispiele für Pauschbeträge:
- Fahrtkostenpauschale
- Verpflegungspauschale
- Pauschale für kurzfristig Beschäftigte
- Pauschale für Aushilfen der Land- und Forstwirtschaft
- Werbekostenpauschale
Diese Freibeträge sollten Sie als Unternehmer kennen:
Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag bestimmt den Anteil, für den keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss. Der Freibetrag steht allen Steuerzahlern zu – also auch Gewerbetreibenden – und liegt im Jahr 2024 bei 11.604 Euro.
Gewerbesteuerfreibetrag
Einzelunternehmen und Personengesellschaften profitieren außerdem vom Gewerbesteuerfreibetrag, der bei 24.500 Euro liegt. Kapitalgesellschaften sind davon ausgeschlossen. Die Gewerbesteuer ist an die jeweilige Gemeinde zu zahlen, die die Höhe der Steuer selbst festgelegt.
Umsatzsteuerfreibetrag für Kleinunternehmer
Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmen von der Umsatzsteuerpflicht. Dadurch muss auf Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Das ist vor allem dann lohnenswert, wenn Unternehmen vorrangig mit privaten Kunden zusammenarbeiten. Haben Firmen hauptsächlich Geschäftskunden, die umsatzsteuerpflichtig sind, ergibt die Regelung keine Vorteile, denn diese erhalten ihre Umsatzsteuer ohnehin zurück.
Investitionen
Investitionsausgaben können die jährliche Steuerlast eines Unternehmens senken – gleichzeitig bringen Investments Wachstum mit sich und stärken die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft. Der Investitionsabzugsbetrag ist im Einkommenssteuergesetz fest verankert und soll Investitionen unterstützen. Der Gewinn eines Unternehmens ist durch den Investitionsabzugsbetrag geringer und somit reduziert sich auch die Steuerlast. Kleinere und mittlere Unternehmen dürfen bei einer geplanten Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsguts bis zu 40 Prozent von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abziehen. Hierbei gibt es einige Rahmenbedingungen. Unter anderem darf der Investitionsabzugsbetrag nicht 200.000 Euro übersteigen und der Zeitraum für die Investitionsabzüge darf nicht länger als drei Jahre betragen.
Abschreibungen
Steuervorteile für kleine Betriebe
Wie bereits erwähnt, können kleinere Unternehmen durch die Kleingewerberegelung nach § 19 UStG in vielerlei Hinsicht profitieren – unter anderem von einer niedrigen Steuerlast. Kleinunternehmer zahlen lediglich die Einkommenssteuer und die Gewerbesteuer, bei der aber der Steuerfreibetrag von 24.500 Euro die Steuerlast mindert. Von der Umsatzsteuer sind sie befreit und eine Lohnsteuer muss nur dann entrichtet werden, wenn Mitarbeiter im Unternehmen beschäftigt sind. Bei der Nutzung eines Firmenfahrzeugs kommt außerdem die Kfz-Steuer dazu. Durch die Steuervorteile ergeben sich auch weitere Benefits, denn der bürokratische Aufwand fällt dank der Kleinunternehmerregelung gering aus. Allerdings ist der jährliche Umsatz eines Kleinunternehmens begrenzt und darf die Grenze von 22.000 Euro im Gründungsjahr nicht übersteigen. Im Folgejahr darf der Umsatz nicht höher als 50.000 Euro sein. Im Übrigen: Wer ein Unternehmen gründet, muss unabhängig vom erwarteten Umsatz nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen – sie ermöglicht allerdings einen einfachen Start ins Unternehmertum und erleichtert bei der Gründung. Denn ohnehin ist in der Startphase eines Unternehmens viel zu bedenken, abzuwägen, zu planen und zu organisieren.
Fazit
Auch wenn bei der Firmengründung viel zu beachten ist, gibt es einige sehr gute Möglichkeiten, die Steuerlast von Anfang an gering zu halten. Ob Kleinunternehmer, Einzelkaufleute oder Aktiengesellschaft – letztendlich gilt es die eigenen unternehmerischen Ziele mit den verschiedenen Rahmenbedingungen abzuwägen. Wer ein Unternehmen gründet, sollte die Kosten, Risiken und Herausforderungen kennen. Doch Gründer dürfen positiv in die Zukunft blicken – die Bundesregierung unterstützt Gründer bei ihren Vorhaben, die bürokratischen Hürden sind überwindbar und dank der Digitalisierung ergeben sich viele neue Arbeitsfelder und-formen.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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