Konzessionen und Genehmigungen für Krankenhäuser

Aussenansicht Klinikgebäude

Krankenhäuser waren in der Vergangenheit überwiegend in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft. Das hat sich inzwischen ein Stück weit geändert. Es gibt zahlreiche Krankenhäuser, die in einer privatrechtlichen Form betrieben werden. Dazu gehört zum Beispiel die Rechtsform der GmbH oder der gGmbH. Die Privatisierung ist aber häufig nur im weiteren Sinne erfolgt, sodass der Staat sich noch nicht ganz aus seiner Verantwortung entlassen kann. Lediglich die internen Entscheidungsstrukturen sind im privatrechtlichen Sinne organisiert. Der öffentliche Auftrag und die öffentliche Trägerschaft bleiben bestehen.
 

Öffentlich rechtliche Krankenhäuser

Die öffentliche Trägerschaft verändert die Möglichkeiten der Finanzierung, sie wird durch das Verwaltungsrecht beeinflusst. An das Verwaltungsrecht knüpfen die Anstaltslast und die Gewährträgerhaftung an, die wiederum bestimmen, dass die staatlichen Träger finanzielle Mittel bereitstellen. Anders sieht das bei privaten Krankenhäusern aus. Sie bemühen sich zwar um öffentliche Gelder, machen davon aber nicht ihre Investitionsarbeiten abhängig. Ihre Vorhaben müssen sich auch rechnen, wenn keine Zuschüsse, zinsgünstige Förderdarlehen oder andere öffentliche Hilfen greifen.
 

Private Krankenhäuser mit kommerziellen Absichten

Private Kliniken verfügen über weniger Betten als gemeinnützige oder öffentlich-rechtlicher Krankenhäuser. Auf dem deutschen Markt sind einige Krankenhaus-Ketten bekannt, die sich zum Teil auf ausgewählte Bereiche spezialisieren. Das könnte die Spezialisierung auf die Rehabilitation oder andere Bereiche sein. Private kommerzielle Krankenhäuser in Deutschland sind zum Beispiel die folgenden:

  • Rhön-Klinikum AG

  • Eifelhöhenklinik AG

  • SRH-Kliniken AG

  • Paracelsus Kliniken Deutschland GmbH

  • Asklepios-Kliniken GmbH

  • Sanna GmbH & Co. KGaA

  • Vivantes Kliniken GmbH

Zwar ist die Anzahl privater Kliniken gewachsen, doch die Anzahl der Betten ist im Vergleich zu öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern gering.
 

Konzessionen für private Krankenhäuser

Wenn Sie ein privates Krankenhaus eröffnen wollen, brauchen sie eine Konzession nach § 30 der Gewerbeordnung. Zugleich haben Sie Anspruch auf KHG-Fördermittel. Auch schließen Sie Verträge mit Krankenkassen ab. Private Krankenhäuser haben den Ruf, effizienter zu arbeiten. Bei Krankenhausketten spricht man von einer Lernkurve, die mit der Zeit die unternehmerischen Fähigkeiten so stark verbessert, dass sie in Wettbewerbsvorteilen mündet.
 

§ 30 Gewerbeordnung: Konzessionierung von Privatkrankenhäusern

Zu den Privatkliniken gemäß § 30 Gewerbeordnung gehören private Krankenhäuser, Privatentbindungsanstalten und Privatnervenkliniken. Sie sind dazu vorgesehen, stationäre Krankenhausbehandlungen zu ermöglichen. Man spricht von einer Privatklinik mit diesen Maßgaben, wenn die dort behandelten Patientinnen und Patienten in das betriebliche Organisationsgefüge eingepasst werden. Die betriebliche Organisation besteht aus ärztlichen und pflegerischen Leistungen, es werden Beschwerden festgestellt, geheilt und gelindert. Wenn die stationären Leistungen nicht durch ambulante ersetzbar sind und die stationäre Behandlung generell wesentlich über die ambulanten hinausgehen, erfüllt eine Privatklinik die Mindestanforderungen nach geltender Gewerbeordnung.

Bei der erforderlichen Konzession handelt es sich um eine Erlaubnis, die persönliche Voraussetzungen an die verantwortlichen Personen stellt. Auch müssen in baulicher und in organisatorischer Hinsicht bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
 

Vorlage eines Freistellungsbescheids macht Konzessionierungsverfahren überflüssig

Die Erlaubnis nach § 30 Gewerbeordnung setzt voraus, dass es sich um eine gewerbsmäßige Einrichtung handelt, die Gewinne erzielen will. Wird für die Tätigkeit aber ein Freistellungsbescheid des Finanzamts für die Körperschaftsteuer eingereicht, werden die Konzessionierungsverfahren hinfällig. Der Freistellungsbescheid bescheinigt nämlich die Gemeinnützigkeit, die der Gewerblichkeit entgegensteht.
 

Ambulante Kliniken werden nicht erfasst

Genauso wie gemeinnützige Organisationen werden Tageskliniken und Praxiskliniken nicht von der Gewerbeordnung erfasst und müssen deshalb in diesem Rahmen auch keine Konzession beantragen. Alle Einrichtungen, die ausnahmslos ambulant medizinische Leistungen erbringen, werden durch § 30 der Gewerbeordnung nicht berührt.
 

Diese Kriterien spielen bei der Konzessionierung eine Rolle

Im ersten Schritt muss nachgewiesen werden, dass es sich um eine tatsächliche Krankenanstalt handelt. Dazu müssen Sie genau erklären, welches Behandlungsspektrum angeboten wird und wie das Versorgungskonzept ist, dass dahinter steht. Diese Kriterien sprechen für eine private Krankenanstalt:

  • Die Einrichtung ist dazu geeignet, stationäre Behandlungen durchzuführen.

  • Es gibt ein konkretes Hygienekonzept, medizinische und technische Einrichtungen sowie Pfleger und Ärzte, die die notwendigen Anforderungen erfüllen können. Sie müssen erklären, wie die ärztlichen und pflegerischen Betreuungsleistungen in dem Krankenhaus erbracht werden.

  • Die Räumlichkeiten müssen geeignet sein, um kranke Menschen so unterzubringen, dass ihnen die notwendige Heilbehandlung und Pflege zuteilwerden kann.

  • In das Gesamtkonzept müssen Unterkunft- und Verpflegungsleistungen integriert sein.
     

Welche Angaben und Nachweise müssen darüber hinaus erbracht werden?

Im Rahmen der Konzessionserteilung müssen weitere Angaben gemacht werden.

  • Sie müssen die Bezeichnung der Einrichtung nennen und außerdem erklären, wer Träger der Einrichtung ist.

  • Reichen Sie Satzungsunterlagen und Registerauszüge ein.

  • Der Geschäftsführer und der ärztliche Leiter müssen Führungszeugnisse aktuellen Datums beibringen.

  • Der ärztliche Leiter muss mithilfe beglaubigter Kopien seine Approbation und mit Facharztnachweisen seine Erfahrung bzw. Eignung glaubhaft machen.

  • Reichen Sie eine Liste der Mitarbeiter ein, die in der Einrichtung tätig werden sollen. Aus der Liste müssen Namen und fachliche Qualifikationen hervorgehen. Ärzte und Ärztinnen müssen ihre Approbationsurkunden vorlegen. Bei den Pflegern und Therapeuten reicht die Nennung der fachlichen Qualifikation. In Einzelfällen können ebenfalls Nachweise der Qualifikation angefordert werden.

In einem privaten Krankenhaus muss eine 24-Stunden-Versorgung auf ärztlicher und pflegerischer Ebene gewährleistet werden. Sie müssen erklären, wie die Rund-um-die-Uhr-Versorgung gewährleistet wird und wie insbesondere der Bereitschaftsdienst in dem Krankenhaus funktioniert.

Auch müssen Sie die Frage beantworten, wie die Notfallausstattung aussieht und wie Sie eine Notfallversorgung in der Klinik organisieren. Es reichen keinen allgemeinverbindlichen Ausführungen, sondern es sind konkrete Angaben erforderlich.

In Bezug auf die Patientenverpflegung müssen Sie erklären, wie Sie diese sicherstellen. Auch hier sind keine allgemeinen Erläuterungen ausreichend, sondern Sie müssen konkrete Namen nennen. Kommt ein Caterer in Betracht? Dann müssen Sie ihn hier aufzeigen. Haben Sie ein eigene Küche und lassen vor Ort kochen? Dann nennen Sie die Größe der Küche, beschreiben die Ausstattung nebst Personal und erläutern, wie die Verpflegung im Einzelnen organisiert ist.
 

Arzneimittelbezug

In einer Klinik muss ein schneller Arzneimittelbezug gewährleistet sein. Viele private Kliniken arbeiten mit einer Apotheke zusammen, die auch im Krankenhaus ein Standort hat. Dies ist aber keine Pflicht, sondern stellt nur eine Option dar. Beschreiben Sie wie der Arzneimittelbezug im Detail geregelt ist und wie sie den kurzfristigen Bezug sicherstellen.
 

Entsorgung klinischer Müll

Die Frage nach der Entsorgung des klinischen Mülls ist zentral. Schließlich gehören Krankenhäuser zu den am meisten Müll produzierenden Einrichtungen in Deutschland. Durchschnittlich ist von 6 Kilo pro Patient pro Tag die Rede. Da Krankenhausabfälle Spezialabfälle sind, dürfen sie nicht im Hausmüll entsorgt werden. Außerdem bergen Spritzen im Abfall die Gefahr, dass sich das Reinigungspersonal daran verletzt. Tatsächlich ist deshalb nicht nur die End-Entsorgung ein wichtiges Thema in einem privaten Krankenhaus, sondern auch die Abfallsammlung innerhalb des Hauses. Diese muss sicherstellen, dass kein fremder Dritter sich am Krankenhausmüll verletzen oder Zugriff auf Reste von medizinischen Substanzen nehmen kann.
 

Wäsche waschen

Die Wäsche im Krankenhaus ist nach Vorgabe der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung generell als infektionsverdächtig einzustufen. Deshalb ist sie desinfizierend zu waschen. Hygiene in Krankenhäusern ist enorm wichtig und es ist ratsam, einen professionellen Anbieter zu beanspruchen oder die Klinik so auszustatten, dass sie die Hygieneanforderungen erfüllen kann. Erklären Sie bei Antragstellung, wie ihr Konzept zur Wäsche der Krankenhaustextilien aussieht.
 

Reinigungspersonal

Reinigungskräfte im Krankenhaus müssen wesentlich gründlicher putzen als anderswo. Tatsächlich ist es wissenschaftlich erwiesen, dass Krankenhauskeime in der Regel über Hände übertragen werden, und nicht über verunreinigte Oberflächen. Die Hygiene im Krankenhaus ist also unmittelbar abhängig von einer guten Reinigung. Weisen Sie bei dem Antrag auf eine Krankenhauskonzession nach, dass die Reinigung in Patientenbereichen grundsätzlich desinfizierend erfolgt. Das bedeutet, dass Desinfektionsmittel in das Putzwasser gemischt wird. Auch die Wischbezüge für den Boden müssen mit einem speziellen Reinigungskonzentrat vorab benetzt werden, um desinfizierend zu reinigen. Der große Vorteil der speziellen Reinigungsmittel ist, dass sie nur sehr kurz einwirken müssen. Der häufige Wechsel eines Wischmops ist notwendig, in der Regel reicht ein Mob für ein Patientenzimmer. Im Badezimmer wird ebenfalls mit einem eigenen Mob gewischt.

Um keine Keime aus der Toilette auf andere Flächen zu übertragen, putzen einige Krankenhäuser mit einem sinnvollen Farbsystem. So wird zum Beispiel ein roter Putzlappen ausschließlich für das WC benutzt, gelbe Putzlappen sind für die Fliesen im Bad gedacht und blaue Putzlappen dürfen nur im Patientenzimmer eingesetzt werden.

Erklären Sie die Schulung des Reinigungspersonals und beschreiben zum Beispiel, wie die Reinigungstücher benutzt werden und wie Sie ausschließen, dass Keime von einem Zimmer in ein anderes verschleppt werden.


Eignung des Gebäudes nachweisen

Um die Eignung des Gebäudes für den Betrieb eines Krankenhauses nachzuweisen, setzen Sie sich zuerst mit dem örtlich zuständigen Bauamt zur Verfügung. Auch das Gesundheitsamt spielt eine Rolle. Von diesen beiden Stellen holen Sie sich Auskünfte zur baulichen Ausstattung, zur technischen Ausstattung und zu hygienischen Ausstattung des Gebäudes. Beim Neubau sprechen Sie mit dem Architekten, der die entsprechenden Bescheinigungen organisiert bzw. ausstellt. Reichen Sie mindestens diese Informationen ein:

  • Bauzeichnungen, die Auskunft über Grundrisse, Ansichten, Versorgungsleitungen und Geschossflächen geben

  • eine Aufstellung aller Zimmer mit Zimmernummer und Bettenzahl

  • eine Aufstellung aller Räume mit den zugedachten Funktionen

  • bei einem Neubau oder beim Umbau sind die aktuellen Baugenehmigungen einzureichen

  • weisen Sie mit gültigen Miet- Pacht- und Kaufverträgen nach, dass Sie Eigentümer, Mieter oder Pächter sind und die Nutzung zulässig ist

  • falls vormals eine Wohnraumnutzung stattgefunden hat, müssen Sie die Genehmigung zur Umwidmung/Zweckentfremdung einreichen

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 


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