Genehmigungspflichtige Gewerbe und Branchen

Auf dem Weg zur Gewerbeanmeldung ist die Frage nach nötigen Lizenzen entscheidend. Grundsätzlich gilt: In Deutschland herrscht die sogenannte Gewerbefreiheit. Allerdings gilt auch hier das Prinzip, dass es keine Regel ohne Ausnahme gibt. Folglich gibt es für verschiedene Branchen auch spezielle Lizenzvorschriften.
 

Was ist der Unterschied zwischen Konzessionspflicht und Genehmigungspflicht?

Die Konzessionspflicht und die Genehmigungspflicht beziehen sich beide auf die notwendige behördliche Erlaubnis zur Ausübung bestimmter Berufe oder Gewerbe, unterscheiden sich jedoch in ihrem Umfang und ihrer Strenge. Eine Konzession ist eine spezielle, oft streng regulierte Erlaubnis, die für Gewerbearten erforderlich ist, die besondere Verantwortung tragen, wie z.B. Gaststätten oder Taxibetriebe. Im Gegensatz dazu umfasst die Genehmigungspflicht allgemeinere Erlaubnisse für Tätigkeiten, die ebenfalls einer behördlichen Prüfung unterliegen, jedoch meist weniger strenge Anforderungen haben, wie z.B. im Bauwesen oder bei bestimmten Handwerksberufen. Beide dienen dem Schutz öffentlicher Interessen, wobei Konzessionen häufig umfassendere Prüfungen beinhalten.

Erlaubnispflichtige Gewerbe

Grundsätzlich herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit. Dies ist in der Gewerbeordnung geregelt. Die Gewerbefreiheit gilt immer, wenn die Gewerbeordnung keine Beschränkungen oder Ausnahmen nennt. Aus der Gewerbeordnung ergeben sich folgerichtig eine Reihe erlaubnispflichtige Tätigkeiten. Allerdings ist in vielen Fällen nicht unbedingt nur eine reine Erlaubnis notwendig. Oft muss auch die persönliche Zuverlässigkeit nachgewiesen werden. Zudem sind sachliche Voraussetzungen zu erfüllen, wie zum Beispiel eine bestimmte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit oder die notwendige fachliche Qualifikation. All diese Aspekte prüfen Behörden, bevor Sie mit der Selbstständigkeit in einem erlaubnis- oder genehmigungspflichtigen Gewerbe starten können.
 

Wie kann ich eine Erlaubnis beantragen?

Sie haben das Recht auf Erteilung einer Erlaubnis, sofern Sie die entsprechenden Voraussetzungen mitbringen. Um eine Erlaubnis zu bekommen, müssen Sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle stellen. Die meisten Stellen halten dafür ein Formblatt bereit. Die detaillierte Gestaltung des Antrags hängt vom Gewerbe ab: Je höher der Gefährdungsgrad eines Gewerbes, desto umfangreicher sind die Nachweise.
 

Wer muss bestimmte Anforderungen erfüllen?

Im Prinzip muss die natürliche oder juristische Person die Voraussetzungen erfüllen, die den Antrag auf Erlaubnis oder Genehmigung stellt. Wenn Sie beispielsweise als Einzelunternehmer im Baugewerbe tätig werden wollen, müssen Sie persönlich die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Wenn Sie aber eine GmbH gründen, muss die GmbH als juristische Person (das heißt, der gesetzliche Vertreter in Gestalt des Geschäftsführers) die Voraussetzungen erfüllen. Wer als Personengesellschaften in der Rechtform einer GbR, OHG oder KG die Geschäftstätigkeit aufnimmt, muss dafür sorgen, dass jeder geschäftsführende Gesellschafter die entsprechenden Anordnungen erfüllt.
 

Welche Branchen und Gewerbe brauchen spezielle Genehmigungen?

Es gibt zahlreiche Gewerbe und Branchen, die besondere Genehmigungen und Lizenzen benötigen. Die Liste umfasst zum Beispiel Apotheken, Buchprüfer, Gaststättenbetreiber, Kindertagesstätten und Postdienste. Die folgende Aufstellung verschafft einen Überblick.

  • Apotheke

  • Altenpflege

  • Arbeitnehmerüberlassung

  • Arbeitsvermittlung (privat)

  • Arzneimittel

  • Auktionator

  • Internetauktion

  • Automatenaufstellung, Spielgeräteaufstellung

  • Bauträger

  • Beherbergungsbetriebe

  • Bewachungsgewerbe

  • Buchführungshelfer

  • Buchprüfer

  • Darlehensvermittler

  • Finanzdienstleister (Kapitalanlagenvermittler, Investmentanlagenvermittler etc.)

  • Finanzierungsleasing/Factoring

  • Fußpflege/Podologie

  • Gaststättengewerbe

  • Glücksspiel, Lotterie, Wetten

  • Güterkraftverkehr

  • Handwerker

  • Inkassobüro

  • Immobilienmakler/Makler

  • Kindertagesstätten

  • Krankentransporte

  • mobile Verkaufsstelle

  • Personenbeförderung

  • Pfandleiher

  • Postdienste

  • Rechtliche Beratung (auch Renten- und Versicherungsberater, Frachtprüfer oder Inkassobüros)

  • Reisegewerbe

  • Veranstalter von Gewinnmöglichkeit

  • Spielhallen

  • Steuerberater

  • Taxiunternehmen

  • Tierhandel

  • Umweltgutachter

  • Versicherungsvermittler

  • Wohnraumvermittler

  • Waffenherstellung, Waffenhandel

 

Das sind die häufigsten zusätzlich erforderlichen „Lizenzen“

In Abhängigkeit von der Branche sind in aller Regel die folgenden drei Anforderungen üblich:

  1. Ein Nachweis der fachlichen Fähigkeiten – in Form eines entsprechenden Zertifikats (Ausbildung, Weiterbildung, Studium, Unterrichtungsnachweis, Bescheinigung).

  2. Ein Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit – in Form eines polizeilichen Führungszeugnisses, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie eine sogenannten „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ vom Finanzamt.

  3. Ein Nachweis der sachlichen Umsetzbarkeit – in Form eines Nachweises der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Stichwort: Schuldnerverzeichnis) sowie einem Nachweis, dass die nötigen Gewerberäume vorhanden sind und sich in einem dem Nutzungszweck entsprechenden Zustand befinden.

  4. Nachweis eine Haftpflichtversicherung

  5. Auszug aus dem Handelsregister


Warum braucht es Genehmigungen und Lizenzen für bestimmte Branchen und Tätigkeiten?

Allgemein gesprochen sollen die Gewerbe einer strengeren staatlichen Überwachung zugeführt werden, die mit risikoreichen Sachverhalten zu tun haben. Wenn es um sensible Bereich für Endverbraucher und Kunden geht, sollen diese einen besonderen Schutz genießen. Das ist auch der Grund, weshalb Inhaber oder Geschäftsführer gewerblicher Unternehmen ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen müssen. Die Gewerbeordnung (GewO) regelt in § 38, welche gewerblichen Tätigkeiten überwacht werden sollen.
 

Wer erteilt eine Erlaubnis für ein Gewerbe?

Es gibt keine einheitliche Regelung bezüglich der Zuständigkeiten. Sie sollten allerdings in vielen Fällen beim regional zuständigen Amt oder bei der regional zuständigen Behörde zumindest einen Ansprechpartner finden, der Ihnen weiterhilft. In der untenstehenden Auflistung der genehmigungs- oder erlaubnispflichtigen Gewerbe werden Behörden und Ämter genannt, die zuständig sind. Allerdings können die Bezeichnungen in den unterschiedlichen Bundesländern voneinander abweichen. Deshalb ist es im Zweifel ratsam, bei der ansässigen Wirtschaftsförderung oder der ansässigen IHK nachzufragen. Dort wird man Ihnen die zuständigen Behörden nennen können. Alternativ kommt als Ansprechpartner stets der Berufsverband in Betracht.
 

In diesen Branchen sind spezielle Lizenzen bzw. Genehmigungen nötig

Die Liste der Betriebe und Branchen, die zu den „genehmigungspflichtigen Tätigkeiten“ gehören ist lang. Bitte berücksichtigen Sie, dass die folgende Liste nicht vollständig ist.

Apotheken

Um eine Apotheke zu eröffnen, braucht der Apotheker eine sogenannte Approbation. Diese gilt nicht nur für die Person, sondern auch für die Geschäftsräume. Zuständige Stelle: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, Fachbereich Pharmaziewesen.
 

Altenpflege

Um einen Altenpflegedienst zu betreiben muss eine staatliche Prüfung vorliegen. Außerdem müssen Zuverlässigkeit sowie körperliche und geistige Eignung nachgewiesen werden. Grundlage ist das Gesetz über die Berufe in der Altenpflege. Die zuständige Stelle ist die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz
 

Arbeitnehmerüberlassung

Nur wer eine Lizenz vom Landesarbeitsamt hat, darf in der Vermittlung von Leiharbeitern tätig werden.
 

Private Arbeitsvermittlung

Bei der privaten Arbeitsvermittlung ist eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle notwendig. Erlaubnispflichtig ist die Tätigkeit nicht mehr.

Arzneimittel

Das Arzneimittelgesetz sieht eine spezielle Erlaubnis zur Herstellung von Arzneien vor, ebenso, wenn mehr als zwei Drittel im Großhandel vertrieben werden soll. Das Apothekengesetz schreibt eine Erlaubnis vor, wenn Arzneimittel in Verkehr gebracht werden. Im Einzelhandel ist die notwendige Sachkenntnis nachzuweisen. Zuständige Stelle ist die Handelskammer.
 

Auktionator

Die Gewerbeordnung schreibt eine Erlaubnis für diejenigen vor, die fremde Sachen, Grundstücke oder Rechte versteigern. Zuständig ist das Verbraucherschutzamt.
 

Automatenaufstellung und Spielhallenbetrieb

Das Aufstellen von Gewinnspiel-Automaten und der Betrieb einer Spielhalle sind nach der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig. Zuständig ist das Verbraucherschutzamt
 

Bauträger

In § 34 c der Gewerbeordnung wurde festgehalten, dass Bauträger eine Lizenz brauchen, um ein Bauvorhaben mit fremdem Vermögen umzusetzen. Zuständig ist das Verbraucherschutzamt oder eine vergleichbare Behörde.
 

Beherbungsbetriebe

Reine Hotels benötigen in manchen Bundesländern wie z. B. in Hamburg keine Erlaubnis mehr. Ausnahmen gelten für Betrieben, in denen Alkohol ausgeschenkt wird. In vielen anderen Bundesländern muss eine Genehmigung eingeholt werden. Zuständige Stelle ist das Verbraucherschutzamt oder eine vergleichbare Behörde. Prüfen Sie die Vorschriften in Ihrem Bundesland.
 

Beförderung

Wer Waren für Dritte von A nach B kutschiert („Güterbeförderung“), der braucht eine Erlaubnis der Verkehrsbehörde. Wer im internationalen Güterverkehr tätig ist, braucht eine sogenannte EG-Lizenz und muss die fachliche Eignung nachweisen. Auch die Beförderung von Personen („Personenbeförderung“) ist erlaubnispflichtig. Im Linienverkehr muss der Regierungspräsident die Genehmigung erteilen. Im Taxi- und Mietwagenverkehr ist die untere Verkehrsbehörde zu konsultieren. Die fachliche Eignung zur Führung eines Taxi- und Mietwagenunternehmens muss nachgewiesen werden.
 

Bewachungsgewerbe

Wer als Detektiv oder in einem anderen Beruf des Bewachungsgewerbes arbeiten möchte, muss eine spezielle Sachkundeprüfung absolvieren.
 

Buchführungshelfer

Buchführungshelfer dürfen laufende Geschäftsvorfälle buchen, die laufende Lohnabrechnung vornehmen und Steuer-Voranmeldungen einreichen. Voraussetzung ist ein kaufmännischer Ausbildungsberuf und eine mindestens dreijähriger Berufstätigkeit im Bereich der Buchhaltung.
 

Buchprüfer

Die Verordnung der Wirtschaftsprüfer erlaubt es einem vereidigten Buchprüfer, Buchprüfungen und Bilanzprüfungen im Rahmen des betrieblichen Rechnungswesens vorzunehmen.
 

Einzelhandel/Großhandel

Grundsätzlich braucht es keine Genehmigung, um im Einzelhandel tätig zu sein. Davon ausgenommen ist der Handel mit Arzneimitteln, Hackfleisch, Wirbeltieren sowie Waffen und Munition. Im Großhandel gibt es eine Lizenzpflicht für den Handel mit Sprengstoff und Chemikalien.
 

Finanzdienstleistungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht muss die Beschäftigung im Bereich Finanzdienstleistungen, Emissionsgeschäfte und Kreditwesen genehmigen. Wer diese Lizenz nicht hat, begeht eine Straftat. Geregelt ist das im Kreditwesengesetz.
 

Gastronomiebetriebe (Gaststätten/Hotels)

Künftig müssen Gaststätten in einigen Bundesländern nur dann eine Genehmigung einholen, wenn sie Alkohol ausschenken. Informieren Sie sich über die Vorschriften in Ihrem Bundesland. Für Gaststätten, die alkoholfreie Getränke ausgeben und Speisen anbieten, ist stets eine Erlaubnis gemäß Gaststättengesetz erforderlich.
 

Glücksspiel

Wer Glücksspiel oder Wetten anbietet und durchführt, muss in den meisten Fällen eine Genehmigung einholen.
 

Güterkraftverkehr

Die Güterbeförderung mit einem Fahrzeug, welches inklusive Anhänger 3,5 t überschreitet, benötigt eine offizielle Erlaubnis. Gefahrguttransporte müssen zusätzliche Genehmigungen einholen und ihren Betrieb mit einem Gefahrgutbeauftragten ausstatten.
 

Handwerk

Die Handwerksrolleneintragung bzw. die bestandene Meisterprüfung (alternativ: Ausnahmebewilligung) sind im Handwerk Voraussetzung. Die Grenze zum Industriebetrieb ist häufig fließend und lässt sich am Grad der Automatisierung, an der Vorratsproduktion oder an einer Serienfertigung ablesen. Zuständig ist die Handwerkskammer.
 

Inkasso

Das Eintreiben von finanziellen Außenständen fällt unter die geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten. Es bedarf einer Lizenz des zuständigen Landes- oder Amtsgerichts. Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie ein Sachkundenachweis sind Voraussetzung für diese Lizenz.
 

Kindertagesstätte

Der Betrieb einer Kindertagesstätte ist genehmigungspflichtig, ebenso der Betrieb einer Einrichtung, die stundenweise oder ganztägig Kinder oder Jugendliche betreut. Zuständig ist die Behörde für Soziales und Familie.
 

Maklergewerbe

Wer gewerbsmäßig Verträge, Immobilien oder Geld vermittelt, braucht eine spezielle Lizenz. Häufig werden auch Sicherheitsleistungen und Pflichtversicherungen mit der obligatorischen Lizenz verbunden. Zuständig ist das Verbraucherschutzamt oder eine vergleichbare offizielle Stelle.
 

Pfandleiher

Das Gewerbe des Pfandleihers umfasst die Überlassung eines Darlehens gegen einen Faustpfand. Eine Erlaubnis nach §34 Gewerbeordnung ist dafür nötig. Die zuständige Stelle ist das Verbraucherschutzamt.
 

Rechtsberatung

Rechtsanwälte und Personen, die fremde Rechtsgeschäfte besorgen, unabhängig davon, ob sie entgeltlich oder unentgeltlich arbeiten, müssen eine Erlaubnis nach § 1 Rechtsberatungsgesetz einholen. Zuständig ist das jeweilige Landgericht.
 

Reisegewerbe

Dieser Begriff wird häufig fehl-interpretiert, denn das „Reisegewerbe“ ist der Direktvertrieb an der Haustür oder am Verkaufsstand auf der Straße. Dafür ist eine sogenannte Reisegewerbekarte Pflicht. Wenn Sie auf privaten Parkplätzen (z. B. Supermarkt) Alkohol ausschenken, benötigen Sie eine Gaststättenkonzession.
 

Sachverständigentätigkeit

Nur wer von einer Industrie- und Handelskammer zum Sachverständigen bestellt worden ist, hat die Lizenz als „Sachverständiger“. Grundvoraussetzung für diese Lizenz ist ein spezieller Sachkundenachweis sowie ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit.
 

Steuerberater

Ein Steuerberater leistet geschäftsmäßige Hilfe in Steuerstachen. Damit er das darf, muss er gemäß Steuerberatungsgesetzt offiziell bestellt werden. Ohne die ordentliche Bestellung ist eine Tätigkeit nicht zulässig.
 

Spielbetrieb

Für den gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle braucht es eine Lizenz nach Paragraf 33 c der Gewerbeordnung. Zuständig ist das Verbraucherschutzamt.
 

Tierhandel

Zucht und Handel mit Wirbeltieren und die Unterhaltung eines Reitbetriebs sowie die Zurschaustellung von Tieren ist nach Tierschutzgesetz genehmigungspflichtig. Zuständig ist in der Regel das Veterinäramt oder die örtliche Gesundheitsbehörde.
 

Versicherungen

Wer beratend tätig sein möchte – ohne zu einem Versicherungsunternehmen zu gehören – muss eine Lizenz der Industrie- und Handelskammer vorweisen können. Gleiches gilt für den Versicherungsermittler, der als Vertreter agiert.
 

Versteigerer

Versteigerer unterliegen der Versteigerer-Ordnung und müssen in diesem Zusammenhang spezielle Pflichten erfüllen.
 

Wohnraumvermittler

Vermittler von Wohnraum müssen eine Erlaubnis gemäß § 34 Gewerbeordnung beantragen. Diese wird vom Verbraucherschutzamt ausgestellt.

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