Zuschüsse und Fördermittel für Existenzgründer

Holzwürfel mit Aufschrift Fördergelder

Der Staat die Existenzgründungen durch eine ganz besondere Brille. Neu gegründete Firmen, aber auch die Erweiterung mittelständischer Unternehmen sind die Basis des Wirtschaftswachstums in Deutschland. Außerdem kommen innovative Entwicklungen aus diesen Firmen, zudem bieten sie Beschäftigungsmöglichkeiten. Wer gründet, braucht Unterstützung, denn von ihm schämt sich ein großer Berg von Herausforderungen auf. Wenn es um innovative Existenzgründungen geht, müssen sich Gründer sehr detailliert vorbereiten. Dazu ist es ratsam, sich Experten-Rat ins Haus zu holen. Die anstehenden Investitionen und auch das Geld, das in schnell verbrauchte Betriebsmittel fließt, muss finanziert werden. Nehmen Unternehmen und Existenzgründer ein Darlehen auf, müssen Sie Sicherheiten stellen – das ist für viele ein großes Problem.
 

Vom Staat: Unterstützung in vielen Bereichen

Die Förderprogramme im Bereich Gründung und Wachstum, die für Existenzgründungen und Investitionen in mittelständische Unternehmen konzipiert sind, sollen dabei helfen, die vielfältigen Herausforderungen zu bewältigen. Doch bewältigen allein genügt nicht. Ziel ist der Erfolg jedes einzelnen gegründeten Unternehmens. Um das zu bewerkstelligen gibt es zum einen Geld vom Staat.

In aller erster Linie fördert der Staat Unternehmen in der Gründungsphase durch Darlehen, kurz Förderdarlehen genannt. Ganz typisch für Förderdarlehen sind niedrige Zinssätze, lange Laufzeiten und Anlaufphasen, in der keine Tilgungen geleistet werden müssen. Neben diesem Hauptinstrument, den Förderdarlehen, gibt es weitere Instrumente. Es handelt sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse, um Beteiligungen und Bürgschaften.
 

Vorteile von Förderungen für Gründer

Wer eine Existenz gründet und staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, verschafft sich einen Wettbewerbsvorteil. Mit einer ausreichend starken Kapitaldecke lassen sich Vorhaben langfristig umsetzen. Zudem sind günstige Finanzierungskonditionen hilfreich, gerade in der kapitalintensiven Startphase die Liquidität sicherzustellen. Wer selbst keine ausreichende Bonität besitzt kann durch staatliche Bürgschaften eine Situation herstellen, die für Banken akzeptabel ist. Diese Bürgschaften verschaffen also auch weniger gut da stehenden Existenzgründern die Möglichkeit, Fremdkapital aufzunehmen. Doch das sind nur die offensichtlichen Vorteile.

Auf den zweiten Blick ergeben sich weitere, so zum Beispiel der Status öffentlicher Gelder. Wenn Sie ein sogenanntes Nachrangdarlehen aufnehmen, wird es in der Bilanz wie Eigenkapital ausgewiesen. Eine starke Eigenkapitaldecke ist für Existenzgründer enorm wichtig, denn sie verschafft Ihnen unternehmerischen Handlungsspielraum auf der einen Seite und zum anderen ist die Eigenkapitalposition in der Bilanz für Kreditinstitute ausschlaggebend, um die Kreditwürdigkeit positiv einzustufen. Nachrangdarlehen stärken somit Ihre Position als Unternehmer und ermöglichen es Ihnen, bei Bedarf weitere Kredite zu akzeptablen Konditionen anzufragen.

Neben den Existenzgründungsdarlehen unterstützter Staat Existenzgründer auch mit Zuschüssen. Dies erfolgt unter anderem im Bereich der Beratung. Wenn Sie sich einen externen Berater zur Unterstützung leisten wollen, damit Sie einen tragfähigen Businessplan erstellen können, erstattet der Staat einen Teil der Kosten. Grund ist, dass Sie mit einem überzeugenden Finanz- und Businessplan das Geschäftsvorhaben in allen Details überprüfen und frühzeitig die Schwachstellen entdecken und somit in der Lage sind, entsprechende Gegenmaßnahmen zum angezeigten Zeitpunkt zu ergreifen.


Die Förderinstrumente für Existenzgründer kurz erklärt

Verfügbar sind diverse Förderinstrumente, die aus verschiedenen Töpfen von Bund und Ländern, zum Teil auch mit einer Kofinanzierung aus europäischen Töpfen, finanziert werden. Sie stehen nicht nur Existenzgründern und Gründerinnen zur Verfügung, sondern auch für mittelständische Unternehmen. Das sollten Sie im Hinterkopf behalten, falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt erneut auf der Suche nach staatlicher Unterstützung sind.
 

Zuschüsse für Existenzgründungen und Wachstumsinvestitionen

Nicht rückzahlbare Zuschüsse sind in eng definierten Bereichen verfügbar. Typische Beispiele sind die folgenden:

  • Gründungszuschuss
    Die Bundesagentur für Arbeit ist für diesen Zuschuss zuständig. Er ist für Existenzgründungen reserviert, die aus der Arbeitslosigkeit heraus vorgenommen werden.

  • EXIST-Gründerstipendium
    Ein weiteres Zuschussprogramm ist das EXIST-Gründerstipendium. Wie die Bezeichnung schon erkennen lässt richtet sich dieses Zuschussprogramm an Gründungen, die aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen erfolgen. Auch werden Zuschüsse für Coachingmaßnahmen und Unternehmensberatungsleistungen bewilligt.

  • Gemeinschaftsaufgabe
    Für Existenzgründer und für Wachstumsinvestitionen gleichermaßen steht das Förderprogramm „ Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (Gemeinschaftsaufgabe)“ zur Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen und an ganz bestimmten Standorten werden in erster Linie für die Schaffung oder den Erhalt von Arbeitsplätzen Zuschüsse bezahlt.
     

Förderdarlehen für Existenzgründungen

Förderdarlehen denen in erster Linie dazu, eine neue Geschäftsidee auf den Weg zu bringen. Sie ermöglichen oft erst, dass ein Projekt tatsächlich realisiert werden kann. Ihr Vergleich zu gängigen Krediten liegen die Vorteile von Förderdarlehen meistens (nicht immer) in vergleichsweise günstigen Zinssätzen, die langfristig festgeschrieben werden. Lange Laufzeiten und die Möglichkeit, in den ersten Jahren keine Tilgungen zu zahlen, runden die Vorteile ab. Einige Programme finanzieren ausschließlich Investitionen, das bedeutet, dass das Kapital in Anlagevermögen fließen muss. Verbrauchsgüter und Betriebsmittel werden damit nicht finanziert. Doch es gibt auch Förderdarlehen, die Betriebsmittel mitfinanzieren. Darunter fallen die folgenden Programme:

  • ERP-Gründerkredit
  • StartGeld
  • KfW-Unternehmerkredit
  • Einzelne Landesprogramme

Alle Förderdarlehen müssen über einen begleitendes Kreditinstitut beantragt werden. Das kann die aktuelle Hausbank sein, muss aber nicht. Existenzgründungen werden oft nicht über die eigene Hausbank, sondern über ein neues Kreditinstitut finanziert. Unabhängig davon, ob es sich bei dem begleitenden Finanzinstitute um ein langjährig bekanntes Kreditinstitut oder um eine neue Bank handelt, bezeichnet man das Verfahren, dass sämtliche Förderdarlehen durchlaufen, das Hausbankverfahren. Eine direkte Antragstellung bei der KfW ist somit praktisch ausgeschlossen. Da gewerbliche Kreditinstitute mitunter keinen eigenen Kredit vergeben wollen, weil ihnen das Risiko der Finanzierung einer Existenzgründung zu hoch ist, gibt es Kredite mit der sogenannten Haftungsfreistellung. Diese reduziert das Hausbankrisiko und überträgt es zu einem Teil auf die Förderbank. Bei einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung würde das Risiko praktisch halbiert werden. Aufgrund des jetzt reduzierten Risikos sind Kreditinstitute bereit, Anträge für Förderdarlehen an die KfW Bank bzw. die zuständige Landesbank durchzuhalten.
 

Die Bedeutung von Nachrangdarlehen

Ein Nachrangdarlehen ist wirkungsvoll für die Finanzierung von Existenzgründungen, denn es ist eine Mischung aus Eigenkapital und Fremdkapital. In der Fachsprache nennt man ein Nachrangdarlehen auch mezzanine Kapital. Der fördernder, also zum Beispiel die KfW, stimmt einem Rangrücktritt zu der Praxis bedeutet das, wenn das Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten gerät und eine Insolvenz nicht mehr aufzuhalten ist, dass die KfW Bank zurücktritt und anderen Banken zum Beispiel den Risiko scheuen gewerblichen Hausbanken, den Vortritt lässt, um die Forderungen auszugleichen. Da die Rückzahlung von Nachrangdarlehen nur dann erfolgt, wenn nach dem Ausgleich der anderen Forderung noch Geld übrig bleibt, wird es in der Bilanz wie Eigenkapital behandelt. Daraus ergeben sich zwei Vorteile:

  1. Für die Aufnahme von Nachrangdarlehen werden in der Regel keine Sicherheiten gefordert.
  2. Die eigenkapitalähnliche Funktion stärkt die Bilanz in Hinblick auf die Bonität eines Unternehmens. Sie können deshalb leichter Zugriff auf weitere Kredite erhalten.

Aufmerksamkeit ist dennoch geboten. Wenn Sie als natürliche Person ein Nachrangdarlehen aufnehmen, sind Sie dafür haftbar. Sie müssen mit Ihrem persönlichen Besitz für die Rückzahlung sorgen.
 

Bürgschaften für Existenzgründungen

Bürgschaften sind ein ergänzendes Produkt. Sie spielen dann eine Rolle, wenn Sie selbst nicht genügend Sicherheiten vorweisen können, um einen Kredit aufzunehmen. Öffentliche Bürgschaften sichern klassischer Bankkredite ab und sind auch für Förderdarlehen geeignet. Darüber hinaus könnte eine Bürgschaft für Sie von Interesse sein, wenn Sie Ihren Kontokorrentkredit absichern wollen, eine Leasingfinanzierung aufnehmen möchten oder für einen Aval Kreditsicherheiten benötigen. Ein Avalkredit ist eine Sicherheit, die bei Geschäften mit neuen und ausländischen Geschäftspartnern eine Rolle spielt. Mit der öffentlichen Bürgschaft können Sie also gegenüber Dritten darstellen, dass Sie kreditwürdig sind und vereinbarte Verpflichtungen erfüllen können. Insbesondere für Existenzgründer mit wenig Referenzen und nachweisbar funktionierenden Geschäftsabläufen ist das eine schlagkräftige Hilfe eine Bürgschaft bekommen Sie bei der zuständigen Landesbank.
 

Beteiligungen für Existenzgründungen

Beteiligungen kommen immer dann in Betracht, wenn innovative Vorhaben auf dem Plan stehen. Wollen Sie mit einem technologieorientierten Geschäftskonzept eine Existenz gründen, braucht es in der Regel einen hohen Kapitaleinsatz. Als Anlaufstellen für Beteiligungen können mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBG) eine stille Beteiligung eingehen. Das verbessert die finanzielle Basis von frisch gegründeten Unternehmen. Ein wichtiges Merkmal der MBGs ist, dass er wettbewerbsneutral und nicht gewinnorientiert arbeiten – ganz im Gegensatz zu profitorientierten Business Angel.
 

Welche Voraussetzungen müssen Existenzgründer mitbringen, um von staatlichen Förderungen zu profitieren?

Jedes Förderprogramm bringt seine eigenen Voraussetzungen mit sich. Hintergrund der jeweils individuellen Definition der Vordervoraussetzungen ist, dass nur Antragsteller Geld bekommen, die tatsächlich ein Förderkreises Vorhaben auf den Weg bringen wollen. In allen Förderprogrammen gibt es Voraussetzungen, die gleich sind:

  • Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
  • Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Das bedeutet, dass ein tragfähiges Geschäftskonzept vorzulegen ist, dass alle Bereiche des Vorhabens transparent darstellt.
  • Anträge müssen grundsätzlich gestellt werden, bevor das Vorhaben startet. Als Starttermin gelten zum Beispiel Verträge, deren Datum vor dem Antragsdatum liegt. Darunter fallen Kaufverträge, Lieferverträge oder auch Bauverträge.

Da öffentliche Gelder stets zu dem Zweck eingesetzt werden, dass der Empfänger auf eigenen Beinen steht (Hilfe zur Selbsthilfe), sind Vollfinanzierungen üblicherweise ausgeschlossen – Ausnahmen bestätigen die Regel. Grundsätzlich müssen sich Existenzgründer an dem Projekt angemessen beteiligen. Wichtig zu wissen: Eine Vollfinanzierung bedeutet nicht, dass ein Förderkredit nicht 100 % des Investitionsbedarfs decken darf. Tatsächlich ist das über die Programme ERP-Gründerkredit, StartGeld und Kfw-Unternehmerkredit möglich. Allerdings ist es in der Regel so, dass neben der angefragten Finanzierungssumme für den Investitionsbedarf weitere Kosten zu tragen sind, die der Unternehmer selbst aufbringen muss.

Die Bundesregierung hat sich auf die Fahnen geschrieben, in erster Linie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu fördern. Deshalb steht in vielen Förderprogrammen in den Richtlinien, dass Antragsteller den Vorgaben der Definition des Begriffs KMU entsprechen müssen, die von der Europäischen Union vorgegeben ist. die Vorgaben sind sehr breit gefächert. Nach den Vorgaben der EU gilt als KMU, wenn weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt werden und der Jahresumsatz nicht mehr als 50 Millionen Euro beträgt oder die Jahresbilanzsumme maximal 43 Millionen Euro beträgt.
 

Was genau sind Gründungsfinanzierungen, was wird gefördert?

Zu den förderungswürdigen Gründungsvorhaben gehören eigentlich alle denkbaren Spielarten. Als Gründung wird die Errichtung eines Unternehmens betrachtet. Auch, wenn Sie eine bestehende Firma kaufen oder als Nachfolger eintreten wird das aus Fördersuche als Gründung angesehen. Tätige Beteiligungen sind ebenfalls förderfähig. Falls Sie im Nebenerwerb gründen, haben Sie dann Zugriff auf Gründungsfinanzierungen, wenn Sie mittelfristig aus dem Nebenerwerb ein Haupterwerb machen wollen. Für diejenigen unter Ihnen, die erneut gründen gilt: Wenn Sie keine Verbindlichkeiten mehr aus dem ersten Unternehmen bedienen müssen und Sie zudem einen tragfähigen Businessplan einreichen können, steht Ihnen grundsätzlich der Weg zu den Gründungsfinanzierung-Fördermitteln offen. Die folgende Auflistung stellt die möglichen Förderabgabe sortiert nach dem Finanzbedarf dar.
 

Kleingründungen und Kleinstgründungen – Finanzierungen bis 100.000 Euro

Finanzierungen bis 100.000 Euro werden als gering eingestuft. Man bezeichnet solche Gründungen deshalb auch als Kleinstgründung oder kleinen Gründung. Für diese Gruppe stehen verschiedene Förderinstrumente bereit:

  • ERP-Gründerkredit
  • StartGeld
  • Langes Förderdarlehen
  • Mikrodarlehen

Finanzbedarf über 100.000 Euro

Steigt der Kapitalbedarf an, können weitere Förderprogramme genutzt werden. Eine Kombination verschiedener Programme ist ebenfalls zu realisieren. Zu den weiteren Förderinstrumente für größere Gründungsvorhaben gehören die folgenden:

  • Gründerkredit universell
  • Nachrangdarlehen


Fördermittel für Finanzbedarf bis 1,25 Millionen Euro

Je höher der Finanzbedarf wird, desto mehr Sicherheiten braucht eine Hausbank. Für Vorhaben bis 1,25 Millionen € gewähren Bürgschaftsbanken eine Ausfallbürgschaft. Die Bürgschaftsbanken sind in den jeweiligen Bundesländern ansässig. In der Regel werden 80 % des Darlehens gesichert. Hier findet sich auch eine der wenigen Ausnahmen, bei denen Existenzgründer direkt mit einem Fördermittelgeber zusammenarbeiten können. Bei der Variante „Bürgschaft ohne Bank“ werden die Anträge direkt an die Bürgschaftsbank gestellt. Mit der erteilten Zusage können Existenzgründer zur Hausbank gehen, um die Verhandlungen zu vereinfachen.
 

Fördermittel für besonders risikoreiche Existenzgründungen

Falls Sie mit der Geschäftsgründung eine technologieorientierte Geschäftsidee eine Markt bringen wollen, ist nicht nur das Risiko hoch, sondern auch der Kapitaleinsatz geht weit über das übliche Maß hinaus. Aufgrund der Höhe und des Risikoprofils kommen jetzt die Beteiligungsprogramme in Betracht. Sie werden auch als Wagniskapital bezeichnet. Zur Verfügung stehen die folgenden Programme:

  • High-Tech-Gründerfonds
  • Co-Investitionsfonds Coparion
  • ERP/EIF-Dachfonds

Darüber hinaus unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie private Investoren, also zum Beispiel Unternehmer, die junge Unternehmer unterstützen wollen und als Business Angel aktiv sind. Diese können aus dem Programm „Investitionszuschuss Wagniskapital“ einen Zuschuss erhalten, um Geschäftsanteile an entsprechend risikoreich orientierten jungen Unternehmen zu kaufen.
 

Förderprogramme für Beratungsleistungen

Wie weiter oben bereits erwähnt unterstützt die Bundesregierung es, wenn im Rahmen der Existenzgründung Beratungsleistungen von professionellen Unternehmensberatern in Anspruch genommen werden. Sie tut es vor dem Hintergrund, dass Unternehmen erfolgreicher sind, wenn sie frühzeitig Fachleute involvieren. Untersuchungen haben ergeben, dass gravierende Informationsdefizite häufig vorzeitig in die Insolvenz führen oder aber den Unternehmen Staat vereiteln. Hätten vorab gezielte Beratungen stattgefunden, die die Informationsdefizite verifiziert und ausgeglichen hätten, hätten viele der gescheiterten Vorhaben gerettet werden können. Tatsächlich können Banken übrigens von Gründern verlangen, dass sie zusammen mit einem externen, erfahrenen Berater einen Businessplan aufstellen, weil sie dann sicher sein können, dass sich die Gründer intensiv mit dem Geschäft haben auseinandersetzen.

Die Zuschüsse fließen teilweise bereits vor der Gründung, sind aber in der Regel in der Gründungs- und Festigungsphase verortet. Vor Gründungsberatungen werden durch die Länder getragen, Zuschüsse von Beratungen in der Gründungs- und Festigungsphase werden in der Regel vom Bund erbracht. Ein großer Teil des entstehenden Beratungsbedarf wird über ein zentrales Programm abgedeckt. Es hat die Bezeichnung „ Förderung unternehmerischen Know-hows“. Im Rahmen dieses Programmes können viele verschiedene Facetten behandelt werden. Folgende Beratungsfelder und Inhalte sind förderfähig:

  • Allgemeine Beratungen zur wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen. Darunter fallen zum Beispiel diese Leistungen

Finanzierungsberatung, Aufstellung eines Businessplans

Marketingberatung

Liquiditätsplanung

Unterstützung bei der Einrichtung von Geschäftsstrukturen

Erarbeitung von internen Prozessen
 

  • Spezielle Beratungen zum Ausgleich struktureller Ungleichheiten. Darunter fallen zum Beispiel diese Leistungen:

    • Beratung von Unternehmern und Unternehmerinnen mit Migrationshintergrund

    • Beratung von Unternehmerinnen

Für Existenzgründer zumindest in der Startphase noch nicht von Bedeutung, trotzdem wichtig zu wissen ist, dass über dieses Programm auch Unternehmen Zuschüsse erhalten können, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden. In diesem Zusammenhang muss die Beratung darauf abzielen, dass die Leistungsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit des betreffenden Unternehmens zurückverlangt wird. Außerdem sollen Arbeitsplätze erhalten werden. Tatsächlich gibt es keine Altersgrenze, Unternehmen jeden Alters sind antragsberechtigt.
 

Wie kommen Gründer an die Fördermittel?

Um Fördermittel zu erhalten, müssen entsprechende Anträge gestellt werden. Die Art des Antragsverfahrens hängt dabei von den spezifischen Förderprogrammen ab. Grundsätzlich ist es so, dass Förderdarlehen über das Hausbankverfahren vergeben werden. Das bedeutet, dass Sie zuerst die Hausbank von Ihrem Vorhaben überzeugen müssen, denn diese entscheidet über die Kreditbewilligung. Ist die Bank der Meinung, dass sich Ihr Vorhaben rechnet und eine Kreditbewilligung prinzipiell in Aussicht stellen kann, dann kann sie den Antrag für Sie ausfüllen und an die Förderbank durchschreiten. Es ist in diesem Zusammenhang also ganz entscheiden, dass Sie das Bankgespräch intensiv vorbereiten und die Geschäftsidee dezidiert vorstellen. Nur, wenn die Hausbank überzeugt wird, wird sie zustimmen und Ihnen weiterhelfen. Denken Sie daran, dass die Anträge stellen müssen, bevor Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen.

Bei Bürgschaften gibt es zwei Möglichkeiten. Der eine Weg läuft ebenfalls über die begleitende Hausbank, je nach Situation auch über eine Bausparkasse, über eine Versicherung oder die Leasinggesellschaft. Über den Sonderweg „Bürgschaft ohne Bank“ stellen Sie den Antrag direkt bei der zuständigen Bürgschaftsbank.

Bei direkten Zuschussprogrammen, also zum Beispiel bei den Beratungsprogrammen, gibt es ebenfalls zwei unterschiedliche Antragswege. Entweder wird der Antrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde gestellt oder der beauftragte Projektträger unterstützt. Wie genau es im Einzelnen abläuft, entnehmen Sie den Förderrichtlinien. Auf jeden Fall werden Sie mit einem solchen Antrag nicht alleine gelassen. Es ist deshalb ratsam, sich bei Zuschussprogrammen zuerst mit den zuständigen Stellen in Verbindung zu setzen. Oft können auch fachkundige Dritter helfen, zum Beispiel die IHK, die Wirtschaftsförderung ein Steuerberater oder ein Unternehmensberater.
 

Wo können Sie sich intensiv über Fördermöglichkeiten informieren?

Wenn Sie bis hierhin gelesen haben, gehören Sie zu einer Minderheit. Viele sind zu ungeduldig und hasten durch den Gründungsprozess. Clever ist das nicht. Sie sollten kein Geld verschenken, sich ausführlich und frühzeitig informieren und verfügbare Förderabgabe auf eine sinnvolle Nutzungsmöglichkeit hin überprüfen. Es gibt zahlreiche kostenlose Beratungsangebote, auch in Ihrer Nähe. Schauen Sie sich die Angebote von Kammann, Wirtschaftsförderergesellschaften, Verbänden und anderen öffentlichen Stellen in ihrer Nähe an. Zudem gilt, wenn Sie eines der Beratungsangebote in Anspruch nehmen, können Sie sich dort über weitere Anlaufstellen erkundigen. Die öffentlichen Stellen wissen voneinander und sind manchmal auch direkt vernetzt.

Darüber hinaus hilft die telefonische Finanzierungshotline des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) dabei sich einen Überblick über Förderprogramme zu verschaffen, Antragsverfahren zu erklären, Anlaufstellen zu finden und entsprechende Kondition zu recherchieren. Sie finden auf dieser Website entsprechende Infos und Telefonnummern.

 

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