Gewerbe anmelden für eine Parfümerie / Drogerie
Wer eine Parfümerie /Drogerie eröffnen möchte, muss vor der Aufnahme des operativen Geschäftsbetriebs zwingend ein Gewerbe anmelden. Durch die erfolgreiche Anmeldung erhalten Existenzgründer einen Gewerbeschein, der sie formal zur Ausübung des Geschäfts berechtigt. Generell herrscht in Deutschland Gewerbefreiheit. Die Gewerbeordnung (GewO) stellt den gesetzlichen Rahmen dar. Insofern lohnt sich ein Blick in die Bestimmungen, um sich rechtzeitig zwecks Planung mit den formalen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen. So können kostenintensive Verzögerungen vermieden werden. Falls wichtige Genehmigungen fehlen, darf die Drogerie/Parfümerie nicht eröffnet werden.
Drogerie/Parfümerie eröffnen: Besteht eine Erlaubnispflicht?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sie hängt vom konkreten Leistungsspektrum ab. Dieses müssen Gründer nicht nur überzeugend im Businessplan auf den Punkt bringen, sondern auch auf dem Formular zur Gewerbeanmeldung. Die Schilderung des Tätigkeitsspektrums kann Hinweise auf eine Erlaubnispflicht geben.
Hier zeigt sich erneut, dass sich jeder Existenzgründer frühzeitig mit seinen konkreten Startvoraussetzungen auseinandersetzen sollte. Mit einem Genehmigungsbedarf ist vor allem dann zu rechnen, wenn Arzneimittel oder bestimmte kosmetische Produkte verkauft werden sollen. In diesem Fall reicht eine ‚einfache‘ Gewerbeanmeldung nicht aus. Diese würde es lediglich erforderlich machen, neben einem aktuellen Ausweis das ausgefüllte Formular zur Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt einzureichen.
Einordnung der gesetzlichen Rahmenbedingungen
Generell ist zur Gewerbeanmeldung in diesem Bereich zu sagen, dass sie sich in einem eher fließenden Bereich befindet. Dies liegt vor allem daran, dass das Angebotsspektrum einer modernen Parfümerie oder auch Drogerie breit gefächert sein kann. Der Handel mit Arzneimitteln fällt generell in den erlaubnispflichtigen Apothekenbetrieb. Auch der Verkauf von frei verkäuflichen Arzneimitteln ist genehmigungspflichtig.
Parfümerie/Drogerie: weitere Vorschriften für die Gewerbeausübung
Mit der erfolgreichen Gewerbeanmeldung erhalten Existenzgründer die Berechtigung, ihr Geschäft auszuüben. Es ergibt sich die Pflicht, neben Umsatz- und Lohnsteuer auch regelmäßig Gewerbesteuer abzuführen, wobei die Höhe der Umsätze maßgeblich für die Häufigkeit der Zahlungen an das Finanzamt ist. Im Zuge der ebenfalls notwendigen steuerlichen Erfassung beim Finanzamt sollten Umsätze dementsprechend vorsichtig geschätzt werden, um zu hohe Vorauszahlungen zu vermeiden. Diese könnten die Liquidität gefährden.
Drogerie: Handel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln
Wer in einer Drogerie frei verkäufliche Arzneimittel verkaufen möchte, muss dies bei der Gewerbeanmeldung anzeigen. Zudem ist eine Meldung beim Gesundheitsamt sprich Amtsapotheker vorgesehen. Generell muss eine fundierte Sachkunde nachgewiesen werden, um die Erlaubnis für den Handel mit frei verkäuflichen Arzneimitteln zu erhalten. Eine Möglichkeit des Nachweises ist eine entsprechende Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer. Auch Berufserfahrungen oder ein Studium in einem relevanten Bereich können mit Blick auf die erforderliche Sachkunde ausreichen. Zu beachten ist in Bezug auf die Planung der Formalitäten rund um die Gewerbeanmeldung, dass es in den Bundesländern verschiedene Regelungen geben kann.
Parfümerie: Regelungen in Bezug auf den Verkauf von Kosmetika
Seit Sommer 2013 ist in Deutschland eine Kosmetikverordnung der EU in Kraft getreten. Von ihr sind nicht nur die Kosmetikhersteller, sondern auch Händler direkt betroffen. Zu beachten sind in diesem Kontext vor allem Informationspflichten und Regelungen für die Werbung. Es geht vor allem um mögliche Allergene bzw. Unverträglichkeiten generell und die Tatsache, dass grundsätzlich kein Heilversprechen abgegeben werden darf. Die Vorteile von Kosmetikprodukten müssen dementsprechend wohl überlegt bzw. besser gesagt dosiert angegeben werden. Existenzgründer, die sich detailliert mit Blick auf diese Regelungen informieren wollen, können dies hier (http://www.bvl.bund.de/DE/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/02_Kosmetik/bgs_Kosmetik_node.html) beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit tun.
Gewerbeanmeldung für Parfümerie/Drogerie: weitere gesetzliche Regelungen
Zu beachten ist ferner, dass Gründer ein Handelsgewerbe betreiben werden, und zwar unabhängig vom konkreten Angebotsspektrum. Insofern müssen die gesetzlichen Regelungen für die Öffnungszeiten strikt beachtet werden. Diese können von Bundesland zu Bundesland abweichend geregelt sein. Preise müssen für Kunden deutlich ausgezeichnet werden. Des Weiteren sollten schon in der Frühphase baurechtliche Bestimmungen und notwendige Anträge geprüft werden (etwa im Falle einer Nutzungsänderung oder bei umfangreichen Umbaumaßnahmen). Abgesehen davon sind je nach Größe des Ladenlokals sanitäre Einrichtungen erforderlich und Sicherheitsbestimmungen (Brandschutz) müssen eingehalten werden. In der Praxis kommen Verzögerungen in diesem Bereich sehr oft vor, wenn notwendige Anträge zu spät bzw. gar nicht gestellt werden.
Parfümerie/Drogerie eröffnen: Zusammenfassung für die notwendige Gewerbeanmeldung
1. Für die Eröffnung einer Parfümerie/Drogerie ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Die gesetzlichen Grundlagen werden in der Gewerbeordnung geregelt
2. Ob sich eine Erlaubnispflicht bei der Gewerbeanmeldung ergibt, hängt im Einzelfall vom konkreten Leistungsspektrum ab
3. Generell befindet sich dieser gewerbliche Sektor in einem fließenden Bereich, sodass Bestimmungen aus diversen Branchen Anwendung finden können. Ein Blick in die Gewerbeordnung kann schon in der Planungsphase für Orientierung sorgen
4. Wer frei verkäufliche Arzneimittel zugänglich machen will, braucht dazu eine Erlaubnis. Um diese zu erwirken, sind fundierte Sachkenntnisse nachzuweisen
5. Wer Kosmetika verkaufen will, ist an eine seit 2013 geltende EU Richtlinie gebunden Im Zentrum stehen vor allem die Kennzeichnung von Inhaltsstoffen und die Gestaltung von Werbung
6. Wer baurechtliche Änderungen plant, sollte sich frühzeitig an die zuständige Baubehörde wenden, um kostenintensive Verzögerungen zu vermeiden
7. Für den operativen Geschäftsbetrieb sind insbesondere die gesetzlichen Öffnungszeiten im jeweiligen Bundesland einzuhalten.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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