Gewerbeanmeldung als Energieberater notwendig?

Energieeffizientes Bauen, energetische Gebäudesanierung und Energieausweise sind wichtige Themen, die die Chancen für die berufliche Selbstständigkeit als Energieberater jetzt und in Zukunft als sehr potenzialreich erscheinen lassen. Die Energiewende, steigende Energiepreise und staatliche Förderung für Energieberatung sind weitere Rahmenbedingungen, die für eine hohe Nachfrage sorgen, wobei natürlich die Konkurrenz am Standort genau zu analysieren ist. Das alles sollte in einem professionellen Businessplan geklärt werden.
 

Selbstständig machen


Muss ich als Energieberater ein Gewerbe anmelden?

Hier soll es mit der Frage „Ist eine Gewerbeanmeldung als Energieberater notwendig?“ um den Status bzw. zentrale rechtliche Rahmenbedingungen gehen. So viel sei verraten: Niemand sollte sich vorschnell mit einer Pauschallösung zufriedengeben, die Voraussetzungen sind in jedem Fall vor allem durch das Finanzamt zu klären.
 


Das Wichtigste auf einen Blick: Gewerbe anmelden als Energieberater?

  • Der Beruf ist nicht rechtlich geschützt, wodurch die Hürden bei der Existenzgründung recht gering sind.
  • In der Praxis bringen viele Energieexperten einen Studienabschluss oder eine handwerkliche Ausbildung mit. Für die Tätigkeit als Energieberater ist ein Fernlehrgang mit Zertifikat dringend zu empfehlen bzw. unabdingbar, damit Kunden eine BAFA-Förderung für die Energieberatung nutzen können.
  • Ob eine Gewerbeanmeldung als Energieberater notwendig ist oder es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, kann nur im Einzelfall entscheiden werden.
  • Liegt durch einen Studienabschluss eine gewisse Schöpfungshöhe vor und ist der Schwerpunkt klar beratender Natur, spricht einiges für eine Anerkennung als Freiberufler.
  • Das setzt aber voraus, dass alle Leistungen aufgrund der besonderen Fachkenntnisse selbst erbracht werden. Die Gründung eines Unternehmens für Energieberatung führt daher zur Gewerbeanmeldung, es sei denn, mehrere Freiberufler schließen sich in einer Partnergesellschaft zusammen.
  • Die letztendliche Entscheidung, ob eine Gewerbeanmeldung als Energieberater notwendig ist oder ob die Tätigkeit freiberuflich ist, trägt das zuständige Finanzamt.
  • Die BAFA-Zulassung als Energieberater erhöht die Chancen bei der Gewinnung neuer Kunden: Durch staatliche Zuschüsse sinken die Hürden, eine professionelle Energieberatung zu nutzen.

 

Wie wird man Energieberater?

Wer sich selbstständig als Energieberater machen möchte, sollte sich vor der Frage nach der Gewerbeanmeldung Gedanken für die Voraussetzungen bzw. notwendige Qualifikation machen. Grundsätzlich ist der Begriff Energieberater nicht rechtlich geschützt, sodass sich jeder mit dieser Bezeichnung selbstständig machen kann.
 

Voraussetzungen für Selbstständigkeit als Energieberater?

Ohne Fachwissen wird es aber nicht funktionieren, zumal die Mehrheit der Kunden großen Wert auf das Profil und Referenzen legen wird (die meisten Aufträge werden von Privatkunden kommen). Die Zusatzqualifikation für Energieberatung holen sich die meisten berufsbegleitend mit einem Fernlehrgang oder einem Lehrgang bei der Handwerkskammer.

Ein Zertifikat der Handwerkskammer ist anerkannt, folgende Voraussetzungen sind aber zu erfüllen:

  1. Meistertitel in einem Handwerksberuf.
  2. Oder Studienabschluss in einem technisch-naturwissenschaftlichen Bereich (Ingenieurswesen, Architektur etc.).
  3. Oder nachweisbare Fachkenntnisse in einem relevanten Bereich (Einzelfallprüfung erforderlich).


Wer macht sich als Energieberater selbstständig?

In der Praxis ist es so, dass die meisten selbstständigen Energieberater vorher als Ingenieur oder Architekt gearbeitet haben und so auf eine fachliche Grundexpertise zurückgreifen können. Mit einem Studium und somit einer hohen fachlichen Qualifikation ist eine wichtige Voraussetzung geschaffen, um als Freiberufler anerkannt zu werden. Allerdings kommt es im konkreten Einzelfall immer auch auf das Leistungsspektrum an: Ein Studienabschluss schützt insofern nicht vor der Notwendigkeit einer Gewerbeanmeldung!

Wer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle anerkannt werden möchte und so Kunden den Zugang zu staatlicher Förderung ermöglicht, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen.
 

Anforderungen für Energieberater (BAFA)


Status: Sind Energieberater Freiberufler oder Gewerbetreibende?

Sofern der Fokus nur auf einer beratenden Tätigkeit liegt und Energieausweise erstellt werden, lässt sich das Berufsbild Energieberater in die Katalogberufe gemäß § 18 Einkommenssteuergesetz einordnen. Sobald aber auch Handel betrieben oder eigene Produkte produziert und verkauft werden, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit. Bei einer gemischten Tätigkeit müssten die freiberuflichen Anteile buchhalterisch getrennt erfasst werden.
 

Freiberufler oder doch gewerbepflichtig?

 

Wichtig: eigenen Status frühzeitig prüfen lassen!

Das zeigt, dass eine ganz klare bzw. pauschale Abgrenzung in puncto Gewerbeanmeldung und Freier Beruf bei Energieberatern nicht möglich ist. Es kommt auf die angebotenen Leistungen und den eigenen Qualifikationshintergrund in ganz entscheidendem Maß an.

Ob eine Gewerbeanmeldung als Energieberater notwendig ist, hängt in letzter Instanz von der Entscheidung des zuständigen Finanzamtes ab. Erkennt es eine freiberufliche Tätigkeit an, wird es eine Steuernummer erteilen, eine Gewerbeanmeldung wäre nicht notwendig.

In Foren sind aber kritische Stimmen zu lesen, dass einige Energieberater nicht als Freiberufler trotz Fokus auf Beratung anerkannt worden sind. Kein Gründer sollte sich also im Vorfeld darauf verlassen, dass die Anerkennung einer freiberuflichen Tätigkeit bereits in trockenen Tüchern ist.

 


Vorteil einer freiberuflichen Tätigkeit als Energieberater?

Der größte Vorteil ist darin zu sehen, dass die Buchhaltung wesentlich schlanker wird und im Rahmen der Steuererklärung in vielen Fällen eine Einnahme-Überschussrechnung ausreicht. Auch entfällt die Pflicht, über dem jährlichen Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbesteuer abführen zu müssen.


Zwischenfazit für Energieberatung: Gewerbe oder freier Beruf?

Die selbstständige Tätigkeit ist ohnehin zur steuerlichen Erfassung dem Finanzamt zu melden. Auf diesem Weg kann auch Klarheit bezüglich der Frage, ob als Energieberater eine Gewerbeanmeldung notwendig ist, erlangt werden. Ist das nicht der Fall, führt kein Weg am Gewerbeamt bzw. der Gewerbeanmeldung vorbei.

Die Rechtslage ist nicht völlig eindeutig, Energieberater sind per se nicht automatisch Freiberufler. Bei Architekten ist am ehesten davon auszugehen, da diese Tätigkeit zu den Katalogberufen nach Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes zählt. Für die Einzelfallentscheidung sind das Leistungsspektrum und die Schöpfungshöhe bzw. eigenhändige Leistungserbringung auf dieser Grundlage entscheidend.
 

Status klar: Was ist noch für tun für die Selbstständigkeit?

Das gesamte Vorhaben, sich als Energieberater selbstständig zu machen, sollte mit der Ausarbeitung eines Businessplans strategisch durchdacht sein. Denn die Auftragslage wird entscheidend von der eigenen Positionierung und den ergriffenen Marketing Maßnahmen abhängen. Auch ist eine Profilierung möglich, um sich gezielt von der Konkurrenz abheben zu können und selbst als gefragter Experte zu punkten.

Energieausweise ausstellen können im Zweifelsfall alle Berater, eine fundierte Expertise für energieeffiziente Heizkonzepte bei der Gebäudesanierung hat aber eventuell nicht jeder von der unmittelbaren Konkurrenz. In den kommenden Jahren werden viele Hauskäufer mit Pflichten zur energetischen Gebäudesanierung (Stichwort Heizungsgesetz) konfrontiert. Daher gilt es, sich auf mit Fachleistungen und Service reichweitenstark für seine Zielgruppe aufzustellen.

Dazu gehört es auch, den Weg in die berufliche Selbstständigkeit mit einer suchmaschinenoptimierten Webseite von Beginn an reichweitenstark zu vermarkten. Wer nach einem erfahrenen Energieberater in der Nähe sucht, sollte im Idealfall auf der eigenen Seite leisten und dort direkt einen Termin vereinbaren können.
 

Welche Versicherungen brauchen selbstständige Energieberater?

Egal, ob Energieberater als Freiberufler oder Gewerbetreibende agieren: Sie sollten für die selbstständige Tätigkeit einen ausreichenden Versicherungsschutz gewährleisten, da eine fehlerhafte Beratung zu hohen Schadenersatzforderungen führen kann. Man denke nur daran, dass eine Heizungsanlage falsch (zu groß) dimensioniert worden ist. Für solche nicht unrealistischen Szenarien sollte eine leistungsstarke Vermögenshaftpflichtversicherung vorhanden sein. Sollte es zu Regressansprüchen kommen, ist dieser Versicherungsschutz sehr wichtig. Ansonsten können hohe Forderungen im Extremfall existenzbedrohend werden.

In diesem Kontext ist auch über eine Rechtsschutzversicherung für Energieberater nachzudenken. Natürlich möchte keiner, dass ein Auftrag in einem Rechtsstreit endet. Kommt es aber doch soweit, kann eine maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherung mehr Handlungsoptionen ermöglichen.

Neben notwendigen Versicherungen ist vor allem an die eigene Altersvorsorge und die Krankenversicherung zu denken, denn die Arbeitskraft ist das wichtigste Gut für alle Selbstständigen. Ob privat oder gesetzlich: Krankengeld sollte zum Versicherungsschutz gehören, um auch bei langen, krankheitsbedingten Ausfallzeiten weiterhin mit gewissen Einnahmen rechnen zu können.
 

Was passiert mit der Krankenversicherung als Energieberater?

Unabhängig von der Frage, ob Energieberater gewerblich oder freiberuflicher einzuordnen sind, ändert sich mit dem Schritt in die berufliche Selbstständigkeit der Status. Selbstständige sind nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, für sie steht durch den Status als Selbstständiger der Weg in die Private Krankenversicherung offen.
 

Wie viel kostet eine private Krankenversicherung für Energieberater?

Daher lohnt sich ein gezielter Vergleich, um einen bestmöglichen Schutz für die eigene Gesundheit genießen zu können. Gerade hier sind die Vorteile der PKV zu sehen: Kurze Wartezeiten für Facharzttermine und die neuesten Behandlungsmöglichkeiten mit einem maßgeschneiderten Gesundheitsschutz stellen für viele einen starken Anreiz dar, sich mit einem Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung zu beschäftigen.

Wer das als Energieberater prüfen möchte, kann direkt hier in wenigen Minuten einen aussagekräftigen Vergleich durchführen. Entscheidend für die Beiträge in der PKV ist nicht das (steigende) Gehalt, sondern der selbstgewählte Versicherungsumfang und eine Gesundheitsprüfung zur Risikobewertung für den Versicherer.
 

Krankenversicherungsrechner

 

Zusammenfassung: Müssen Energieberater ein Gewerbe anmelden?

Wie erfahre ich, ob ich als Energieberater Freiberufler bin oder ein Gewerbe anmelden muss? Dieser Ratgeber sollte verdeutlicht haben, dass es per Ferndiagnose keine pauschale oder 100 % sichere Zuteilung geben kann. Eine Einzelfallprüfung ist immer erforderlich, das zuständige Finanzamt wird die hier gestellte Frage letztlich beantworten. Ein klarer Fokus auf die Beratung und eine gewisse Schöpfungshöhe (z. B. Studienabschluss in Architektur) sprechen eher für eine Anerkennung als Freiberufler.

Aber auch das ist kein Freifahrtschein für alles: Wer auch Produkte wie Dämmmaterialen oder Solarmodule verkauft, wird auch mit einem Studienabschluss in der Tasche nicht an einer Gewerbeanmeldung als Energieberater vorbeikommen.

Auch wenn die formalen Gründungshürden recht gering sind, sollte Fachexpertise die Basis für den Schritt in die Selbstständigkeit sein. Die BAFA-Anerkennung ist ein wichtiges Mittel, um neue Kunden durch staatliche Förderung für Energieberatung gewinnen zu können. Es gibt auch in diesem Markt genug schwarze Schafe, sodass viele Kunden bei Erfahrungen und Qualifikationen ganz genau hinschauen werden.

Nur wenn Energieberatung wirklich Hand und Fuß hat, werden sich erarbeitete Konzepte und Investitionskosten langfristig auszahlen. Qualitativ minderwertige Energieberatung bringt niemanden etwas, außer Ärger für den selbstständigen Berater, wenn er sich plötzlich mit Schadenersatzforderungen konfrontiert sieht.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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