Gewerbe anmelden mit Taxiunternehmen

Grundsätzlich gilt: Wer unternehmerisch Dienstleistungen mit Taxen oder auch Mietwagen anbieten will, braucht hierfür neben der eigentlichen Gewerbeanmeldung eine Genehmigung durch die zuständige Verkehrsbehörde (Stichwort Erlaubnispflicht). Von zentraler Bedeutung für die erfolgreiche Anmeldung eines Gewerbes mit einem Taxiunternehmen ist Paragraf 13 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG). Die Verkehrsbehörde wird nur eine Erlaubnis erteilen, wenn die folgenden vier Zulassungsvoraussetzungen vorliegen:

  • 1. Sicherheit und finanzielle Leistungsfähigkeit/Solidität des Betriebs (die eingesetzten Fahrzeuge müssen dementsprechend TÜV geprüft und unbedenklich sein)
  • 2. Der Antragsteller muss seine persönliche Zuverlässigkeit beweisen
  • 3. Auch muss der Antragsteller seine fachliche Eignung beweisen
  • 4. Der Betriebssitz muss sich im Inland befinden

Grundsätzliches zur Gewerbeanmeldung für ein Taxiunternehmen

Wer einen Antrag zum ersten Mal stellt, wird die Genehmigung für das angestrebte Taxigewerbe in der Regel nur für eine Dauer von 2 Jahren erhalten. In diesem Zeitraum ist es nicht möglich, das Unternehmen und somit die sich ergebenden Rechte und Pflichten zu verkaufen. Bereits bestehende Taxiunternehmen können im Falle der Wiederteilung eine Genehmigung mit einer Gültigkeit von bis zu 5 Jahren erhalten. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Landesratsamtes oder der Stadtverwaltung lässt sich online schnell finden. Was aber verbirgt sich hinter den erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen?
 

Persönliche Zuverlässigkeit als gewerblich tätiger Taxifahrer

Um die persönliche Eignung prüfen zu können, werden Auszüge aus dem Bundeszentralregister, dem Gewerbe- sowie Verkehrszentralregister vorzulegen sein. So genannte Unbedenklichkeitsbescheinigungen vom Finanzamt zeigen, dass die Finanzen sich in geordneten Bahnen bewegen.
 

Die fachliche Eignung als Taxiunternehmer

Die notwendige fachliche Eignung kann in der Regel durch die Industrie- und Handelskammer nachgewiesen werden. Fachkundenachweise sind mit Blick auf das Thema ‚Existenzgründung im Straßenpersonenverkehr‘ explizit im Programm der IHK vorgesehen. Ohne eine solche schriftliche und mündliche Fachprüfung kann eine Erlaubnis nur erteilt werden, wenn mindestens eine dreijährige leitende Tätigkeit in einem Taxiunternehmen nachgewiesen werden kann. Diese Tätigkeit darf allerdings zum Zeitpunkt der Antragsstellung nicht weiter als zwei Jahre zurückliegen. Eine Sachkundeprüfung wird ebenso hinfällig, wenn einer der folgenden Berufe/Abschlüsse vorliegt:

  • Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr mit Schwerpunkt Personenverkehr
  • Verkehrsfachwirt/in
  • Diplom-Verkehrswirtschaftler (Universität Dresden)
  • Studienabschluss Bachelor of Arts an der Hochschule Heilbronn (Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik)
  • Betriebswirt/in (Deutsche Außenhandels und Verkehrsakademie)

Wer keinen dieser berufsrelevanten Abschlüsse oder eine entsprechende Berufserfahrung vorweisen kann, muss für den abzulegenden Sachkundenachweis weitere Zeit im Vorfeld der eigentlichen Gewerbeanmeldung einkalkulieren. Auch die vorzulegenden Unterlagen bei der Erlaubnisbehörde benötigen zum Teil einen längeren Zeitraum, sodass sie frühzeitig angefordert werden sollten.
 

Benötigte Unterlagen zur Vorlage bei der Erlaubnisbehörde

  • Personalausweis, alternativ Reisepass (beide jeweils gültig)
  • Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Sozialversicherung und der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Auszüge aus dem Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Eigenkapitalbescheinigung
  • Gesellschaftsvertrag
  • ggf. auch die gleichen persönlichen Nachweise für eine weitere Person, die zur Geschäftsausführung befugt ist
     

Die Gewerbeanmeldung ist nur ein Teilaspekt für ein Taxiunternehmen

Wer ein Taxiunternehmen hochziehen möchte, kommt mit einer ‚einfachen‘ Gewerbeanmeldung nicht aus. Gemäß Gewerbeordnung handelt es sich beim Transport von Fahrgästen um einen sensiblen Bereich, der sehr verantwortungsvoll ist. Die vier zentralen Kriterien, die zu diesem Zweck geprüft werden, sind oben bereits aufgelistet worden. Wie mehrfach auf diesem Portal dargestellt, ist jeder Gewerbetreibende dazu verpflichtet, seine Tätigkeit beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden. Der entsprechende Vordruck findet sich ebenfalls hier mit nützlichen Hilfestellungen für das Ausfüllen. Üblicherweise muss dem Antrag zur Gewerbeanmeldung Folgendes hinzugefügt werden:

sofern gewerbliche Räume genutzt werden, ist ein entsprechender Nachweis beizufügen (sofern Privaträume genutzt werden, muss das Einverständnis des Vermieters unbedingt nachgewiesen werden)

Mit der Gewerbeanmeldung für ein Taxiunternehmen werden automatisch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrssicherheit (BG Verkehr), die IHK (Pflichtmitgliedschaft!) sowie das Staatliche Amt für Arbeitsschutz informiert. Das Finanzamt wird sich zwecks steuerlicher Erfassung melden und ggf. auch alle Daten zur Umsatzsteuer aushändigen. Die Berufsgenossenschaft nimmt eine zentrale Rolle für Versicherungsaspekte ein. Ungeachtet dessen muss jeder Taxiunternehmer über eine leistungsstarke Insassenversicherung verfügen, die im Falle eines nicht auszuschließenden Verkehrsunfalles einspringt. Durch die Gewerbeanmeldung entsteht eine Zwangsmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer, die aber in den ersten beiden Jahren kostenlos ist. Danach bemessen sich die Beiträge an der Höhe der Gewinne. Das reiche Informationsangebot dieses leistungsstarken Partners sollte genutzt werden, um alle betrieblichen Entwicklungen von Beginn an gewinnorientiert zu steuern.
 

Alles fahrbereit? Eigenkapital für ein Taxiunternehmen und erforderliche Technik im Fahrzeug

Wer ein Taxigewerbe erfolgreich aufbauen möchte, sollte in der Startphase auch an die Kosten denken, die damit verbunden sind. Man denke nur an das Fahrzeug bzw. die Fahrzeuge (Kaufpreis/Leasingkosten) und alle laufenden Kosten (inkl. Versicherung), die damit in Zusammenhang stehen. Was das Eigenkapital aus formaler Sicht angeht, so muss für das erste Taxifahrzeug ein Mindestbetriebskapital von 2.250 Euro nachgewiesen werden. Für jedes weitere Fahrzeug sind 1.250 Euro nachzuweisen. Auch zu denken ist an Investitionskosten für die technische Ausstattung der Fahrzeuge, man denke hier insbesondere an vorgeschriebene Taxameter für die geeichte (!) Fahrpreisermittlung. Ende des Jahres 2016 wird mit dem Konzept des Fiskaltaxameters eine deutlich verstärkte Aufzeichnungs- sowie Aufbewahrungspflicht in der gesamten Branche verpflichtend, sofern der Gewinn gemäß Paragraf 141 der Abgabenordnung mehr als 50.000 Euro jährlich beträgt (ab dieser Schwelle greift die volle Pflicht zur doppelten Buchführung). Ohnehin müssen Taxameter (= Measuring Instruments Directive) seit April 2004 mit nicht rückstellbaren Zählwerken versehen sein. Ein solches Gerät erfasst alle wesentlichen Daten, für die Transparenz sorgen. Taxameter sind in entsprechenden Fachbetrieben erhältlich, die sich auch mit den aktuellen Gesetzesanforderungen und notwendigen Konformitätsprüfungen auskennen (dies betrifft insbesondere den Kauf von gebrauchten Taxametern).
 

Fazit und Ausblicke: beruflich neu durchstarten und beide Hände am Steuer mit einem Taxigewerbe

Die eigentliche Gewerbeanmeldung muss mit Blick auf ein zu gründendes Taxiunternehmen durch die Erlaubniserteilung bei der zuständigen Verkehrsbehörde erweitert werden, wobei alle notwendigen Inhalte und Unterlagen hier vorgestellt wurden. Im Mittelpunkt der Voraussetzungen für die Anmeldung eines Taxiunternehmens stehen die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden sowie die persönliche und betriebliche Leistungsfähigkeit. Wer keine Fachkenntnisse vorweisen kann, muss damit rechnen, dass sich die Gewerbeanmeldung über einen längeren Zeitraum hinziehen wird. Zudem sollte sich jeder angehende Taxiunternehmer im Klaren darüber sein, dass der Markt sehr hart umkämpft ist und die Konkurrenz gerade in großen Städten enorm sein kann. Nicht zu verachten sind die laufenden Kosten, die auch bei stillstehenden Fahrzeugen anfallen.
 

Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte: Gewerbe anmelden für ein Taxiunternehmen

  • es handelt sich bei einem Taxibetrieb um eine gewerbliche Tätigkeit, da sie dauerhaft mit dem Ziel der Gewinnerrealisierung ausgeübt wird
  • eine Gewerbeanmeldung ist somit eine formale Grundvoraussetzung für die Unternehmensgründung
  • neben der Gewerbeanmeldung muss beim zuständigen Verkehrsamt eine Erlaubnis erwirkt werden (alle nötigen Unterlagen wurden erläutert)
  • die formalen Voraussetzungen für die Genehmigung werden in Paragraf 13 Absatz 1 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) dargelegt
  • für eine erfolgreiche Gewerbeanmeldung darf die persönliche Eignung des Gründers keine Zweifel aufkommen lassen (ein prall gefülltes Punktekonto in Flensburg ist daher keine gute Visitenkarte)
  • auch ein ausreichendes Eigenkapital/Betriebskapital ist nachzuweisen
  • neben einwandfrei gewarteten, zugelassenen und sicheren Fahrzeugen sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen von geeichten Taxametern stets zu berücksichtigen
  • zu bedenken ist, dass Taxameter die wortwörtliche Schnittstelle zur erforderlichen Buchhaltung sind

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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