Gewerbe anmelden für ein Musikstudio

Musikstudio Mischpult

Wer ein Musikstudio eröffnen will, muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit in aller Regel ein Gewerbe anmelden. Dies ist laut Definition immer dann der Fall, wenn eine Tätigkeit dauerhaft und regelmäßig mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. In diesem Fall handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die anzeigepflichtig ist. Das Gewerbe ist beim zuständigen Gewerbeamt (=> http://www.gewerbeanmeldung.de/gewerbeamt) anzumelden. Einige Behörden stellen die notwendigen Formulare bereits online zur Verfügung, sodass der Anmeldeprozess insgesamt beschleunigt werden kann. Praxiserfahrungen zeigen, dass die Bearbeitung einer Gewerbeanmeldung im Schnitt 3 bis 4 Wochen dauert. Sollte jedoch festgestellt werden, dass wichtige Nachweise fehlen, so kann sich der gesamte Prozess der Gewerbeanmeldung verzögern. Es gilt daher frühzeitig, die persönlichen Voraussetzungen zu klären. Hierzu kann ein Beratungstermin beim Gewerbeamt sinnvoll sein.
 

Formular zur Gewerbeanmeldung für ein Musikstudio

Neben einem gültigen Personalausweis handelt es sich beim Formular zur Gewerbeanmeldung um das zentrale Schriftstück, sofern keine Erlaubnispflicht vorgesehen ist. Ein Blick in die Gewerbeordnung als gesetzlicher Rahmen zeigt sehr schnell, für welche gewerblichen Tätigkeiten eine Erlaubnispflicht besteht. In einem solchen Fall muss der Gründer mit bestimmten Nachweisen seine persönliche, fachliche und finanzielle Eignung vorweisen können. Für ein Musikstudio ist damit nicht zu rechnen, da es sich nicht um einen sensiblen bzw. sicherheitsrelevanten Bereich handelt. Im Formular zur Gewerbeanmeldung sind zentrale Angaben zur Person und zum Geschäft zu machen. Von praktischer Bedeutung ist die Schilderung des Leistungsspektrums, da sich hieraus ggf. Tatbestände ergeben können, die eine Erlaubnispflicht notwendig machen. Des Weiteren sollte das Leistungsspektrum mit Bedacht geschildert werden, da spätere Änderungen anzeigepflichtig sind.
 

Lässt sich eine freiberufliche Tätigkeit rechtfertigen?

Wer vom Finanzamt als Freiberufler anerkannt wird, muss in der Regel keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Für Betreiber eines Musikstudios dürfte diese Anerkennung sehr schwer werden, vor allem dann, wenn auf Kundenwunsch spezielle Musikerzeugnisse bearbeitet werden. Nur eine besondere künstlerische Qualifikation könnte die Freiberuflichkeit legitimieren und auch nur dann, wenn der Inhaber selbst alle Leistungen erbringt. Im Einzelfall kann geprüft werden, ob zumindest ein Teil der Tätigkeit als freiberuflich anerkannt wird. Das zuständige Finanzamt ist hierfür der richtige Ansprechpartner.
 

Inwiefern hat der Standort bei der Gewerbeanmeldung Bedeutung?

Bei der strategischen Planung des Musikstudios wird schnell klar, dass dem Standort eine erfolgskritische Bedeutung für eine nachhaltige Geschäftsbasis zukommt. Dies gilt auch in finanzieller Hinsicht, denn nach der Gewerbeanmeldung besteht die Pflicht, jenseits vom jährlichen Freibetrag (24.500 Euro) Gewerbesteuer abzuführen. Die Höhe der Gewerbesteuer hängt vor allem vom Hebesatz ab, der von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch sein kann. Generell ist es so, dass Standorte mit hervorragender Infrastruktur und somit wirtschaftlichen Mehrwerten höhere Hebesätze aufweisen. Etwaige Kosten- und Nutzeneffekte sollten immer langfristig betrachtet werden.
 

Was geschieht nach der Gewerbeanmeldung für ein Musikstudio?

Das Gewerbeamt wird automatisch das Finanzamt zwecks steuerlicher Erfassung informieren. Inhaber eines Musikstudios müssen ihre gewerbliche Tätigkeit steuerlich erfassen lassen und Aussagen zu Umsätzen treffen. Daraus ergeben sich beispielsweise direkte Konsequenzen für die Höhe und Frequenz von Umsatzsteuervorauszahlungen. Informiert wird auch die Industrie- und Handelskammer, in der sich in aller Regel eine kostenpflichtige Mitgliedschaft ergibt. Informiert werden ferner die zuständige Berufsgenossenschaft zwecks gesetzlicher Unfallversicherung sowie das Statistische Landesamt.
 

Musikstudio: Gewerbeanmeldung auch für eine nebenberufliche Tätigkeit?

Es liegt im Trend und eröffnet viele Vorteile, eine gewerbliche Tätigkeit zunächst nebenberuflich zu betreiben. Abgesehen vom expliziten Einverständnis des Arbeitgebers muss auch für eine solche Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet werden, sofern sie dauerhaft und regelmäßig gewinnorientiert ausgeübt wird. Die Höhe der erwartbaren Umsätze hat keinen Einfluss auf die generelle Pflicht zur Gewerbeanmeldung, wobei der bereits genannte Freibetrag ohnehin für eine Entlastung sorgt.

Im Falle der nebenberuflichen Gewerbeausübung kann es Sinn machen, die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung zu prüfen. Sofern der Umsatz im ersten Jahr nicht höher als 17.500 Euro ist, könnte auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichtet werden. Im Privatkundenbereich können auf diese Weise geringere Preise ein wirksamer Köder sein. Auf der Gegenseite ist aber zu bedenken, dass der Vorsteuerabzug mit dieser Variante nicht möglich ist. Dies kann ein klarer finanzieller Nachteil sein, wenn etwa Equipment für die Tätigkeit im Musikstudio gekauft wird.
 

Existenzgründung mit Musikstudio: alles Wichtige rund um die Gewerbeanmeldung

  1. Ist die Tätigkeit dauerhaft, regelmäßig und gewinnorientiert, so muss ein Gewerbe für ein Musikstudio angemeldet werden. In aller Regel wird im Zuge dessen keine Erlaubnis erwirkt werden müssen

  2. Eine freiberufliche Tätigkeit lässt sich nur in seltenen Fällen aufgrund einer besonderen Qualifikation/Begabung rechtfertigen. Das letzte Wort diesbezüglich hat immer das Finanzamt

  3. Der Standort hat auch für die abzuführende Gewerbesteuer eine große Bedeutung, da der Hebesatz hierfür die maßgebliche Rolle spielt

  4. Auch für die prüfenswerte Option des Einstiegs via Nebenerwerb müssen ein Gewerbe angemeldet und die explizite Erlaubnis des Arbeitgebers eingeholt werden.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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