Als Florist/in selbstständig machen? Checkliste für den eigenen Blumenladen
Wenn sich Floristen mit einem Blumenladen selbstständig machen wollen, ist die Gewerbeanmeldung eine zentrale Voraussetzung. Daher beleuchtet dieser Ratgeber alle formalen Rahmenbedingungen, um einen Blumenladen eröffnen zu können, und zwar mit einem wachstumsorientierten Geschäftskonzept.
"Blühende" Aussichten?
Umsätze von ca. 9 Milliarden Euro im Jahr zeigen, dass es sich um einen lukrativen Zielmarkt handelt. Viele Deutsche kaufen regelmäßig vor allem frische Schnittblumen. Aber mit Supermärkten und Gartencentern ist die Konkurrenz für Blumenläden in den letzten Jahren größer geworden. Das zeigt sich auch an der Anzahl an Blumenläden, die von gut 19.500 im Jahr 2002 auf knapp 11.000 im Jahr 2022 gesunken ist.
Auch wenn das Produkt Blumen/ Pflanzen gefragt ist, ist die Geschäftsidee „selbstständig machen mit Blumenladen bzw. als Florist“ kein Selbstläufer mehr.
Persönlicher Startpunkt für die Gewerbeanmeldung
Bevor es an die Ausarbeitung eines Businessplans und die Gewerbeanmeldung für einen Blumenladen geht, sollten die persönlichen Voraussetzungen und geschäftlichen Ziele klar sein. Auch die finanziellen Voraussetzungen sind zu prüfen: Für die Einrichtung eines Ladenlokals wird ebenso wie für eine Franchise-Lösung eine nicht geringe Summe an Eigenkapital notwendig sein.
Wer kann ein Gewerbe für einen Blumenladen anmelden?
Vom Qualifikationshintergrund her dürften die meisten Gründer eines Blumenladens Floristen sein. Berufserfahrungen sind somit vorhanden, idealerweise auch im Bereich Unternehmensführung und Buchhaltung. Es gilt, bei der persönlichen Ausgangsanalyse zu sich selbst ehrlich zu sein und an fehlenden Fachkenntnissen zu arbeiten. Auch eine professionelle Gründungsberatung kann ein sinnvoller erster Schritt sein, um die notwendigen Formalitäten sofort mit der notwendigen Zielfokussierung angehen zu können.
Marktanalyse vor Gewerbeanmeldung mit Blumenladen
Es gilt, sich den Fakten im Businessplan lösungsorientiert zu stellen und nichts durch die Blume zu sagen. Der Einzelhandel und Gartencenter sind zu einer immensen Konkurrenz geworden, die bei der Standortanalyse explizit gewürdigt werden muss. Die Pandemiejahre 2020 und 2021 haben zu einem Absatzrekord mit über 10 Milliarden Euro geführt. Mittlerweile haben die Absätze mit mehr als 8,5 Milliarden Euro wieder das Niveau vor der Pandemie erreicht.
Traditionell stellen Schnittblumen mit 35 % das größte Marktsegment dar. Mit Schnitt geben die Deutschen alleine hierfür 35 Euro im Jahr aus, für alle Pflanzen sind es mehr als 100 Euro. Rosen sind die beliebtesten Schnittblumen der Deutschen: Zuletzt wurden mehr als 1,2 Milliarden Rosen nach Deutschland importiert, die meisten aus dem Nachbarland Holland.
Die beliebtesten Einkaufsorte sind Baummärkte, Blumenläden oder Gartencenter. Aktuelle Marktforschung zeigt, dass 80 % aller Kunden im Supermarkt Blumen kaufen, viele davon nur gelegentlich. Diese Konkurrenz darf nicht unterschätzt werden.
Voraussetzungen für Gewerbeanmeldung mit Blumenladen
Die formalen Hürden, sich mit einem Blumenladen selbstständig zu machen, sind als gering einzustufen. Prinzipiell kann sich jeder ohne spezifische Qualifikation mit einem Blumenladen selbstständig machen. Bei der notwendigen Gewerbeanmeldung für einen Blumenladen ist keine spezifische Fachqualifikation wie eine Ausbildung zum Floristen oder ein Meistertitel nachzuweisen.
Es liegt allerdings auf der Hand bzw. am grünen Daumen, dass Fachwissen und Marktkenntnisse für blühende Geschäfte erforderlich sind. Zu denken ist nur an den qualitätsorientierten Einkauf von Waren, die Pflege von Pflanzen im Geschäft und an das fachmännische Binden von Sträußen oder auch Grabschmuck.
Müssen Floristen ein Gewerbe anmelden für die Eröffnung eines Blumenladens?
In der Regel ist von der Pflicht auszugehen, für einen Blumenladen ein Gewerbe anmelden zu müssen. Zwar hat das Arrangieren von Schnittblumen sicherlich auch eine kreativ-künstlerische Komponente, aber durch den Verkauf weiterer Produkte wie Dekorartikel handelt es sich um einen Gewerbebetrieb. Der Gewerbeschein muss vorliegen, bevor der Geschäftsbetrieb aufgenommen bzw. der Blumenladen eröffnet wird.
Checkliste: Wie selbstständig machen mit Blumenladen?
Als 1. Schritt unbedingt Businessplan ausarbeiten, um mit konkreten Zahlen rechnen und Geldgeber wie Banken oder weitere Geschäftspartner überzeugen zu können.
Formular zur Gewerbeanmeldung vollständig ausfüllen (Leistungen müssen umfassend und exakt beschrieben werden).
Frühzeitig prüfen, ob Nachweise je nach Geschäftsmodell zu erbringen sind (alles andere führt zu teuren Verschiebungen des Eröffnungstermins).
Spezifisch für diese Geschäftsidee: Falls auch Pflanzenschutzmittel verkauft werden, sind die Bestände dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit jedes Jahr bis Ende März zu übermitteln.
Ist der für die Gewerbeanmeldung notwendige Personalausweis noch gültig?
Beantragung einer Nutzungsänderung, falls das Ladenlokal vorher anderweitig genutzt wurde. Denken Sie auch an Genehmigungen für eventuelle Umbauten für den Blumenladen.
Je nach Rechtsform (GmbH als Beispiel) ist für die Gewerbeanmeldung eine Eintragung in das Handelsregister notwendig.
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Fragen & Antworten zur Gewerbeanmeldung
Strategische Optionen für die Gewerbeanmeldung mit Blumenladen
Wer sich mit einem Blumenladen selbstständig macht, kann das grundsätzlich auch im Nebengewerbe tun. Allerdings dürfte sich das mit kundenorientierten Öffnungszeiten kaum vereinbaren lassen. Diese strategische Option kommt eher in Betracht, wenn Blumen mit einem Marktstand nur wenige Tage im Monat verkauft werden sollen.
Wie Blumen verkaufen nach Gewerbeanmeldung?
Was den Absatzkanal angeht, dürfte ein Ladenlokal mit gut frequentiertem Standort immer noch der beste Weg sein. Der Online-Vertrieb per Bestellung kann ebenfalls eine Lösung sein, allerdings handelt es sich um empfindliche und leicht verderbliche Produkte. Insofern dürften die Kosten für eine schnelle Logistik vergleichsweise hoch sein. Daher sollte dieser Service bei einem kleinen Blumenladen eventuell nur auf besondere Anlässe begrenzt sein (Blumensträuße für runde Geburtstage oder Jubiläen, Grabschmuck für Beerdigungen etc.). Sind mehrere Friedhöfe in der Nähe, könnte die Grabpflege zu einem weiteren Leistungsbaustein werden. Allerdings sind hierfür die personellen Ressourcen sicherzustellen, was sich als immer herausfordernder zeigt.
Um sich mit dem Angebot zu differenzieren und gerade im Vergleich zur Supermarkt-Konkurrenz für Mehrwerte zu sorgen, wird persönliche Fachberatung eine wichtige Rolle spielen. Zu überlegen ist, wie breit oder speziell das Angebot bei der Gewerbeanmeldung sein soll (spätere Änderungen sind anzeigepflichtig). Der Fokus könnte auf Schnittblumen und einer saisonalen Auswahl an Topfblumen oder Gartenpflanzen liegen. Auch können Dekoartikel wie Vasen, Glückwunschkarten etc. für ein aus Kundensicht attraktives Angebot sorgen. Entscheidend für die eigene Positionierung ist, was die Konkurrenz nicht anbietet und insofern ein zugkräftiges Alleinstellungsmerkmal werden kann.
Wo erhalte ich Beratung vor der Gewerbeanmeldung mit Blumenladen?
Wer sich unsicher ist und noch etwas Inspiration vertragen kann, sollte das Beratungsangebot des Fachverbands Deutscher Floristen nutzen. Eine Mitgliedschaft ist sehr sinnvoll, um sich fachlich fundiert aufzustellen und sich ein Netzwerk in dieser umkämpften Branche zu erarbeiten.
Fachverband Deutscher Floristen
Welche Rechtsform für Blumenladen wählen?
Welche Rechtsform für einen Blumenladen im Zuge der Gewerbeanmeldung zu wählen ist, hängt abgesehen von persönlichen Präferenzen vor allem von der Größe des Geschäfts und der damit verbundenen Kapitalintensität ab. Wer einen hohen Kapitalbedarf hat, sollte sich mit einer GmbH selbstständig machen, was einen breiteren Zugang zu Finanzierungsoptionen eröffnet.
Die meisten Betreiber von kleineren Blumenläden machen sich der Rechtsform Einzelunternehmen selbstständig. Hier kann die Haftung zwar nicht wie bei der GmbH beschränkt werden, aber Einzelunternehmer müssen sich auch weniger in die Bücher schauen lassen.
Beim Zusammenschluss mehrerer Floristen bzw. Betreiber kann auch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) in Betracht kommen. Finanzierungsmöglichkeiten, Handlungsbefugnisse und die Begrenzung der Haftung sind entscheidende Kriterien, die bei der Wahl einer Rechtsform für die Gewerbeanmeldung mit einem Blumenladen zu beachten sind.
Besonderheiten bei der Steuerführung: 7 und 19 % Umsatzsteuer
Die Buchhaltung und somit auch steuerrechtliche Fragenstellungen werden neben dem Verkauf im Blumenladen einen großen Teil der Arbeit ausmachen. Insofern ist je nach eigenem Kenntnisstand laut darüber nachzudenken, einen Buchhalter bzw. Steuerberatung mit ins Boot zu holen. Fehler bei den Steuern können nicht nur teuer werden, sondern auch Verzögerungen zur Folge haben.
7 oder 19 % Umsatzsteuer für Blumen?
Sofern nicht die Kleinunternehmerregelung genutzt wird und in Geschäftsjahr 1 mit Umsätzen von mehr als 22.000 Euro gerechnet wird, ist regelmäßig Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Auf Rechnungen bzw. Kassenbons ist dieser Posten entsprechend aufzuschlüsseln. Dabei gibt es eine buchhalterische Besonderheit beim Verkauf von Blumen: Während Schnittblumen, Topfpflanzen in Mehrwegtöpfen und Gestecke mit dem ermäßigten Satz von 7 % zu besteuern sind, fallen für Vasen, Dekoartikel und weitere Produkte 19 % Umsatzsteuer an. Die Materie ist sehr komplex und nicht immer logisch nachvollziehbar: Sobald bei einem Kranz trockene Pflanzenanteile überwiegen, ist auch hier der reguläre Steuersatz von 19 % fällig. Es kommt somit im Einzelfall darauf an, wie Blumen arrangiert sind, was ein fundiertes Fachwissen erfordert.
Marketing für Blumenladen für blühende Geschäftsaussichten
Für das Marketing spielt der Standort eine entscheidende Rolle: Er sollte zentral gelegen und gut frequentiert sein (etwa in einem Bahnhof oder einer Einkaufspassage), was vor allem die Wahrscheinlichkeit von Spontankäufen erhöht. Diese werden wahrscheinlicher, wenn draußen und drinnen genug Fläche vorhanden ist, um frische Blumen und saisonale Highlights ansprechend präsentieren zu können (Angebote und vermeintlich günstige Preise wirken nachgewiesenermaßen).
Vor wenigen Jahren war am Eingang vieler Friedhöfe noch ein Blumenladen zu finden. Das ist nicht mehr so, da viele Kunden Schnittblumen woanders kaufen und sich daher an den meisten Friedhöfen keine hohe Auslastung mehr sicherstellen lässt. Trauerfloristik kann aber natürlich weiterhin ein lukrativer Teil der Geschäftsidee „selbstständig machen mit Blumenladen“ sein.
Flyer, Zeitungsannoncen mit Angeboten oder auch Radiowerbung sind effiziente Werbemittel, um zielgenau am Standort viele potenzielle Kunden zu erreichen. Diese suchen immer öfter online nach professionellen Lösungen vor Ort, weshalb eine suchmaschinenoptimierte Homepage nicht fehlen darf.
Welche Versicherungen brauche ich für einen Blumenladen?
In erster Linie ist an eine Betriebshaftpflichtversicherung und eine Inventarversicherung zu denken. Die Versicherungen sollten auf den Geschäftsumfang und das eigene Sicherheitsbedürfnis zugeschnitten sein.
Es gilt, bei Versicherungen nicht am falschen Ende zu sparen, denn potenzielle Schäden werden weitaus höher als Versicherungsbeiträge sein! Je nach Standort werden Versicherungen gegen Elementarschäden, die durch Unwetter entstehen, immer wichtiger. Daher ist im Detail zu prüfen, was in der Gebäudeversicherung enthalten ist und ob eine Erweiterung der Police sinnvoll oder bei einem bestimmten Anbieter überhaupt möglich ist.
Unter folgendem Link können Sie dieses Thema auf Wunsch vertiefen. Denken Sie als Betreiber eines Blumenladens auch an die persönliche Absicherung bzw. Altersvorsorge, auf die Krankenversicherung als Selbstständiger gehen wird gleich noch ein.
Was ist noch zu tun nach Gewerbeanmeldung für Blumenladen?
Nach der Gewerbeanmeldung für den Blumenladen wird das Gewerbeamt automatisch das Finanzamt informieren. Die steuerliche Erfassung sollten Selbstständige aber frühzeitig selber vornehmen und nicht allzu optimistisch mit hohen Umsätzen rechnen. Denn daraus ergeben sich Steuervorauszahlungen, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Liquidität haben. Um die gesetzliche Unfallversicherung für sich und eventuelle Mitarbeiter sicherzustellen, ist Kontakt mit der Berufsgenossenschaft aufzunehmen.
Durch die Gewerbeanmeldung ergibt sich eine Pflichtmitgliedschaft in der Industrie und Handelskammer (mit günstigeren Beiträgen in den ersten Jahren). Nutzen Sie im Gegenzug das breit gefächerte Beratungs- und Weiterbildungsangebot, um sich und die Geschäftsidee konsequent weiterentwickeln zu können.
Gewerbe anmelden mit Blumenladen: Franchise eine Alternative?
Wer nicht bei null starten und sofort auf ein funktionierendes Geschäftsmodell zurückgreifen möchte, kann sich über Franchise-Anbieter als alternativen Einstieg in die Selbstständigkeit Gedanken machen. Klar sollte aber sein, dass Franchise-Systeme ihren Preis haben und die unternehmerischen Handlungsspielräume einschränken, was nicht jedermanns Sache ist. Sie sollten sich also Gedanken darüber machen, ob das für Sie wirklich eine Option ist.
Am Beispiel Blume2000 können Sie sich mit grundlegenden finanziellen Rahmenbedingungen vertraut machen: So sind mindestens 20.000 Euro Eigenkapital, eine Eintrittsgebühr von 20.000 Euro sowie eine Lizenzgebühr von bis zu 15 % monatlich vorgesehen.
Blume2000 als Franchise-Beispiel
Was passiert mit der Krankenversicherung nach Gewerbeanmeldung für Blumenladen?
Sie haben die Wahl(freiheit), um es auf den Punkt zu bringen! Durch den Statuswechsel zum Selbstständigen (falls Sie vorher angestellt oder arbeitslos waren) öffnet sich der Weg in die private Krankenversicherung. Sie können alternativ im gesetzlichen System freiwillig versichert sein, müssen dann aber regelmäßig ihren Verdienst nachweisen, der Beitrag kann bis zur Bemessungsgrenze steigen (was mehr als 900 Euro Kosten pro Monat nach sich ziehen kann).
In der PKV ist die Einkommenshöhe nicht entscheidend, sie muss nicht nachgewiesen werden. Entscheidend für die Höhe der Versicherungsbeiträge sind das persönliche Risiko laut Gesundheitsprüfung sowie der selbst wählbare Versicherungsumfang. Nutzen Sie die Chance, hier sofort einen Versicherungsvergleich durchführen zu können. Nach wenigen Minuten können Sie die Frage nach der Krankenversicherung für Selbstständige fundierter einschätzen.
Beitragsrechner Krankenversicherung
Abschließende Checkliste als Zusammenfassung:
Klären Sie Ihre persönliche Ausgangslage und die Chancen am Standort. Ist ein guter Standort zu angemessenen (fixen!) Kosten vorhanden?
Arbeiten Sie einen Businessplan für den Blumenladen aus, der die strategische Richtung vorgibt und Geldgeber überzeugen kann.
Definieren Sie Ihre Zielgruppe und richten Sie Angebot und Preise darauf aus (Gewinnmargen müssen ausreichend hoch sein).
Erfüllen Sie alle Voraussetzungen für die notwendige Gewerbeanmeldung? Die Checkliste oben zeigt alles, was Sie wissen müssen.
Denken Sie an die gesetzliche Unfallversicherung und organisieren Sie sich in einem Fachverband für die Interessensvertretung und um neueste Geschäftstrends nutzen zu können.
Schaffen Sie angesichts der wachsenden Konkurrenz zugkräftige Mehrwerte: Fachberatung, besondere Services (Lieferservice), seltene Pflanzen, saisonal wechselnde Schnittblumen, Pflanzen aus fairem Handel für Nachhaltigkeit und soziales Engagement etc.
Stellen Sie die Buchhaltung angesichts des komplexen Steuerrechts (unterschiedliche Umsatzsteuersätze) auf eine professionelle Basis, indem Sie sich weiterbilden oder auf einen erfahrenen Steuerberater setzen.
Prüfen Sie nach der Gewerbeanmeldung in regelmäßigen Abständen, ob sich die Annahmen aus dem Businessplan bestätigen oder aber gegengesteuert werden muss.
Änderungen an den Leistungen bzw. am Geschäftsumfang sind anzeigepflichtig. Denken Sie in diesem Fall an eine zeitnahe Gewerbeummeldung oder eine Gewerbeabmeldung, falls Sie den Blumenladen dauerhaft nicht mehr betreiben wollen.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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