Gewerbe anmelden für einen Gastronomiebetrieb

Wer einen gastronomischen Betrieb (Restaurant, Café o.ä.) selbstständig betreiben möchte, muss dazu ein Gewerbe anmelden. Jedoch reicht in diesem Bereich eine einfache Gewerbeanmeldung nicht aus, da zahlreiche Vorschriften beachtet und Nachweise erbracht werden müssen. Dieser kompakte Beitrag wird alle wesentlichen Aspekte beleuchten, um Gründern in der Startphase eine wünschenswerte Orientierung zu ermöglichen.
 

Kein gastronomischer Betrieb ohne Konzession (Gaststättenerlaubnis)

Neben der Gewerbeordnung als relevante Rechtsgrundlage müssen Existenzgründer im Gastronomiebereich ebenfalls das Gaststättengesetz beachten. Paragraf 1 regelt, dass eine Konzession für einen solchen Betrieb notwendig ist. Dies ist immer dann der Fall, wenn Alkohol angeboten und Essen zubereitet wird, welches an Ort und Stelle in Gasträumen verzehrt wird. Da dies eigentlich immer der Fall bei einem Gastronomiebetrieb ist, muss eine Konzession erworben werden. Diese muss schon im Vorfeld der eigentlichen Gewerbeanmeldung erwirkt werden, da erst ein kompletter Antrag mit allen notwendigen Nachweisen Aussicht auf eine erfolgreiche Bewilligung hat. Das Gewerbeamt wird, sofern alle Auflagen erfüllt sind, den Gewerbeschein ausstellen und seinerseits weitere Behörden wie das Finanzamt oder die Industrie- und Handelskammer informieren. Hieraus folgt, dass ein Gastronomiebetrieb erst mit dieser ‚offiziellen Erlaubnis‘ eröffnet werden darf.

Genehmigungen - Gastronomie


Welche besonderen Voraussetzungen sind für eine Gaststättenerlaubnis zu beachten?

Die besagte Konzession wird in aller Regel beim jeweils zuständigen Ordnungsamt erwirkt (der Ort hängt vom späteren Sitz des Betriebes ab). Viele Städte/Gemeinden bieten notwendige Formulare bequemerweise online an, sodass sich angehende Gastronomen schnell einen Überblick verschaffen können. Grundsätzlich muss jeder Gründer in diesem Gewerbebereich seine persönliche Zuverlässigkeit sowie die sachliche und fachliche Eignung nachweisen können. Was die fachlichen Kenntnisse angeht, so ist ein Unterrichtungsnachweis über hygienische Vorschriften durch die IHK eine unerlässliche Grundvoraussetzung. Was den Ausschank von Alkohol angeht, so muss Fachwissen mit Blick auf Paragraf 12 des Gaststättengesetzes nachgewiesen werden (vor allem auch mit Blick auf den strengen Jugendschutz hierzulande). Auch die Räumlichkeiten müssen bestimmte Größenanforderungen und sanitäre Standards erfüllen, um genehmigt zu werden. Für die Genehmigung sind auch Sicherheitsaspekte sehr wichtig (man denke etwa an den Brandschutz und die Kennzeichnung vorhandener Fluchtwege). Für Fragen rund um die Größe und Einrichtung der Räume ist die Gewerbeaufsicht der zuständige Ansprechpartner.
 

Was im Zuge der Gewerbeanmeldung für einen Gastronomiebetrieb noch zu bedenken ist

Existenzgründer sollten sich darüber im Klaren sein, dass die strengen Vorschriften in puncto Hygiene auch nach der Gründung stets auf der Tagesordnung stehen müssen, denn unangekündigte Kontrollen können jederzeit Wirklichkeit werden. Sollten dann hygienische Zustände bemängelt werden (etwa bei der Lagerung von leicht verderblichen Lebensmitteln), so drohen Bußgelder oder im schlimmsten Fall die vorübergehende Schließung des Betriebs. Daraus resultierende finanzielle Schäden sind immens, ganz zu schweigen vom meistens irreparablen Imageverlust. Es gilt also, sich im Vorfeld ganzheitlich und gewissenhaft mit der Existenzgründung auseinanderzusetzen. Anwaltlicher Rat und eine professionelle Steuerberatung können Sinn machen, da z.B. je nach Art der Bewirtung unterschiedliche Mehrwertsteuersätze anfallen können. Auch was die Einrichtung und die strategische Ausrichtung je nach Umfeld angeht, kann ein Coaching durchaus sinnvoll sein.

 

Rechtsform für Gastronomiebetrieb im Vorfeld festlegen

Bevor man als Gastronom ein Gewerbe anmelden kann, muss eine geeignete Rechtsform gewählt werden. Diese Entscheidung ist von großer Bedeutung, da die Rechtsform Einfluss auf die Haftung, steuerliche Verpflichtungen und die gesamte Unternehmensstruktur hat. Zu den häufigsten Rechtsformen zählen das Einzelunternehmen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Als Einzelunternehmer kann man das Gewerbe relativ unkompliziert anmelden, da keine weiteren Gründungsdokumente erforderlich sind. Bei einer GbR müssen alle Gesellschafter die Gewerbeanmeldung gemeinsam vornehmen, und es ist ratsam, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen. Wer eine GmbH gründen möchte, muss diese vor der Gewerbeanmeldung beim Notar beurkunden und im Handelsregister eintragen lassen. Erst nach dieser Eintragung ist die offizielle Gewerbeanmeldung möglich. Die Wahl der Rechtsform sollte daher sorgfältig überlegt werden, da sie die Rechte, Pflichten und die Flexibilität in der Geschäftsführung maßgeblich bestimmt.

 

Gewerbe anmelden für einen Gastronomiebetrieb:
Das wichtigste auf einen Blick

  • Vor der eigentlichen Gewerbeanmeldung sind zahlreiche Formalitäten zu beachten
  • Der Antrag zur Gewerbeanmeldung sollte erst eingereicht werden, wenn alle Nachweise vorhanden und Anforderungen erfüllt sind
  • Neben der Gewerbeordnung als Rechtsgrundlage muss in diesem Bereich auch das Gaststättengesetz beachtet werden
  • Gemäß Paragraf 1 des Gaststättengesetzes muss eine Konzession (= Gaststättenerlaubnis) erwirkt werden (wenn Alkohol verkauft und/oder zubereitetes Essen vor Ort verzehrt wird)
  • Zu beachten sind ferner viele Vorschriften in Bezug auf die Räumlichkeiten. Hierzu müssen sich angehende Gewerbetreibende mit der Gewerbeaufsicht auseinandersetzen
  • Sofern die Räumlichkeiten geändert werden sollen/müssen, muss auch das Bauamt informiert werden
  • Für den Geschäftsbetrieb müssen Gründer und alle Mitarbeiter ein Gesundheitszeugnis nachweisen, das durch das Gesundheitsamt ausgestellt wird. Regelmäßige Wiederholungen sind in der Folgezeit vorgesehen
  • Strenge Hygienevorschriften sind zu beachten (der zuständige Branchenverband DEHOGA hat diesbezüglich einen Leitfaden verfasst, der beachtet werden sollte)
  • Kein Gewerbe ohne vorherige Unterrichtung: bei der Industrie- und Handelskammer muss die so genannte Gaststättenunterrichtung mit Erfolg absolviert werden
  • Gesetzliche Bestimmungen mit Blick auf den Jugendschutz sind stets zu beachten
  • Auch ist an mögliche weitere Gebühren zu denken, wenn ein Fernseher vorhanden ist und/oder Musik gespielt wird (Stichwort GEMA Gebühren)
  • Einen Artikel rund um die Selbstständigkeit als Gastronom

 

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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