Gewerbe anmelden mit Kosmetiksalon / Kosmetikstudio
Nicht zuletzt aufgrund der generellen Gewerbefreiheit kann hierzulande jeder ein Gewerbe mit einem Kosmetikstudio anmelden. Eine entsprechende Berufsausbildung oder Fachqualifikation ist keine formale Grundvoraussetzung, allerdings dringend zu empfehlen: Kunden erwarten ein ganzheitliches, professionelles Leistungsspektrum und nicht wenige wollen in Form von Zertifikaten auch sichtbare Nachweise präsentiert bekommen. Wie sollte eine professionelle Beratung inklusive Behandlung im Sinne der Schönheit auch funktionieren, wenn kein fundiertes Fachwissen vorhanden ist? Eine Ausbildung in diesem Bereich ist also eine erfolgskritische Startvoraussetzung, auch wenn sie nicht zwingend notwendig ist.
Nach der erfolgreichen Ausbildung haben KosmetikerInnen die Chance, aus einem Angestelltenverhältnis heraus den Weg in die berufliche Selbstständigkeit einzuschlagen. Da es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt, ist ein Gewerbeschein eine unabdingbare Startvoraussetzung. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Kosmetikstudio eröffnet, ein heimisches Arbeitszimmer genutzt oder aber ein mobiler Kundenservice angeboten wird. Ohnehin muss der Umfang der gewerblichen Tätigkeit in der Anmeldung angegeben werden. Wer also auch Pflegeprodukte verkaufen möchte (ggf. über einen Online Shop), muss dies in der Tätigkeitsbeschreibung angeben.
Das Wichtigste zur Gewerbeanmeldung für ein Kosmetikstudio
Wer ein Kosmetikstudio anmelden möchte, braucht dazu natürlich geeignete Geschäftsräume. Hier kommt die Gewerbeaufsicht ins Spiel: So müssen mit Blick auf Hygienevorschriften, die gerade in diesem Bereich eine große Rolle spielen, z.B. Auflagen in Bezug auf ein separates Kunden-WC beachtet werden. Dies gilt auch, wenn ein heimisches Arbeitszimmer zu gewerblichen Zwecken genutzt wird (in diesem Falle muss auch der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden). Die Regelungen und baulichen Auflagen können von Bundesland zu Bundesland variieren, sodass sich Existenzgründer persönlich an die entsprechenden Stellen wenden sollten, um von Beginn an alle Voraussetzungen und Auflagen erfüllen zu können. Da es sich nicht um ein erlaubnispflichtiges bzw. überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt, dürfte der Anmeldeprozess schnell von statten gehen. Neben dem Formular zur Gewerbeanmeldung ist auch der Personalausweis vorzulegen. Immer mehr Ordnungsämter bieten mittlerweile auch einen bequemen Online-Service an. Einen wichtigen Stellenwert bei der eigentlichen Gewerbeanmeldung nimmt die Beschreibung der selbstständigen Tätigkeit ein: Je umfassender und breiter sie beschrieben wird, desto weniger Probleme dürfte es hinterher geben. Auch entfällt so zu einem späteren Zeitpunkt meistens die Notwendigkeit, den Gewerbeschein kostenpflichtig anpassen zu müssen. Auch wer ‚nur‘ Kosmetikprodukte im so genannten Nebenerwerb verkaufen möchte, braucht grundsätzlich einen Gewerbeschein. Ohne einen Gewerbeschein darf die selbstständige Tätigkeit nicht aufgenommen werden. Die üblicherweise für die Gewerbeanmeldung vorzulegenden Unterlagen werden in Paragraf 13 der Gewerbeordnung (GewO) festgehalten.
Besonderheit für die Gewerbeanmeldung als KosmetikerIn
Zu beachten ist, dass es sich beim Berufsfeld KosmetikerIn gemäß Anlage B der Handwerksordnung um ein handwerksähnliches Gewerbe ohne Meisterpflicht handelt, sodass die Zugangsvoraussetzungen recht unkompliziert sind. Daraus ergibt sich in der Regel die Pflicht, in die örtliche Handwerkskammer einzutreten und zu einem späteren Zeitpunkt Pflichtbeiträge abführen. Auf der Gegenseite kann diese Mitgliedschaft aber strategisch genutzt werden, um sich professionell beraten zu lassen. Zudem sieht Paragraf 113 der Handwerksordnung (HwO) vor, dass Gründer, die erstmalig ein Gewerbe anmelden, im ersten Jahr von den Beiträgen befreit sind. In den Folgejahren lassen sich Vergünstigungen nutzen. Auch die Gewerbesteuer, die durch einen individuellen Hebesatz je nach Gemeinde variieren kann, greift erst ab einem Jahresgrundfreibetrag von derzeit 24.500 Euro.
Unangemeldete Kontrollen des Gesundheitsamtes: Hygiene ist das A&O für ein erfolgreiches Gewerbe
Es versteht sich von selbst, dass die Beachtung von Hygienevorschriften und –standards zur professionellen Berufsausübung gehören muss. Auch daher ist eine entsprechende Aus- oder zumindest Weiterbildung eigentlich alternativlos, denn in diesem Kontext wird das entsprechende Fachwissen praxisorientiert vermittelt. Es gilt, Hygienemaßnahmen von Anfang an als Routine in die Abläufe zu integrieren, zumal Kunden ein hohes Maß an Sauberkeit stillschweigend voraussetzen. Insbesondere der Desinfektion von Arbeitsutensilien und präventiven Maßnahmen (z.B. das Tragen von Schutzhandschuhen bei bestimmten Behandlungen) kommen Schlüsselrollen zu. Gründer sollten sich der Tatsache bewusst sein, dass das Gesundheitsamt zu unangemeldeten Kontrollen vorbeikommen kann, schließlich werden im Rahmen der Gewerbeanmeldung auch andere Ämter informiert (so ebenfalls das Finanzamt zur steuerlichen Erfassung der gewerblichen Tätigkeit). Werden hygienische Missstände bei einer Kontrolle festgestellt oder von Kunden gemeldet, so kann dem Gewerbe schnell die formale Berechtigung entzogen werden. Natürlich darf auch das entsprechende kaufmännische Fachwissen nicht zu kurz kommen, um die Kosten im Blick zu haben und das Leistungsangebot geschickt auf die Nachfragesituation ausrichten (inkl. attraktiver Preisgestaltung aus Kundensicht). Hierzu empfehlen wir die Lektüre eines weiteren Fachartikels auf unserem Partnerportal selbststaendig.de.
Das Wichtigste in aller Kürze: Gewerbe als KosmetikerIn anmelden (Kosmetikstudio)
- unabhängig von Art und Umfang des Gewerbes (stationäres Kosmetikstudio, heimisches Arbeitszimmer oder mobiler Service) muss ein Gewerbe angemeldet werden
- nur ein Gewerbeschein berechtigt zur selbstständigen Berufsausübung
- keine speziellen Zugangshürden: die Gewerbeanmeldung ist auch ohne Ausbildung (oder Weiterbildung) theoretisch möglich, aber nicht empfehlenswert
- in Bezug auf die Geschäftsräume sind hygienerelevante bauliche Vorschriften zu berücksichtigen, die von Bundesland zu Bundesland variieren (man denke insbesondere an eine separate Kundentoilette)
- es handelt sich weder um ein erlaubnispflichtiges noch um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe
- gemäß Handwerksordnung handelt es sich um einen zulassungsfreien, handwerksähnlichen Beruf ohne Meisterzwang, wodurch sich die Pflichtmitglied in der Handwerkskammer ergibt (im ersten Jahr herrscht Beitragsfreiheit)
- Hygienestandards (inkl. Präventivmaßnahmen) müssen jeden Tag gewahrt werden => es drohen unangemeldete Kontrollen des Gesundheitsamtes
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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