Gewerbe anmelden als Home Stager
Wer sich als Home Stager selbstständig macht, verschreibt sich beruflich dem Aufmöbeln von Immobilien, die auf den ersten Blick alles andere als ein Verkaufsschlager sind. Auch wenn das Berufsbild in Deutschland noch recht jung ist, so gilt es in Bezug auf die formalen Gründungsschritte einiges zu beachten. Welche inhaltlichen und strategischen Aspekte vor dem eigentlichen Start zu bedenken sind, können Interessenten hier (=>
http://www.selbststaendig.de/geschaeftsideen/home-staging
) nachlesen. Da es sich um eine dauerhafte und gewinnorientierte Tätigkeit handelt, ist eine Gewerbeanmeldung in den meisten Fällen eine erforderliche Grundvoraussetzung für den Start in die berufliche Selbstständigkeit. Die Kosten hierfür können von Stadt zu Stadt variieren, sie halten sich aber in sehr überschaubaren Grenzen.
Alles Wichtige zum Prozess der Gewerbeanmeldung als Home Stager
Da es sich nicht um ein erlaubnispflichtiges bzw. überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt, sind keine gesonderten (Qualifikations)nachweise zu erbringen. Insofern sollte die Gewerbeanmeldung schnell von statten gehen können, zumal die benötigten Formulare schon in vielen Städten/Gemeinden online verfügbar sind. Auf dem Formular zur Gewerbeanmeldung muss die Tätigkeit in ihren wesentlichen Inhalten möglichst detailliert beschrieben werden. Der bearbeitete und genehmigte Antrag wird vom Sachbearbeiter im zuständigen Gewerbeamt an den Antragsteller zurückgeschickt. Hierbei handelt es sich dann um den Gewerbeschein, die formale Grundlage für eine erfolgreiche Selbstständigkeit. Mit der Gewerbeanmeldung werden auch weitere Ämter wie das Finanzamt informiert, ferner greift die Gewerbesteuerpflicht, allerdings erst ab einem jährlichen Freibetrag von knapp 25.000 Euro. Die Höhe der Gewerbesteuer richtet sich maßgeblich nach dem Hebesatz, der von Stadt zu Stadt sehr unterschiedlich sein kann. Insofern ist der Standort mitunter ein bedeutender finanzieller Strategiefaktor.
Der eigene Qualifikationshintergrund spielt eine zentrale Rolle für die Gewerbepflicht bzw. Freiberuflichkeit
Da es sich beim Home Staging um eine kreativ-künstlerische Tätigkeit handelt, rückt sie grundsätzlich auch in die Nähe der Freien Berufe, womit keine Gewerbepflicht vorgesehen wäre. Allerdings käme es hier sehr stark auf die Qualifikation des Home Stagers an. Wer kein Studium absolviert hat, dürfte an einer Gewerbeanmeldung nicht vorbeikommen. Aufgrund der inhaltlichen Nähe ist es vorstellbar, dass (Innen)architekten Home Staging in ihrem Leistungsportfolio anbieten. Da es sich hierbei um einen Freien Beruf handelt, könnten die Tätigkeiten in diesem Bereich nicht der Gewerbepflicht unterliegen. Anders sähe es wiederum aus, wenn ein Architekt Mitarbeiter beschäftigt und nicht alle Tätigkeiten selbst ausführt. Maßgeblich für die Freien Berufe ist, dass die Tätigkeiten selber aufgrund einer besonderen Begabung/Qualifikation durchgeführt werden. Da es noch nicht viele Präzedenzfälle gibt, sind die Voraussetzungen im Einzelfall zu prüfen. Wer einen möglichen Status als Freiberufler prüfen will, sollte sich dazu an das zuständige Finanzamt wenden.
Auch Freiberufler können durchaus der Gewerbepflicht unterliegen
Entgegen der weitläufig vorzufindenden Meinung sind auch Freiberufler nicht generell von der Gewerbepflicht befreit, wie es hier auf diesem Portal in Bezug auf einige Berufsbilder nachzulesen ist. Sobald z.B. neben der gestalterischen Tätigkeit eigene oder auch fremde Erzeugnisse verkauft werden, greift die Gewerbepflicht. Wer also als freiberuflicher Home Stager auch Möbel verkauft, muss zumindest diesen Teil der Tätigkeit beim Gewerbeamt anmelden. Somit könnte es passieren, dass freiberufliche und gewerbliche Anteile der Berufstätigkeit buchhalterisch getrennt erfasst und behandelt werden müssen. Von den eigentlichen Vorteilen der Freiberuflichkeit, die mit einer einfachen Einnahme-Überschuss-Rechnung in der Regel auskommt, bleibt dann in Bezug auf die obligatorische Buchhaltung nicht viel übrig.
Gewerbeanmeldung für Home Stager: alles Praxisrelevante in der kompakten Zusammenfassung
- Es handelt sich nicht um ein erlaubnispflichtiges oder überwachungsbedürftiges Gewerbe, sodass der Anmeldeprozess schnell von statten gehen sollte
- Da es sich um eine dauerhaft auf Gewinn orientierte Tätigkeit handelt, wird in der Regel eine Gewerbeanmeldung unumgänglich
- Mit der Gewerbepflicht entsteht auch die Pflicht zum Abführen von Gewerbesteuer jenseits des jährlichen Freibetrages. Die Höhe wird maßgeblich durch den örtlich geltenden Hebesatz bestimmt.
- Da es sich um ein recht junges Betätigungsfeld handelt, gibt es nur wenige rechtliche Präzedenzfälle in Bezug auf die Gewerbepflicht für Home Stager
- Home Stager mit einem Architekturstudium können ggf. den Status der Freiberuflichkeit in diesem Bereich nutzen, womit die Pflicht zu Gewerbeanmeldung entfiele
- Auch Freiberufler können der Gewerbepflicht unterliegen, sobald jenseits der besonderen Qualifikation verkaufend agiert wird
- In jedem Falle sind die persönlichen Startvoraussetzungen frühzeitig zu prüfen, denn ohne den Gewerbeschein in der Tasche sollte der operative Geschäftsbetrieb nicht begonnen werden
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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