Gewerbeanmeldung für einen Schlüsseldienst
Wer sich mit einem Schlüsseldienst selbstständig machen möchte, muss als formale Startvoraussetzung ein Gewerbe anmelden. Diese Anmeldung sollte erfolgen, noch bevor die selbstständige Berufstätigkeit aufgenommen wird. Hintergrund ist, dass eine einfache Gewerbeanmeldung nicht ausreicht. Gemäß Paragraf 38 der Gewerbeordnung handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, das unter einer besonderen Beobachtung steht.
Die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden steht im Mittelpunkt der Anmeldung
Es versteht sich von selbst, dass das Tätigkeitsspektrum eines Schlüsseldienstes sicherheitsrelevante Informationen beinhaltet. Daher sieht das Gesetz vor, dass der Gewerbetreibende seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen muss. Zwingend vorzulegen sind in dieser Hinsicht ein polizeiliches Führungszeugnis sowie ein Gewerbezentralregisterauszug. Sollte der Gewerbetreibende diesen Anforderungen nicht nachkommen, so kann das Ordnungsamt von Amts wegen diese Informationen bei den zuständigen Behörden einholen. Diese offiziellen Dokumente sollen nachweisen, dass der Antragsteller vertrauenswürdig und zuverlässig ist, schließlich wird er ein verantwortungsvolles Gewerbe ausüben, das einer gewissen Vertrauensbasis bedarf. Sollte sich ein Antragsteller in der Vergangenheit schon etwas strafrechtlich Relevantes zu Schulden kommen lassen haben, so dürfte es sehr schwer werden, einen Gewerbeschein als unabdingbare Genehmigung zu erhalten. Erscheint eine Person den Behörden als nicht vertrauenswürdig, so wird der Gewerbeantrag mit Blick auf das Wohl der Allgemeinheit abgelehnt. Es dürfte klar sein, dass es rechtlich strafbar ist, einen Schlüsseldienst ohne Gewerbeanmeldung zu betreiben. Neben mitunter hohen Bußgeldern drohen weitere strafrechtliche Konsequenzen. Kann ein angehender Gründer jedoch seine Zuverlässigkeit nachweisen, so dürfte er problemlos einen Gewerbeschein erhalten, zumal es des Weiteren keine großen Starthürden gibt.
Fachwissen als Startvoraussetzung für einen gewerblichen Schlüsseldienst?
Vor etlichen Jahren gab es noch den Beruf den Schlüssel- bzw. Schlossmachers, aber dieser ist im Zuge der letzten Ausbildungsreform weggefallen. Durch die rasante Entwicklung der Technik und dem stetigen Zusammenwachsen von Elektronik und Mechanik gibt es eigentlich kein einheitliches Berufsbild mehr, das das Tätigkeitsspektrum eines Schlüsseldienstes widerspiegeln würde. Dementsprechend ist eine Berufsausbildung für eine Gewerbeanmeldung keine Voraussetzung. Eine Alternative sind spezielle Fachkurse, die Interessenten auch ohne Ausbildung besuchen können. Da der Beruf nicht geschützt ist, kann theoretisch jeder einen Schlüsseldienst eröffnen, sofern er seine persönliche Zuverlässigkeit nachweisen kann. Dies hat in den letzten Jahren ein recht schlechtes Licht auf die Branche geworfen, da sich einige schwarze Schafe eingeschlichen haben. Letztlich ist fundiertes Fachwissen unerlässlich, um Kunden überzeugen und binden zu können. Nur wer Fachwissen vor- und durch entsprechende Zertifikate auch greifbar nachweisen kann, wird Vertrauen aufbauen können. Vertrauen ist in diesem gewerblichen Bereich eine essentielle Grundvoraussetzung. Dass die fachlichen Voraussetzungen nicht großartig geprüft werden, sollte jemanden, der sich mit der Materie überhaupt nicht auskennt, aber ohnehin nicht dazu verleiten, sich mit einem Schlüsseldienst selbstständig zu machen.
Der Schlüssel zum gewerblichen Erfolg bedarf insgesamt einer gründlichen Vorbereitung
Ist mit der Gewerbeanmeldung bzw. dem Erhalt des Gewerbescheines die wichtigste formale Hürde genommen, so kann der Geschäftsalltag starten. Noch bevor allerdings die Gewerbeanmeldung eingereicht bzw. das Geschäft geöffnet wird, sollte der Weg in die Selbstständigkeit mit Blick auf die schwierigen Rahmenbedingungen gewissenhaft geplant werden. Welche Themen und Entscheidungen diesbezüglich auf der kaufmännischen Agenda stehen sollten, können Interessierte hier (http://www.selbststaendig.de/selbststaendig-mit-schluesseldienst) in kompakter Form nachlesen.
Gewerbe anmelden für einen Schlüsseldienst: Zusammenfassung der wichtigsten Aspekte
- grundsätzlich handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit, die beim zuständigen Gewerbeamt anzumelden ist (allerspätestens 14 Tage nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
- gewerblich ist eine Tätigkeit immer dann, wenn sie dauerhaft selbstständig mit dem Ziel der Gewinnerzielung ausgeübt wird und nicht freiberuflicher Natur ist
- Besonderheit beachten: gemäß § 38 der Gewerbeordnung (GewO) handelt es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe, das eines vertrauensvollen Schutzes bedarf
- im Zuge der Gewerbeanmeldung muss der Antragsteller seine persönliche Zuverlässigkeit durch ein polizeiliches Führungszeugnis und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nachweisen können
- der Schutz der Allgemeinheit hat Priorität: bei früheren Verfehlungen des Antragstellers wird kein Gewerbeschein als formale Geschäftsgrundlage erteilt werden
- das Berufsbild ist nicht mehr geschützt, es gibt keinen einheitlich anerkannten Ausbildungsberuf, der als allgemeingültige Startvoraussetzung gelten könnte
- theoretisch könnte sich also jeder in der Branche selbstständig machen, wobei aber Fachkenntnisse mit Blick auf die komplexen technischen Möglichkeiten und das Vertrauensverhältnis zu Kunden unerlässlich sind
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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