Gewerbe anmelden für eine Apotheke?
Wer sich mit einer Apotheke selbstständig machen möchte, sollte vor der Existenzgründung die individuellen formalen Rahmenbedingungen prüfen. Nur so kann der erarbeitete Zeitplan eingehalten werden. Generell sind Apotheker vom Gesetz her den Freien Berufen zuzuordnen. In Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes wird das Berufsbild des Apothekers den Heilberufen zugeordnet. Die Freiberuflichkeit hätte den Vorteil, dass kein Gewerbe angemeldet sowie keine Gewerbesteuer abgeführt werden müsste und dass sich die Buchhaltung deutlich vereinfachen würde, somit letztlich auch der diesbezügliche Zeitaufwand.
Für viele Apotheker ergibt sich die Pflicht zur Gewerbeanmeldung
Nichtsdestotrotz unterliegen Apotheker in vielen Fällen der Gewerbepflicht, wenn sie selber als Kaufmann auftreten. Selbstständige Apotheker, die für die Unternehmensgründung die Rechtsform des Einzelunternehmens wählen, werden vom Gesetz her als Inhaber gesehen. Insofern ergibt sich auch für die eigentlich freiberufliche Tätigkeit die Pflicht, ein Gewerbe anzumelden. Dies ist der Fall, wenn ein eigener Geschäftsbetrieb geführt wird. Wer keine Apotheke leitet, sondern nur auf selbstständiger Basis darin wirkt, wird in der Regel den Status der Freiberuflichkeit für sich nutzen können.
Praxistipp für die Existenzgründung mit einer Apotheke:
Um die rechtlichen Rahmenbedingungen in diesem Bereich im Detail nachzuvollziehen, sollte frühzeitig ein Blick in das relevante Apothekengesetz geworfen werden. Eingetragene Kaufleute müssen sich in das Handelsregister eintragen und sie sind ferner vom Gesetz her verpflichtet, am Ende eines Geschäftsjahres eine Bilanz zu erstellen sowie generell Bücher zu führen.
Genehmigungspflichtige Gewerbeanmeldung für Apotheker
Der Gesetzgeber sieht die Arbeit in diesem gesundheitsrelevanten Bereich als sehr sensibel an, sodass im Zuge der Gewerbeanmeldung eine Genehmigung zu erwirken ist. Grundsätzlich steht die Eröffnung und Leitung einer Apotheke nur approbierten Apothekern zu. Eine entsprechend notwendige Zulassung ist bei der Apothekenkammer zu erwirken. Zudem muss im Rahmen der Gewerbeanmeldung ein aktuelles Gesundheitszeugnis vorliegen. Ein solches wird beim örtlichen Gesundheitsamt ausgehändigt. Des Weiteren müssen selbstständige Apotheker ihre persönliche und fachliche Zuverlässigkeit nachweisen können. Neben dem auszufüllenden Formular zur Gewerbeanmeldung müssen deshalb auch die folgenden Dokumente eingereicht werden:
- polizeiliches Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Bescheinigung der Apothekenkammer (=> Zuverlässigkeit aus berufsrechtlicher Sicht)
- Approbationsurkunde
- Kauf- oder Pachtvertrag (Nachweis durch Urkunden)
- Dokumente über die genutzten Geschäftsräume (Betriebsbeschreibung, Flächennutzungsplan und katasteramtlicher Lageplan)
Weitere individuelle Tatbestände, die ggf. im Rahmen der Gewerbeanmeldung für eine Apotheke zu prüfen sind, ergeben sich aus den Bestimmungen des Apothekengesetzes. Sofern die Räumlichkeiten zuvor anderweitig genutzt wurden, muss rechtzeitig ein entsprechender Nutzungsänderungsantrag beim zuständigen Bauordnungsamt gestellt werden. Im Rahmen der Gewerbeausübung müssen baurechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Was die formalen bzw. gesetzlichen Rahmbedingungen für den eigentlichen Geschäftsbetrieb angeht, so ist die Apothekenkammer der richtige Ansprechpartner.
Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung? Was kostet sie?
Sofern bei der Gewerbeanmeldung alle relevanten Dokumente vorliegen und sich kein weiterer Prüfungs- bzw. Nachweisbedarf ergibt, so ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa 3 bis 4 Wochen zu rechnen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob sich aus dem Leistungsspektrum bzw. dem Zusatzangebot einer Apotheke weitere Tatbestände ergeben, die zu einer Genehmigungspflicht führen können. Die Kosten für die Gewerbeanmeldung sind in Deutschland nicht einheitlich geregelt und von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch. Sie bewegen sich durchschnittlich gesehen im mittleren zweistelligen Bereich.
Gewerbe anmelden für Apotheke: alles Wichtige zu Formalitäten der Existenzgründung
- Apotheker zählen zu den Freien Berufen. Grundsätzlich kann eine selbstständige Tätigkeit also auf freiberuflicher Basis erfolgen
- Sobald ein Apotheker allerdings als Kaufmann firmiert und einen Geschäftsbetrieb leitet, ergibt sich die Pflicht zu Gewerbeanmeldung
- Es handelt sich bei einer Apotheke um eine genehmigungspflichtiges Gewerbe, das nur approbierten Apothekern offensteht
- Im Rahmen der Gewerbeanmeldung müssen angehende selbstständige Apotheker ihre gesundheitliche, fachliche und persönliche Eignung sowie Zuverlässigkeit nachweisen können.
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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