Gewerbe anmelden mit dem Import und Export von Waren

Die Gewerbeanmeldung für den Import und Export von Waren beschreibt grundsätzlich ein international ausgerichtetes Handelsunternehmen. Es kann sich durchaus um ein komplexes Unterfangen handeln, das fundierte Kenntnisse in Sachen internationales Handels- und Zollrecht erfordert. Natürlich muss auch klar sein, was der Geschäftsgegenstand sein soll bzw. welche Waren oder Rohstoffe importiert oder exportiert werden sollen.

Die Attraktivität dieser Geschäftsidee scheint auf der Hand zu liegen, ist Deutschland doch in den letzten Jahren oft Exportweltmeister geworden. Doch es gibt auch zahlreiche Risiken, die dieser Ratgeber zur Gewerbeanmeldung für den Import und Export von Waren ebenfalls in den Fokus rückt.
 

Welche Waren müssen beim Zoll angemeldet werden?

Diese Fragen stellen sich viele Urlauber, bevor sie den Zoll am Flughafen passieren. Hier geht es um die geschäftliche Perspektive bei der Beantwortung dieser zentralen Frage, denn der Zoll und Bestimmungen werden einen großen Teil des operativen Geschäfts bestimmen.

Prinzipiell müssen alle Waren beim Import und Export unabhängig vom Wert angemeldet werden. Auch wenn grundsätzlich Handelsfreiheit herrscht, sind für Waren wie Waffen, Munition, Betäubungsmittel, Tiere und Artenschutz etc. besondere Bedingungen oder auch Verbote zu beachten.


Checklisten zur Geschäftsidee „Import-Export-Firma gründen“

Bevor es an die Gewerbeanmeldung für den Import und Export von Waren geht, sollte mit der Ausarbeitung des Businessplans die Basis für dieses Geschäftsmodell gelegt werden. Es muss klar sein, welche Waren zu welchen Preisen importiert oder exportiert werden sollen.
 

Die folgenden Fragen helfen, den geschäftlichen Fokus im Businessplan auszurichten:

Gewerbsmäßiger Export von Waren:

  • Welche Märkte und Länder kommen in Betracht?
  • Sind schon internationale Handelspartner gefunden?
  • Sind die rechtlichen Bedingungen (Ausfuhrbestimmungen) klar?
  • Zu welchen Preisen lassen sich die Produkte ins Ausland exportieren (Gewinnmargen)?
  • Gibt es Exportbeschränkungen oder Risiken für die Produkte/ Waren?
     

Gewerbsmäßiger Import von Waren:

  • Woher sollen die Waren stammen?
  • Sind bereits konkrete Lieferquellen/ Handelspartner bekannt?
  • Erfüllen die Produkte europäische Sicherheitsstandards?
  • Sind die Einfuhrbedingungen klar?
  • Lohnen sich die Importgeschäfte abzüglich Zollgebühren und Transportkosten?

Zollgebühren, Transportkosten, mögliche Strafzölle und Rechtsbestimmungen geben einen engen Rahmen für den Import und Export von Waren vor. Das zeigt eindrücklich, dass diese Geschäftsidee von Beginn an so konkret wie möglich geplant werden muss. Es geht dabei um das WAS (welche Produkte?) und das WIE (formale Zollbestimmungen). Beides muss spätestens bei der Gewerbeanmeldung mit entsprechendem Fachwissen sicher beantwortet werden können.


Rechtliche Rahmenbedingungen für Import & Export

Beim Handel mit nicht zur Europäischen Union gehörenden Drittländern sind die jeweiligen landesspezifischen Regelungen zu beachten. Innerhalb der EU ist es so, dass alle Mitgliedsländer gemeinsame Zolltarife und handelspolitische Maßnahmen anwenden.

Außerhalb der EU wird der Import und Export von Waren somit unübersichtlicher und tendenziell risikoreicher, darüber sollte Klarheit herrschen. Laut § 1 des Außenwirtschaftsgesetzes ist der Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland grundsätzlich frei. Zu prüfen ist aber im Einzelfall vor der Gewerbeanmeldung, ob für die beabsichtigten Waren oder Rohstoffe Verbote bzw. Beschränkungen vorliegen.
 

Außenwirtschaftsgesetz


Voraussetzungen für Gewerbeanmeldung mit Import und Export von Waren

Wer gewerbsmäßige Import- und Exportgeschäfte macht, hat die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Gewerbeanmeldung bei der zuständigen Behörde.
  • Eintragung in das Handelsregister je nach Rechtsform (OHG, GmbH, AG).
  • Aufenthaltsgenehmigung für Bürger aus Nicht-EU-Staaten.
  • EORI-Nummer (Zollnummer für das Unternehmen zur eindeutigen Identifikation).
  • Zolltarifnummer zur Tarifierung der Waren.

Entscheidend für eine gewerbsmäßige Tätigkeit ist eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht, um Handelsaktivitäten klar von einem „Hobby“ abgrenzen zu können. In der Regel ist der Import und Export professionell organisiert, was alleine für eine geschäftliche Tätigkeit spricht.

 

Erlaubnis: Was ist bei der Gewerbeanmeldung für Import/ Export zu beachten?

Ob bei der Gewerbeanmeldung eine spezielle Erlaubnis notwendig ist oder Fachkenntnisse nachzuweisen sind, hängt von der Art der Waren ab. Besonders im Agrar- und Textilbereich kann es mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen geben. In diesem Kontext sind die Einfuhrliste und der Deutsche Gebrauchszolltarif zu beachten. Besonders geschützt sind auch bestimmte Tiere, hier ist der Import/Export strengen Regelungen unterworfen, was auch für Markenimitate gilt.

Pauschale Aussagen sind nicht möglich, eine Einzelfallprüfung ist immer notwendig. Für den Handel mit Waffen oder Sprengstoff ist eine Gewerbeerlaubnis notwendig. Wer mit Lebensmitteln wie frischer Milch handelt, wird eine entsprechende Fachkunde nachweisen müssen (Hygienevorschriften). Welche individuellen Voraussetzungen zu erfüllen sind, sollte vor der Gewerbeanmeldung klar sein. Nur so lässt sich gewährleisten, dass der Antrag vollständig eingereicht und der Geschäftsbetrieb zeitnah starten kann.

 

Ausfüllhilfe: Was muss auf dem Formular zur Gewerbeanmeldung stehen?

Es versteht sich von selbst, dass es auf dem Formular zur Gewerbeanmeldung nicht bei der allgemeinen Formulierung „Import und Export von Waren“ bleiben darf. Der Geschäftsgegenstand muss präzise und umfassend beschrieben werden, spätere Änderungen sind anzeigepflichtig. Konkret wird also aufzulisten sein, welche Art von Waren importiert oder exportiert werden sollen. Das ist notwendig, um mögliche Erlaubnisse oder Qualifikationsnachweise im Zuge der Gewerbeanmeldung prüfen zu können.
 

Formular zur Gewerbeanmeldung richtig ausfüllen


Was benötige ich, um Waren zu importieren?

Was sind die Voraussetzungen für ein Importgeschäft? Abgesehen von der bereits aufgelisteten Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung, EORI-Nummer, Zolltarifnummer und ggf. einer Aufenthaltsgenehmigung ist eine Handelsrechnung des ausländischen Lieferanten bzw. Handelspartners notwendig.

Zudem ist eine Einfuhranmeldung ab einem Warenwert von 1.000 Euro notwendig. Diese Anmeldung kann digital über das so genannte ATLAS-System der deutschen Zollverwaltung gestellt werden. Ab einem Warenwert von 10.000 Euro ist bei zollpflichtigen Drittlandswaren eine Zollwertanmeldung notwendig.

Im Textilbereich können Ursprungszeugnisse, REX-Erklärungen o.ä. notwendig werden, mit denen sich im Inland ggf. Zollpräferenzen nutzen lassen. Bei Rüstungsgütern sind Einfuhrgenehmigungen, Wareneingangsbeschreibungen und Endverbleibserklärungen notwendig. Für den Import solcher und weiterer Güter ist auch eine Genehmigung durch das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) vorgesehen.


Welche Einfuhrabgaben sind zu beachten?

Wer gewerbsmäßigen Handel mit dem Import und Export von Waren betreibt, wird um das Thema Zölle nicht umherkommen. Angesehen von Drittlands-Zollsätzen können auch Befreiungen oder Vorzugszölle in Betracht kommen. Auch die Einfuhrumsatzsteuer ist zu erheben, wobei diese von vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen von der Vorsteuer abgesetzt werden kann. Für Tabakwaren, Kaffee, Alkohol sowie Mineralölerzeugnisse werden Verbrauchssteuern erhoben. Bei Agrarerzeugnissen fallen oft Zusatzzölle bzw. Agrarbeträge an.


Was ist beim gewerblichen Export zu beachten?

Im Grunde gelten die gleichen formalen Voraussetzungen wie beim Import. Für die Zollabwicklung ist eine Ausfuhranmeldung vorzunehmen, die wie beim Import elektronisch über der ATLAS-System erledigt werden kann. Die Ausfuhranmeldung ist grundsätzlich für alle Vorgänge verpflichtend. Je nach Geschäftsumfang ist es auch möglich, spezialisierte Zolldienstleister als Vertreter einzuschalten. Für die Zuordnung und Tarifierung sind wie beim Import EORI-Nummer und Zolltarifnummern notwendig.

Kontrolle und Embargos spielen bei der Ausfuhr von Waren ebenfalls eine wichtige Rolle, die bei der Gewerbeanmeldung klar sein sollte. ABC-Waffen oder verwandte Technologien bedürfen einer Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Je nach Verwendungszweck kann es auch zu einem Embargo kommen, wenn der Exporteur etwa Kenntnisse über die militärische Nutzung von Waren hat.
 

Liefer- und Zahlungsbedingungen beim Import/ Export

Es dürfte bis hierhin deutlich geworden sein, dass bei Handelsgeschäften mit Drittländern nicht zu leugnende Risiken und Kosten für Transport, Zoll, Versicherung und Steuern anfallen. Das zeigt, wie wichtig international verlässliche Lieferbedingungen für Planungssicherheit sind. In diesem Kontext sind die 2020 mit Incoterms® international standardisierten Lieferbedingungen zu nennen. Daraus geht hervor, welche Risiken und Kosten der Importeur bzw. Exporteur jeweils zu tragen hat.

Für die Liquidität des Unternehmens wichtige Zahlungsbedingungen sind Verhandlungssache. Von Vorkasse bis zu Rechnungen mit längeren Zahlungszielen ist alles möglich. Denkbar bzw. verhandelbar ist auch, dass das Risiko zwischen beiden Parteien geteilt wird. Bei unbekannten Kunden und großen Handelssummen empfiehlt es sich sehr, sicherheitsorientierte Lösungen zu bevorzugen.
 

Normen beim Import und Export beachten!

Während innerhalb der EU Standards einheitlich und klar benannt sind, können im Rest der Welt für die Produktsicherheit ganz andere Standards gelten, die oft wesentlich geringer sind. So könnte es sein, dass Elektroprodukte nicht so sicher sind und die Brandgefahr etwa erhöht ist. Da Importeure nach dem Produkthaftungsgesetz für mangelhafte Qualität haftbar gemacht werden können, sollten Qualitätsstandards gerade beim Import von Waren beachtet werden.

Beim Export ist es wesentlich einfacher, zumal das Label made in Germany weltweit immer noch ein Verkaufsschlager ist. Im Ausland sind die Standards oftmals geringer, wobei es produktbezogene Ausnahmen geben kann. Je nach Produkt muss Klarheit darüber herrschen, welche spezifischen Normen erfüllt werden müssen. Nur so lassen sich unberechenbare Haftungsrisiken weitestgehend ausschließen.
 

Standards bereits vor der Produktion festlegen (wenn möglich)

Sofern die Produkte im Ausland erst gefertigt werden, müssen die notwendigen Standards vorher verbindlich geklärt werden. Im Zusammenhang mit Produktvorschriften bzw. Beschränkungen beim Import sind auch Inhaltsstoffe zu beachten, die in Deutschland verboten sein können.


Fazit zur Gewerbeanmeldung für den Import & Export von Waren

Dieser Ratgeber rund um die Gewerbeanmeldung für den Import und Export von Waren hat verdeutlicht, wie komplex die Materie ist: Belastbares Fachwissen, Erfahrungen und eine gründliche Vorbereitung sind unabdingbar, um sich als Importeur oder Exporteur selbstständig machen zu können. Von zentraler Bedeutung ist es, alle hier aufgeführten Voraussetzungen zu erfüllen und ein Gewerbe vor dem Handel mit Waren anzumelden. Mit Blick auf die Abgaben spielt die Zolltarifnummer im operativen Geschäft eine zentrale Rolle, von ihr hängt letztlich der zu bezahlende Einfuhrzollbetrag ab. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht: So kann eine falsche Zolltarifnummer zu Steuerhinterziehung führen. Rechtlich sehr problematisch ist es, wen sich solche Fälle in einem Unternehmen häufen.
 

Handelsfreiheit hat ihre Grenzen!

Auch wenn die Märkte innerhalb der EU und weltweit grundsätzlich frei sind, sind Beschränkungen und Verbote immer möglich. So können eine Genehmigung oder Lizenz für die Wareneinfuhr notwendig sein, auch können Antidumpingregelungen oder Strafzölle greifen. Von der Politik geht nicht selten eine entscheidende Dynamik für die hier vorgestellte Geschäftsidee aus, wenn es plötzlich zu neuen protektionistischen Maßnahmen kommt.


Was sind Risiken beim Import und Export von Waren?

Auch wenn mit Geschick und Planung hohe Gewinne mit dem Import und Export von Waren möglich sind, sind bereits im Businessplan und für eine möglichst flexible strategische Ausrichtung Risiken einzukalkulieren. Lange Lieferzeiten, Unterbrechung von Lieferketten durch weltweite Krisen, Lieferausfälle und Wechselkursrisiken sind Herausforderungen, vor denen Importeure und Exporteure niemals die Augen verschließen dürfen.

Wer unsicher ist bzw. noch nicht über einen großen Erfahrungsschatz verfügt, sollte insbesondere das Beratungsangebot der Industrie und Handelskammer nutzen. Im persönlichen Gespräch und auch online finden sich zahlreiche Informationen, um die Formalitäten rund um die Gewerbeanmeldung schnellstmöglich auf die Zielgerade zu bringen.

Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?

Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...

 

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