Gewerbeanmeldung für eine Hundeschule
In diesem Beitrag werden die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung einer Hundeschule kompakt und praxisorientiert beleuchtet. Seit 2014 wurden die Zugangsvoraussetzungen strenger geregelt, weshalb es ratsam ist, frühzeitig Informationen beim zuständigen Amt des jeweiligen Bundeslands einzuholen, da die Anforderungen und Verfahren teils unterschiedlich sind. Grundsätzlich ist für die Eröffnung einer Hundeschule eine Gewerbeanmeldung notwendig, da die Tätigkeit auf Dauer und Gewinnabsicht ausgerichtet ist und sich nicht den freien Berufen zuordnen lässt.
Erweiterte Gewerbeanmeldung mit Erlaubnispflicht
Eine einfache Gewerbeanmeldung genügt nicht mehr. Da es sich um ein genehmigungspflichtiges Gewerbe handelt, ist eine behördliche Erlaubnis notwendig. Die Erlaubnispflicht basiert auf § 11 des Tierschutzgesetzes, der vorschreibt, dass die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden Dritter nur mit einer entsprechenden Erlaubnis durchgeführt werden darf. Diese Erlaubnis wird durch das Veterinäramt erteilt und ist in der Regel personenbezogen, was bedeutet, dass sie nicht ohne weiteres übertragbar ist.
Um eine solche Erlaubnis zu erhalten, müssen Hundeschulen-Betreiber eine eingehende Sachkunde nachweisen, auf die weiter unten im Text noch näher eingegangen wird. Zusätzlich zum Sachkundenachweis sind in der Regel auch Nachweise zur finanziellen Eignung beizufügen. Wer eine Fläche als Hundeplatz nutzen möchte, sollte das Bauamt frühzeitig informieren, besonders wenn bauliche Maßnahmen geplant sind. Oftmals ist ein Antrag auf Nutzungsänderung erforderlich, wenn die Fläche bisher anders genutzt wurde, da das Bauamt unter Umständen auch Auflagen zum Lärmschutz oder zur Einfriedung festlegen kann.
Muss ich als Hundetrainer ohne Hundeschule ein Gewerbe anmelden?
Auch wenn Hundetrainer keine eigene Hundeschule betreiben, sondern beispielsweise Hausbesuche machen oder in gemieteten Räumlichkeiten Einzel- oder Gruppentrainings anbieten, besteht in der Regel eine Gewerbeanmeldepflicht. Grund dafür ist, dass diese Tätigkeit gewinnorientiert und dauerhaft ausgeführt wird und somit als gewerbsmäßig gilt. Die Erlaubnispflicht gemäß § 11 Tierschutzgesetz gilt auch für Hundetrainer ohne feste Schule, sofern sie Hunde Dritter gewerblich ausbilden. Das bedeutet, dass auch hier die Sachkunde durch das zuständige Veterinäramt geprüft werden muss. Ein Gewerbe müssen Hundetrainer jedoch nicht anmelden, wenn sie ausschließlich beratend tätig sind und keine direkte Ausbildung der Hunde übernehmen. Es empfiehlt sich, diese Abgrenzung im Vorfeld mit den zuständigen Behörden zu klären, um rechtliche Unsicherheiten zu vermeiden.
Neue gewerberechtliche Grundlagen im Überblick
Bis 2014 konnte eine Hundeschule ohne besondere Nachweise eröffnet werden. Seit dem 1. August 2014 macht die Erlaubnispflicht für Hundetrainer den Weg in die Selbstständigkeit jedoch komplexer. Die zuständigen Behörden – in diesem Fall das Ordnungs- und Veterinäramt – prüfen, ob der Betreiber über die notwendigen Qualifikationen verfügt.
Die praktische Umsetzung dieser Regelungen ist jedoch noch nicht bundesweit einheitlich, und einige Hundeschulen verweigern weiterhin die erforderlichen Nachweise. Es gibt aktuell keine verbindliche Durchführungsverordnung, was bedeutet, dass unklar ist, welche Arten von Fort- oder Ausbildungsnachweisen generell anerkannt werden. Angehende Gründer sollten daher sorgfältig und rechtzeitig Informationen im eigenen Bundesland einholen, um den Gründungsprozess reibungslos zu gestalten. Ähnlich wie im Bildungssystem für Kinder hat jedes Bundesland im Bereich der Hundeausbildung eigene Regelungen, was ein einheitliches Vorgehen erschwert. Die Behörden wurden jedoch angewiesen, strenger zu kontrollieren, daher sollten Gründer die Formalitäten nicht auf die leichte Schulter nehmen.
Erforderliche Sachkunde für die Eröffnung einer Hundeschule
Die Erlaubnispflicht gemäß § 11 Tierschutzgesetz bezieht sich auf den Betreiber einer Hundeschule, nicht zwingend auf angestelltes Personal. Der Betreiber muss jedoch in der Lage sein, betriebsintern alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die zur Sicherheit von Mensch und Tier beitragen. Die spezifischen Kenntnisse werden in einem Fachgespräch beim zuständigen Veterinäramt geprüft. Folgende Aspekte sind dabei üblicherweise Teil der Sachkundeprüfung:
- Grundlagen der Ethologie von Hunden (Rassen, Verhaltensweisen etc.)
- Kommunikation und Ausdrucksverhalten von Hunden
- Rechtliche Aspekte im Rahmen der Hundeausbildung
- Ursachen und Entstehung von Problemverhalten bei Hunden
- Stressmanagement bei Hunden
- Kenntnisse zur Hundeausbildung und tierschutzkonformen Methoden
- Lerntheorien und Trainingsgestaltung
- Erstellung von Trainingsplänen
- Kenntnisse zu verschiedenen Arten von Hundesport
Da es keine deutschlandweit anerkannten Zertifikate gibt, liegt es im Ermessen des Veterinäramts, welche Qualifikationen als ausreichend gelten.
Weitere formale Aspekte im Rahmen der Gewerbeanmeldung
Für die Minimierung finanzieller Risiken im Betrieb einer Hundeschule sind eine Betriebshaftpflicht- sowie eine Unfallversicherung notwendig. Eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung für die eigenen Hunde des Betreibers ist zusätzlich empfehlenswert, da diese oft nicht in der Betriebshaftpflicht inkludiert ist. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung wird das Gewerbeamt das Finanzamt informieren, welches sich zwecks steuerlicher Erfassung melden wird.
Wer zunächst mit geringen Einnahmen rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung prüfen, um auf den Ausweis der Umsatzsteuer zu verzichten. Diese Regelung greift, wenn die Einnahmen im Vorjahr unter 22.000 Euro und im laufenden Jahr unter 50.000 Euro bleiben. Mit der Gewerbeanmeldung wird zudem eine kostenpflichtige Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) obligatorisch, wobei die Beiträge in den ersten Jahren oft stark ermäßigt sind. Zusätzlich könnte auch eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) verpflichtend werden, da Hundetrainer als Teil des Gesundheits- und Sozialwesens gelten können.
Wahl der Rechtsform und Haftung
Bei der Gründung einer Hundeschule sollte die Wahl der Rechtsform bedacht werden, da sie direkte Auswirkungen auf die Haftungsverhältnisse hat. Einzelunternehmer haften mit ihrem Privatvermögen, was ein höheres Risiko bedeutet. Eine GmbH begrenzt die Haftung hingegen auf das eingebrachte Stammkapital (mindestens 25.000 Euro). Alternativ könnte auch eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG, gegründet werden, die eine ähnliche Haftungsbeschränkung wie eine GmbH bietet, jedoch nur ein Mindeststammkapital von 1 Euro erfordert. Falls die Rechtsform eine Eintragung ins Handelsregister erfordert, muss dies ebenfalls im Rahmen der Gewerbeanmeldung nachgewiesen werden.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Schritte zur Gewerbeanmeldung für eine Hundeschule
- Es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe gemäß § 11 Tierschutzgesetz (seit 1.8.2014).
- Die Rechtslage ist regional unterschiedlich, weshalb sich Gründer frühzeitig im eigenen Bundesland informieren sollten.
- Im Rahmen der Gewerbeanmeldung müssen der Umfang der Tätigkeit sowie die Örtlichkeiten beschrieben werden. Das zuständige Bauamt ist zu kontaktieren.
- Der Sachkundenachweis ist üblicherweise in einem Fachgespräch beim Veterinäramt zu erbringen.
Checkliste: Dokumente und Maßnahmen zur Gewerbeanmeldung einer Hundeschule
- Gewerbeanmeldung inkl. Gewerbeerlaubnis
- Erlaubnis gemäß § 11 Tierschutzgesetz, mit Sachkundeprüfung beim Veterinäramt
- Abnahme der Hundeschule-Anlage durch einen Amtsarzt
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses (Nachweis der persönlichen Eignung)
- Nachweis der finanziellen Eignung über das zuständige Finanzamt
- Nachweise üblicher gewerberelevanter Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Unfallversicherung, ggf. Hundehalterhaftpflicht)
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
Rechen-Tools
KV-Beitragsrechner Gewerbesteuer-Rechner Gründungszuschuss-Rechner Kleinunternehmer-Rechner