Hausmeister: Selbstständig machen und Gewerbe anmelden
Handwerkliches Geschick, eine anpackende Mentalität und der Wunsch nach beruflicher Selbstverwirklichung kann zu einem konkreten Gründungsvorhaben werden: die Selbstständigkeit als Hausmeister bzw. die Gründung eines Hausmeisterservices (Facility Management). Genau darum soll es in diesem Beitrag gehen, wobei der Schwerpunkt mit der Gewerbeanmeldung auf den formalen Voraussetzungen liegt. Auch wenn viel handwerkliches Fachwissen vorhanden ist, ist längst nicht alles ohne die notwendige Fachqualifikation erlaubt. Daher sollten die Gründungsvoraussetzungen genau geprüft werden.
Was brauche ich, um einen Hausmeisterservice zu gründen?
Neben einem Businessplan, einer durchdachten Finanzierung und einer reichweitenstarken Vermarktung ist mit der Gewerbeanmeldung ein zentrales formales Kriterium vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Hausmeister zu erfüllen. Ein Gewerbe ist als selbstständiger Hausmeister auch dann anzumelden, wenn es sich (zunächst) um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Die Höhe der Einkünfte ist nicht entscheidend.
Wann ist eine Hausmeistertätigkeit gewerblich?
Ein Gewerbebetrieb liegt im Regelfall dann vor, wenn die Tätigkeit dauerhaft und gewinnorientiert ausgeübt wird. Und diese Kriterien treffen auch auf ein Nebengewerbe als selbstständiger Hausmeister zu. Ohne Gewerbeschein ist es nicht erlaubt, als selbstständiger Hausmeister Geld zu verdienen. Einnahmen würden so schnell den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllen, was hohe Strafen nach sich ziehen kann.
Wenn aus dem Hobby ein anmeldepflichtiges Gewerbe wird
Eine gewerbliche Tätigkeit ist mit den Kriterien Regelmäßigkeit und Gewinnerzielungsabsicht ganz klar von einem Hobby abzugrenzen: Wer ab und zu gegen ein kleines Trinkgeld Freundschaftsdienste als Hausmeister anbietet, wird nur in seltenen Fällen ein Gewerbe anmelden müssen. Wer sich professionell aufstellt und aktiv Marketing betreibt, geht hingegen klar einer gewerblichen Tätigkeit nach.
Checkliste: Hausmeisterservice gründen, was ist zu tun?
- Schritt 1 = Prüfung der persönlichen Startvoraussetzungen: Handwerkliches / technisches Fachwissen, Organisationstalent, körperliche Fitness, kaufmännische Kenntnisse, Kundenstamm, Ausstattung für den Hausmeisterservice und Finanzierung sicherstellen.
- Markt- und Konkurrenzanalyse durchführen, um sich als selbstständiger Hausmeister strategisch klug platzieren zu können (Differenzierung über Leistungen, Service oder Preise möglich).
- Ausarbeitung eines Businessplans für den Hausmeisterservice (Kundennutzen, Chancen und Geschäftszahlen für die ersten Jahre).
- Durchführung der Gewerbeanmeldung vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.
- Enthält das Leistungsspektrum des Hausmeisterservices auch zulassungspflichtige Tätigkeiten wie Installationen im Elektrobereich, ist ein Meistertitel vorzuweisen (Alternative = Meister in leitender Position).
- Viele „einfache“ Tätigkeiten bedürfen keiner besonderen Erlaubnis geschweige denn einer Meisterpflicht.
- Welche Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung als selbstständiger Hausmeister zu erfüllen sind, lässt sich nur anhand des vorliegenden Leistungsspektrums konkret feststellen.
- Je nach Rechtsform und handwerklichen Leistungen können die Eintragung in das Handelsregister und in die Handwerksrolle notwendig sein.
- Absicherung nicht vergessen und vor allem eine Berufshaftpflichtversicherung für den Hausmeisterservice abschließen.
Vorbereitung der Selbstständigkeit als Hausmeister
Die Gewerbeanmeldung als selbstständiger Hausmeister stellt wohl gemerkt den letzten Schritt dar, bevor die Tätigkeit schließlich aufgenommen wird. Es versteht sich von selbst, dass bis dahin bereits die gesamte Planungsarbeit erledigt sein sollte! Der Erfolg bzw. Verdienst als selbstständiger Hausmeister wird mit der Auftragslage stehen und fallen, weshalb eine aussagekräftige Konkurrenz- und Standortanalyse unverzichtbar ist. Preise und Leistungen sollten genau auf die Konkurrenz abgestimmt sein bzw. sich davon aus Kundensicht mit überzeugenden Mehrwerten abheben.
Braucht der Standort noch diesen neuen Hausmeisterservice?
Ist am Standort bereits mit viel Konkurrenz zu rechnen, sollte der Aktionsradius unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgeweitet werden. Zu prüfen ist auch, ob / welche Immobiliengesellschaften mit festen Partnern zusammenarbeiten und inwiefern der Fokus auch auf Privatkunden liegen könnte. Der Businessplan bietet den richtigen, zielorientierten Rahmen, um die Selbstständigkeit als Hausmeister auszurichten und vor allem auch alle existentiellen Fragen der Finanzierung zu klären.
Selbstständig machen als Hausmeister
Gewerbe anmelden, um sich als Hausmeister selbstständig zu machen
Sind alle vorbereitenden Schritte abgeschlossen, geht es mit der Gewerbeanmeldung in das Gründungsfinale vor Aufnahme der operativen Tätigkeit als selbstständiger Hausmeister. Der Gewerbeschein ist für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit mit einem Hausmeisterservice zwingend zu erwirken, ausdrücklich auch im Falle der nebenberuflichen Existenzgründung. Auch eine Steueridentifikationsnummer ist im Rahmen der steuerlichen Erfassung beim Finanzamt zu erwirken, wobei in der Startphase auch auf die Kleinunternehmerregelung zurückgegriffen werden kann.
Muss der Hausmeisterservice im Handelsregister eingetragen werden?
Es kommt auf die Rechtsform und den Geschäftsumfang an. Für eine GmbH, UG bzw. alle Kapitalgesellschaften besteht im Rahmen der Gewerbeanmeldung die Pflicht, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Einzelunternehmen können sich freiwillig bzw. optional für diesen Schritt entscheiden.
Entsteht für Hausmeister nach Gewerbeanmeldung eine Mitgliedschaft in der Handwerkskammer?
Die Frage lässt sich nur im konkreten Einzelfall beantworten, wenn das Leistungsspektrum vorliegt. Handelt es sich um handwerksähnliche Tätigkeiten laut Handwerksordnung, entsteht durch die Gewerbeanmeldung eine Pflichtmitgliedschaft in der Handwerkskammer. Das ist z. B. für Gebäudereiniger und Rohrreinigungsdienste der Fall. Für Tätigkeiten mit Meisterpflicht ist auch eine Eintragung in die Handwerksrolle vorzunehmen.
Berufsgenossenschaft für Hausmeister nach Gewerbeanmeldung
In Deutschland ist die Berufsgenossenschaft der Träger für die gesetzliche Unfallversicherung. Gründer müssen sich binnen einer Woche melden, um für sich und auch etwaige Mitarbeiter diesen wichtigen Schutz sicherstellen zu können.
Welche Leistungen dürfen selbstständige Hausmeister anbieten?
Theoretisch können selbstständige Hausmeister alle Tätigkeiten anbieten, die sie beherrschen und die optimalerweise stark gefragt sind. Bei der Gewerbeanmeldung für einen Hausmeisterservice sind dann aber ggf. die notwendigen Nachweise zu erbringen.
Alle Tätigkeiten, die nicht zulassungspflichtig sind und somit nicht in Anlage A der Handwerksordnung zu finden sind, bedürfen keines Meistertitels, besondere Qualifikationen sind im Regelfall nicht vorzuweisen. Für die folgenden Tätigkeiten als selbstständiger Hausmeister ist insofern bei der Gewerbeanmeldung nicht mit hohen Zulassungshürden zu rechnen:
- Pflege und Instandhaltung.
- Gartenarbeiten, Entrümpelungen.
- Winterdienst, Reinigungsservice.
- Verwaltungsaufgaben (hier kann die persönliche Eignung geprüft werden).
- Trockenbauarbeiten, Tapezieren, kleine Reparaturarbeiten (außer Elektrik und Heizung).
Was darf ich als selbstständiger Hausmeister nicht machen?
Oder anders gefragt: Für welche handwerklichen Arbeiten herrscht Meisterpflicht? Die genannten Tätigkeiten zeigen, dass sich selbstständige Hausmeister fachlich sehr breit vermarkten können, auch als Allrounder. Sobald das Leistungsspektrum so genannte zulassungspflichtige Tätigkeiten mit Blick auf Anlage A der Handwerksordnung enthält, muss ein Meistertitel vorgewiesen werden. Das gilt z. B. für Elektroinstallationen, Installation und Heizungsbau, Dachdeckerarbeiten und Maler- bzw. Lackierarbeiten. Diese Tätigkeiten dürfen nicht ohne weiteres als selbstständiger Hausmeister ausgeführt werden.
Wer keinen Meistertitel in diesen Bereich vorweisen kann, muss mit entsprechenden Fachbetrieben kooperieren oder aber im eigenen Unternehmen einen entsprechenden Handwerksmeister in leitender Position einstellen.
Welche Versicherungen brauche ich für die Gewerbeanmeldung als Hausmeister?
Im Rahmen der Gewerbeanmeldung sollten angehende selbstständige Hausmeister eine leistungsstarke Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen können. Zu bedenken ist, dass bei der Tätigkeitsausübung enorme Schäden entstehen können. Das ist z. B. der Fall, wenn bei Reinigungsarbeiten Wasser aus Versehen auf Elektroinstallationen geschüttet wird oder Eigentum der Kunden in irgendeiner Form zu Schaden kommt. Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt in diesen Fällen vor Forderungen Dritter, insofern sind diese laufenden Kosten alternativlos. Je nach Geschäftsausstattung für den Hausmeisterservice ist auch über eine Inventarversicherung nachzudenken. Auch eine Rechtschutzversicherung kann sinnvoll sein.
Vorsicht vor Scheinselbstständigkeit als Hausmeister
Wer als Hausmeister selbstständig arbeitet, darf defacto nicht weisungsgebunden sein und schon gar nicht in Arbeitsprozesse eingebunden sein bzw. diese strikt vorgeschrieben bekommen. Es gilt die Maxime, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung selbstbestimmt zu arbeiten. Auch die Abhängigkeit von nur einem großen Auftraggeber ist mit Blick auf mögliche Scheinselbstständigkeit und wirtschaftliche Risiken zu unterlassen. Wer Zweifel hat und seinen Status zur eigenen Planungssicherheit prüfen lassen möchte, kann sich an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Wie soll ich mich als selbstständiger Hausmeister vermarkten?
Wer sich als Hausmeister selbstständig machen möchte, sollte auch bei der Vermarktung genauso wenig dem Zufall überlassen wie bei der Gewerbeanmeldung. Es gilt, sich reichweitenstark zu vermarkten und ein Netzwerk aufzubauen. Ohne eine suchmaschinenoptimierte Homepage dürfte es heutzutage schwierig werden, neue Kunden und Aufträge zu gewinnen. Der Firmenwagen sollte ebenfalls Werbung aufweisen und zur Kontaktaufnahme bewegen.
Nomen est omen, daher sollte auch der Name des Hausmeisterservices ein Statement setzen und idealerweise einen hohen Wiederkennungswert aufweisen. Die zentrale Frage ist, ob neben dem Begriff Hausmeisterservice auch die modernere Bezeichnung facility management genutzt werden sollte. Letztlich kommt es auch darauf an, welche Zielgruppe (privat oder gewerblich) angesprochen und welches Leistungsspektrum vermarktet werden soll. In jedem Fall sollte klar sein, dass eine Vermarktung als Hausmeisterservice nicht vollkommen alternativlos ist.
Was passiert mit der Krankenversicherung nach Gewerbeanmeldung als Hausmeister?
Wer sich mit einem Hausmeisterservice hauptberuflich selbstständig macht, hat nach der Gewerbeanmeldung die Wahl. Wer vorher gesetzlich krankenversichert war, kann als freiwillig Versicherter im System bleiben. Der Begriff freiwillig ist sehr irreführend, zumal in Deutschland Krankenversicherungspflicht herrscht. Dieser können selbstständige Hausmeister nach der Gewerbeanmeldung auch in der privaten Krankenversicherung nachkommen. Mit dem Weg in die Selbstständigkeit öffnet sich die Tür zur PKV, unabhängig vom Einkommen. Alter, Gesundheit und der gewählte Versicherungsumfang sind für die Höhe der Krankenversicherungsbeiträge maßgeblich.
Krankenversicherung bei nebenberuflicher Existenzgründung?
Wer sich nebenberuflich mit einem Hausmeisterservice (facility management) selbstständig macht, kann in der GKV über den Hauptberuf ohne Zusatzkosten versichert bleiben. Voraussetzung hierfür ist, dass die nicht selbstständige Tätigkeit zeitlich und finanziell klar den Schwerpunkt ausmacht.
Beitragsrechner Krankenversicherung für Selbstständige
Fazit zur Selbstständigkeit und Gewerbeanmeldung als Hausmeister
Die Gewerbeanmeldung ist eine zentrale Voraussetzung, um einer selbstständigen Tätigkeit als Hausmeister nachgehen zu können. Das gilt auch ausdrücklich für den Fall, dass es sich um eine Gründung im Nebenerwerb handelt. Wie hier in diesem Ratgeber dargestellt, herrscht für einige handwerkliche Tätigkeiten Meisterpflicht. Nicht jeder selbstständige Hausmeister darf also alle Tätigkeiten anbieten, die persönlichen Voraussetzungen sind genau zu prüfen. Vor allem Elektroinstallationen, Maler- und Lackierarbeiten oder Heizungsbau sind zulassungspflichtige Handwerkstätigkeiten, für die ein Meistertitel Pflicht ist.
Aussagen lassen sich erst treffen, wenn das Leistungsspektrum feststeht. Wer sich als Hausmeister selbstständig machen möchte, sollte in dieser Hinsicht schnellstmöglich Klarheit über das Leistungsspektrum erlangen, auch um das Marketing zielgruppenorientiert auf den Punkt zu bringen.
Wie viel Startkapital brauche ich zur Gründung eines Hausmeisterservices?
Auf diese Frage kann es selbstverständlich keine pauschale Antwort geben, sie muss im Finanzteil des Businessplans überzeugend hergeleitet werden. Klar ist, dass ein Ein-Mann-Betrieb weniger Kapital braucht als die Gründung eines größeren Unternehmens mit Mitarbeitern. Bei der Gründung einer GmbH müssten alleine für das Stammkapital mindestens 25.000 Euro eingebracht werden, wobei Sacheinlagen möglich sind.
Welche Förderung erhalte ich für die Gewerbeanmeldung als Hausmeister?
Um die Gewerbeanmeldung für den Hausmeisterservice auf eine finanziell breite Basis zu stellen, sollten neben eigenen finanziellen Mitteln konsequent alle Förderoptionen geprüft werden. Insofern kann es sinnvoll sein, eine professionelle Gründungsberatung zu nutzen, um wirklich alle Optionen auf dem Bildschirm zu haben.
Förderoptionen für die Gründung
Welche Möglichkeiten gibt es zur Gründungsberatung?
Wichtig: Was ändert sich bei meiner Krankenversicherung nach der Gewerbeanmeldung?
Im Zuge Ihrer Gewerbeanmeldung sollten Sie sich nun zeitnah um Ihre Krankenversicherung kümmern. Als Selbstständiger sind Sie nicht mehr automatisch Pflichtmitglied in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und müssen sich dort auf Antrag befreien lassen. Die Beiträge werden nun nach Ihrem Einkommen erhoben. Die Kosten belaufen sich im Jahr zwischen...
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